Die Entlastungsallianz, das von Ministerpräsident Kretschmann im Juli des vergangenen Jahres mit Kommunal- und Wirtschaftsverbänden geschlossene Bündnis zum Bürokratieabbau, legt nun ein erstes Paket vor. Das „Entlastungspaket I“ sieht vor, dass Vergabeverfahren vereinfacht werden, sämtliche Schriftformerfordernisse bei Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entfallen, die Schulverwaltungen bei der Datenverarbeitung entlastet und das kommunale Haushaltsrecht flexibilisiert werden.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte nach der Sitzung des Lenkungskreises des Bündnisses am Freitag (23. Februar 2024): „Die Menschen erwarten Lösungen, um das Dickicht an verflochtenen Regelungen und Verfahren zu lichten. Ich freue mich, dass das Format der Entlastungsallianz bereits nach wenigen Wochen Arbeit Erfolge vorweisen kann. Land, Kommunen und Wirtschaft können zusammen viel erreichen und gemeinsam ungenutzte Potentiale des Bürokratieabbaus erschließen. Schon mit den ersten Ergebnissen setzen wir Ressourcen frei, die unmittelbar der Zukunftsfähigkeit des Standorts zugutekommen.“
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „In Baden-Württemberg wollen wir einen starken und gleichzeitig einen schlanken Staat. Unser Ansatz ist daher: Neugierde und Freiräume statt Bürokratie und Bedenken. Genau hier setzen wir mit unserer Entlastungsallianz an. Wir sorgen damit für einen großen Bürokratieabbau und entlasten die Menschen, die Wirtschaft und den Staat. Wir denken von den Bürgerinnen und Bürgern her und verschlanken die Verwaltung.“
Für die acht Verbände erklärten die Präsidenten Steffen Jäger (Gemeindetag BW), Dr. Frank Mentrup (Städtetag BW), Joachim Walter (Landkreistag BW), Christian O. Erbe (Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag), Rainer Reichhold (Handwerk BW), Dr.-Ing. Rainer Dulger (Unternehmer BW), Peter Schneider (Sparkassenverband BW), Dr. Ulrich Theileis (Genossenschaftsverband BW) gemeinsam:
„Das erste Entlastungspaket liegt nun auf dem Tisch. Das ist wichtig, denn damit wird klar, die Entlastungsallianz kann Ergebnisse liefern. Der Start ist damit gelungen. Jetzt gilt es, dass die geeinten Maßnahmen schnell und zielgerichtet vom Land umgesetzt werden, um die angestrebte Entlastungswirkung für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Betriebe und auch die Verwaltungen erlebbar zu machen. Gleichzeitig müssen wir uns bewusstmachen: Mit diesem ersten Maßnahmenpaket wurden niedrighängende Früchte geerntet. Wenn wir unserem Anspruch gerecht werden wollen, auch Aufgaben und Standards zu überprüfen und anzupassen, muss sich die Entlastungsallianz nun auch an die dickeren Bretter heranwagen. Das ist unsere klare Erwartungshaltung für die nächsten Wochen und für ein Entlastungspaket II.“
Das „Entlastungspaket I“ mit rund 20 Maßnahmen sieht beispielsweise vor, dass sämtliche Schriftformerfordernisse für Nutzerinnen und Nutzer von OZG-Leistungen über das Portal Service BW gestrichen werden. Dies kommt allen Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft zugute. In der Facharbeitsgruppe „Verwaltungsorganisation“ unter Federführung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen wurde darüber hinaus vereinbart, dass in allen sonstigen Rechtsnormen noch vorhandene Schriftformerfordernisse wo immer möglich durch eine einfache Textform ersetzt werden. Anstatt eines Schriftstücks mit Originalunterschrift ist somit eine einfache E-Mail ausreichend.
In der Facharbeitsgruppe „Unternehmen“ konnte unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unter anderem ein Durchbruch bei den sogenannten Vergabe-Wertgrenzen bei öffentlichen Beschaffungen erzielt werden. So können bspw. zukünftig Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Land und Kommunen bis zu dem von der EU vorgegebenen Schwellenwert in Höhe von 221.000 Euro mit einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden; kommunale Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von einer Million Euro. Durch die substantielle Anhebung der Wertgrenzen werden voraussichtlich bis zu 5.000 Verfahren pro Jahr deutlich aufwandsärmer und schneller. Etwa ein Drittel der kommunalen Vergaben werden von dieser Entlastung profitieren. Auch bei der Vergabe durch Landeseinrichtungen kommt es zu signifikanten Entlastungen der Vergabestellen. Die Erstellung eines Angebots soll zusätzlich für Unternehmen durch schlankere Verfahren vereinfacht werden.
Für die Kommunen sind darüber hinaus weitere Entlastungen im kommunalen Haushaltsrecht vorgesehen: Der Gesamtabschluss soll vereinfacht oder alternativ der Beteiligungsbericht um eine vereinfachte Darstellung der gesamten Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Kernhaushalts und seiner ausgelagerten Bereiche (Eigenbetriebe, Gesellschaften etc.) erweitert werden. Indem den Kommunen ein Wahlrecht zwischen Gesamtabschluss und erweitertem Beteiligungsbericht eingeräumt wird, sinkt der Aufwand erheblich. Insbesondere müssen künftig weniger teure externe Rechnungsprüfungen beauftragt werden.
Im Bereich Bildung hat die zuständige Facharbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport eine Reform des Schulgesetzes auf den Weg gebracht. Der Schulverwaltung wird ermöglicht, im Auftrag der Schulen Aufgaben in der Datenverarbeitung zu übernehmen. So muss nicht jede Schule einzeln Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Durch die Bündelung gleichartiger Aufgaben am Kultusministerium wird außerdem eine Mehrfachprüfung desselben Vertrags vermieden. Dies entlastet die Schulen erheblich von Verwaltungsaufwand bei der Nutzung landesweit angebotene Systeme, wie beispielsweise der Digitalen Bildungsplattform.
Hintergrundinformationen:
Die im Staatsministerium von Staatsminister Dr. Florian Stegmann koordinierte Entlastungsallianz wurde im Sommer 2023 auf den Weg gebracht. Noch vor dem formalen Ministerratsbeschluss im November 2023 wurden Behörden und Verbände um möglichst konkrete Problemanzeigen gebeten. Diese wurden zu Themenfeldern zusammengefasst und priorisiert. Gleichzeitig wurden innovative Arbeitsstrukturen auf Fachebene aufgebaut, in denen konstruktiv Lösungen entwickelt werden können. In neun Facharbeitsgruppen entwickeln Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Verbänden und der Praxis seit Dezember 2023 gemeinsam Entlastungsvorschläge. Ziel dabei ist, schnell zu ersten Ergebnissen zu kommen. Nach Verabschiedung des ersten Entlastungspakets wird sich das Bündnis nun weiter der noch bevorstehenden Mammutaufgabe stellen.
Die Entlastungsallianz ist als offenes und flexibles Arbeitsformat angelegt. Es können kontinuierlich weitere Vorschläge eingebracht werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der strukturierten Prüfung der landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten liegen. Damit wird ein weiteres, gerade auch für die Wirtschaft zentrales Thema verstärkt in den Fokus rücken.
Weitere Entlastungspakete sollen folgen. Dabei konzentrieren sich die Akteure zuvorderst auf Landesregelungen. Mit Blick auf viele Vorgaben von Bund und EU sollen jedoch auch an diese Ebenen Änderungsvorschläge adressiert werden, wenn sich alle Akteure einig sind.
Hier finden sich weitere Informationen zur Entlastungsallianz.
Liste der beschlossenen Maßnahmen (Entlastungspaket I): Anlage PM 13 Entlastungspaket I
PM Staatsministerium Baden-Württemberg