BdSt kontaktiert Landesbauministerin Razavi: Abbau von Sanierungshemmnissen für das Bauen im Bestand dringend notwendig

In einem Schreiben an die Landesbauministerin Razavi hat der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg auf eine Regelung im Steuerrecht hingewiesen, die sich aus BdSt-Sicht in der Praxis als großes Hemmnis für Sanierungen bei Mietwohnungen erweist. Beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie können Sanierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre häufig nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden. Eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Sanierungskosten beim Erwerb einer Bestandsimmobilie würde an dieser Stelle der Vereinfachung dienen und Sanierungen finanziell attraktiver machen.

Grund für das BdSt-Anschreiben an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen waren die jüngsten Forderungen der Ministerin, dass sich das Schaffen von Wohnraum im Bestand zukünftig auch rechnen müsse. „Auch aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist es erforderlich, dass von Seiten des Bundes Sanierungshemmnisse für Vermieter abgebaut werden“, machte der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ist zuversichtlich, dass man in der anstehenden Bauministerkonferenz, die unter dem Vorsitz Baden-Württembergs steht, auf dem Gebiet des Bauens im Bestand einige zentrale Schritte vorankommt und es dadurch auch gelingt, Sanierungshemmnisse für Vermieter abzubauen.

PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg

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