Land investiert nur noch in nachhaltige Finanzanlagen

Mit einem Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen will das Land seine Finanzpolitik konsequent an Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten. Das betroffene Anlagevolumen umfasst 17 Milliarden Euro und soll zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beitragen.

Der Ministerrat hat am 18. Oktober 2022 das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen verabschiedet. Es definiert die Kriterien für Finanzanlagen des Landes. Künftig sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN), die Taxonomie der Europäischen Union (EU) und das 1,5-Grad-Ziel Grundlage für Anlageentscheidungen. Das Gesetz gilt für Finanzanlagen des Landes und landeseigener Unternehmen.

Ökologische Transformation der Wirtschaft fördern

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Das betroffene Anlagevolumen umfasst 17 Milliarden Euro. Dieses Geld darf zukünftig nur noch in nachhaltige Unternehmen investiert werden. Die aufgrund des Klimawandels notwendige ökologische Transformation unserer Wirtschaft ist wahrscheinlich die größte Herausforderung unserer Zeit. Dem Finanzmarkt und dem dort investierten Vermögen kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Wir als Land können mit unseren eigenen Investitionsentscheidungen unseren Teil beitragen.“

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz ergänzte: „Wir senden ein deutliches Signal an die Kapitalmärkte aus und wollen Anreize setzen, dass mehr in Klimaschutz und Nachhaltigkeit investiert wird. Denn wir brauchen diese privaten Investitionen, um bei Klimaschutz und Energiewende erfolgreich zu sein.“

Nachhaltigkeit als viertes Anlagekriterium

Anhand von Ausschlusskriterien werden künftig Unternehmen und Staaten definiert, deren Aktien oder Anleihen nicht gekauft werden dürfen. Ebenso werden Vorgaben für die Optimierung des Portfolios gemacht, etwa zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Bislang gab es drei Anlagekriterien:

  • Die Rentabilität, also wie profitabel eine Geldanlage ist.
  • Die Liquidität: Dabei geht es darum, wie schnell investierte Mittel wieder zu Bargeld oder einem Bankguthaben umgewandelt werden können.
  • Und die Sicherheit einer Anlage, damit möglichst kein Verlust eintritt.

Die Nachhaltigkeit kommt nun als viertes grundlegendes Anlagekriterium dazu. Für das Pensionsvermögen hatte das Land schon ab 2017 geregelt, dass nicht mehr in fossile Energien angelegt werden darf.

„Die Anlageentscheidungen des Landes sollen nun, neben der reinen Wirtschaftlichkeit, auch verstärkt im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele getroffen werden. Wir arbeiten nicht nur daran, dass das Land klimaneutral wird, sondern auch daran, dass unsere Investitionen positiv aufs Klima wirken“, betonte Ministerpräsident Kretschmann.

Grundlagen für Anlageentscheidungen

Das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens sieht vor, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen im Vergleich zum Jahr 1850. Damit sollen die Folgen der Erderwärmung in einem beherrschbaren Maß gehalten werden.

Die EU-Taxonomie definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten eines Unternehmens als ökologisch nachhaltig zu verstehen sind. Unter anderem sind darin Umweltziele enthalten, die eine wirtschaftliche Aktivität erfüllen muss, um als nachhaltig zu gelten. Dazu zählen der Klimaschutz, der Schutz von Wasserressourcen oder die Vermeidung von Umweltverschmutzung.

Die UN-Nachhaltigkeitsziele sollen weltweit einer nachhaltigen Entwicklung dienen. Zu ihnen zählen ökologische Ziele wie der Klimaschutz und der Schutz natürlicher Ressourcen, soziale Ziele, Bildung oder Armutsbekämpfung, und ökonomische Ziele wie Energieversorgung und Beschäftigung.

PM Ministerium für Finanzen

 

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