- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: Grüne Ministerien in der Ampel müssen den Autobahn-Neubauplänen und dem Abbau von Umwelt- und Beteiligungsrechten eine klare Absage erteilen
- Klimaschutz im Verkehrssektor braucht Beschleunigung bei Ausbau und Elektrifizierung der Schiene, nicht der Straße
Anlässlich der am 26. Januar geplanten Sitzung des Koalitionsausschusses fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Ampel-Koalition auf, die Pläne von Verkehrsminister Wissing zum Neubau zahlreicher Autobahnkilometer zurückzuweisen. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ stellt keine Priorisierung besonders wichtiger Infrastrukturvorhaben im Verkehrssektor dar. Stattdessen sollen damit noch mehr klimaschädliche Autobahnen im Eiltempo entstehen, ohne Rücksicht auf verbindliche Vorgaben zu Klimaschutz, Schutz der Artenvielfalt und weniger Flächenversiegelung.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir brauchen in der Tat eine beschleunigte Planung und Realisierung von dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich: Aus- und Neubau von Schienenwegen, die Elektrifizierung der Schiene und die Sanierung unzähliger Brücken. Stattdessen will der Verkehrsminister das Land mit neuen Autobahnen zupflastern. Dass neue Autobahnen im überragenden öffentlichen Interesse sein sollen, ist vollkommener Humbug. Die öffentliche Sicherheit ist bedroht von den Folgen der Klimakrise wie Überschwemmungen oder Waldbränden. Im überragenden Interesse der Öffentlichkeit ist demnach eindeutig Klimaschutz im Verkehr. Ich erwarte insbesondere von Umweltministerin Lemke und Klimaschutzminister Habeck, dass sie den Entwurf in dieser Form zurückweisen.“
Ende letzten Jahres war der Referenten-Entwurf des Gesetzes aus dem Bundesverkehrsministerium bekannt geworden. Dieser sieht vor, Neubauvorhaben generell als Projekte auszuzeichnen, die im „überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen“, wenn sie im geltenden Bundesverkehrswegeplan „fest disponiert (sind) oder der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf (für sie) feststellt“. Beispiele hierfür sind die A 100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Storkower Straße sowie die A 20 in Schleswig-Holstein von Weede zur A 7. Der Bundesverkehrswegeplan stammt jedoch aus dem Jahr 2011 – also vor dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der dem Klimaschutz Verfassungsrang einräumt und die Bundesregierung zu mehr wirksamem Klimaschutz verpflichtet. Daher fordert die DUH, dass der dem Verkehrswegeplan zugrundeliegende Bedarfsplan – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – überprüft und an die Anforderungen des Klimaschutzes angepasst werden muss. Genau dies verweigert das Bundesverkehrsministerium jedoch, obwohl die Überarbeitung des Bedarfsplan überfällig ist.
„Die begrenzten Ressourcen sollten in effizientere Strukturen in den Behörden und Institutionen investiert werden. Unsere Vorschläge für beschleunigte Genehmigungsverfahren liegen auch längst bei Minister Wissing auf dem Tisch, werden aber ignoriert. Nichts davon findet sich derzeit in den Beschleunigungsplänen von Minister Wissing“, so Resch weiter.
Link:
- Zum Verbändevorschlag für eine verbesserte Planungsbeschleunigung: https://l.duh.de/p230124
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)