Bei der vorweihnachtlichen Schwerpunktaktionen der Lebensmittelüberwachung stehen gesundheitlich bedenkliche Stoffe und die korrekte Kennzeichnung im Fokus. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg sorgen mit ihren Untersuchungen für einen unbeschwerten Genuss in der Advents- und Weihnachtszeit.
„Insbesondere zur Advents- und Weihnachtszeit locken Handel und Gastronomie wieder mit verschiedensten Genüssen und Leckereien. Wir wollen auch bei diesen beliebten und oft auch hochpreisigen Lebensmitteln den Verbraucherschutz im Hinblick auf Täuschungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen gewährleisten. Daher führen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Stadt- und Landkreise zusammen mit den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAs) Baden-Württembergs wieder gezielte Schwerpunktkontrollen durch“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch, 21. Dezember 2022.
Adventskalender und Weihnachtsschokolade
Potenziell krebserzeugende Mineralölkohlenwasserstoffe waren Gegenstand der Untersuchung bei Adventskalendern und anderen weihnachtlichen Schokoladenerzeugnissen. Als Ursache solcher Verunreinigungen kommen alle Stufen der Produktion des Lebensmittels inklusive der Verpackungsmaterialien in Frage, wenn zum Beispiel Recyclingkarton verwendet wird.
„Am CVUA Stuttgart sind wir in der Lage, Lebensmittel auf diese komplexe und problematische Stoffgruppen zu prüfen. Unsere Sachverständigen des CVUA können jedoch Entwarnung geben. Der Eintrag von Mineralölkohlenwasserstoffen durch mineralölbasierte Druckfarben oder durch den Eintrag aus Recyclingkarton wurde durch die Verwendung von Frischfaserkarton und mineralölfreien Druckfarben für die Adventskalender minimiert. Rückstände aus der Produktion der Schokolade sind ebenfalls nicht auffällig“, so Verbraucherschutzminister Peter Hauk. Zusammenfassend wurde in keiner der zehn Proben der Orientierungswert von neun Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) für die gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) für Süßwaren überschritten; auch aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) waren in keiner dieser Proben bestimmbar.
Getrocknete Feigen
Getrocknete Feigen erfreuen sich nicht nur in der Weihnachtszeit großer Beliebtheit, sei es als leckerer Snack oder als Zutat für Weihnachtsgebäck. Allerdings können diese auch Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) enthalten. Immerhin gut 40 Prozent der in den letzten beiden Jahren untersuchten Proben mussten die Sachverständigen des CVUA Sigmaringen wegen Überschreitung der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte für die Schimmelpilzgifte Ochratoxin A sowie Aflatoxine beanstanden. Aflatoxine haben ein hohes krebserregendes Potenzial. Ochratoxin A ist unter anderem giftig für die Niere und wird wegen seiner krebserzeugenden Wirkung bei Tieren als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Auch die sogenannten Alternaria-Toxine wie Tenuazonsäure sind neu in den Untersuchungsumfang aufgenommen worden. Versuche weisen auf potenziell schädliche Wirkungen dieser Substanzen hin, allerdings liegen noch nicht genügend Daten vor. Das CVUA Sigmaringen bestimmte stark unterschiedliche Gehalte an Tenuazonsäure in allen untersuchten Feigenproben, bei einem Drittel der Proben lag der Gehalt über dem von der Europäischen Union (EU) in einer Empfehlung von 2022 festgesetzten Richtwert. „Die Experten des CVUA Sigmaringen werden daher die Untersuchung von getrockneten Feigen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in den nächsten Monaten intensiv fortsetzen“, erklärte Minister Hauk.
Weihnachtsgebäck
Spätestens wenn der Advent beginnt, dürfen auch Plätzchen, Lebkuchen und Co. natürlich nicht fehlen. Mit Acrylamid stand ebenfalls ein gesundheitlich nicht unbedenklicher Stoff bei den Untersuchungen von Weihnachtsgebäck im Fokus. Kekse mit dem Zusatz von Nüssen, Mandeln und/oder Früchten wurden untersucht, weil diese beliebten Zutaten die freie Aminosäure Asparagin enthalten, eine Vorläufersubstanz von Acrylamid. Acrylamid entsteht vor allem dann, wenn asparagin- und stärkehaltige Zutaten bei höherer Temperatur und geringer Feuchtigkeit verarbeitet werden, also auch beim Backen von Keksen. „Erfreulicherweise haben die verantwortlichen Hersteller offensichtlich die erforderlichen Minimierungsmaßnahmen nach der EU-Acrylamid-Verordnung angewendet. Denn keine der 24 untersuchten Proben überschritt gesichert den Acrylamid-Richtwert von 350 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) für Kekse und Waffeln. Auch für Weihnachtsgebäck aus dem Handel kann wieder Entwarnung gegeben werden: In keiner der 37 bislang untersuchten Proben wurde der jeweilige Acrylamid-Richtwert überschritten“ teilte Minister Hauk mit.
„Für Allergiker gibt es ebenso gute Nachrichten. Nur bei einer von insgesamt 60 auf korrekte Allergenkennzeichnung überprüften Proben von handwerklich und industriell hergestelltem Weihnachtsgebäck, gab es Anlass zur Beanstandung. Hier wurde eine nicht deklarierte allergene Zutat (Mandel) nachgewiesen“, so Minister Hauk. Allerdings fiel jedoch auch in diesem Jahr wieder auf, dass vor allem bei vorverpackten handwerklich hergestellten Produkten häufig nicht alle weiteren vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente vollständig und korrekt angegeben wurden.
Ob ein „Vanillekipferl“ wirklich so bezeichnet werden darf oder korrekterweise als „Mürbegebäck mit Vanillegeschmack“ in den Verkauf gehen muss, war ebenfalls Teil des Untersuchungsprogramms. Lediglich aus der Vanillepflanze, natürlichem Vanillearoma oder Vanilleextrakten darf der Vanillegeschmack bei „echten“ Vanillekipferln stammen. So war in einer Probe handwerklicher Herstellung tatsächlich keine Vanille, sondern Vanillin aus einer anderen Quelle (biotechnologisch oder chemisch erzeugt) enthalten und hätte nicht als Vanillekipferl bezeichnet werden dürfen. Bei den übrigen zehn Proben war dagegen die Zusammensetzung in Ordnung.
Wildfleisch und Wildgerichte
Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt sind auch wieder Wildfleisch und Wildgerichte. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern finden Wildgerichte und Wildfleisch aus der heimischen Jagd immer größeren Zuspruch. Knapp 100 Proben aus der Gastronomie oder aus dem Handel werden derzeit gezielt auf mögliche Fehldeklarationen und damit auch auf mögliche Verfälschungen überprüft. Von 83 bisher abgeschlossenen Proben stimmten lediglich bei fünf Proben Deklaration und Inhalt nicht überein. In vier Proben Wildschweingulasch beziehungsweise -bratwurst wurden neben Wildschwein- auch Anteile an herkömmlichem Schweinefleisch nachgewiesen. Eine Probe Hirschgulasch enthielt neben Rothirsch auch einen Anteil von Damhirsch; Hirschgulasch muss jedoch ausschließlich aus Rothirsch bestehen. „Unsere jährliche Schwerpunktaktion zum Täuschungsschutz in diesem hochpreisigen Produktsegment hat sich bewährt“, so Minister Hauk.