- Derzeit unklare Rechtslage verunsichert Städte und Gemeinden und verhindert vielerorts den entschiedenen Kampf gegen klimaschädliche Einweg-Müllberge
- 220.000 Tonnen Einweg-to-go-Abfall, die jährlich in Deutschland anfallen, können durch Verpackungssteuern auf kommunaler Ebene deutlich reduziert werden
- DUH und Tübingens Oberbürgermeister Palmer fordern Umweltministerin Lemke auf, den Kommunen durch eine Klarstellung des Bundesgesetzes ausdrücklich zu ermöglichen, gegen Einweg-Müll vorzugehen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer fordern Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, klarzustellen, dass Städte und Gemeinden über das Bundesrecht hinaus kommunale Maßnahmen gegen Einweg-to-go-Verpackungen ergreifen können. Die Verteuerung von Einweg-Geschirr ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut von jährlich 220.000 Tonnen Einweg-to-go-Abfall in Deutschland. Die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen in Kraft getretene Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Geschirr hat dies vor Ort eindrücklich bewiesen und klimafreundlichen Mehrwegsystemen einen deutlichen Aufschwung verschafft. Durch den anhängigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Tübingen und dem Fast-Food-Konzern McDonald’s sind jedoch viele Städte abgeschreckt, dem Tübinger Beispiel im Kampf gegen Klimakrise, Vermüllung und Ressourcenverschwendung zu folgen. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass Umweltministerin Lemke Lenkungsabgaben auf Bundesebene einführt oder zumindest das Verpackungsgesetz anpasst, damit es Kommunen ausdrücklich erlaubt ist, gegen die Einweg-Müllflut zu kämpfen.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Gerade in Zeiten von Ressourcen- und Energieknappheit ist es absolut haarsträubend, effektive Maßnahmen gegen die wahnsinnigen Einweg-Müllberge auszubremsen. Wenn Umweltministerin Lemke keine bundeseinheitliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen angeht, sollte sie wenigstens klarstellen, dass Städte und Gemeinden über das Verpackungsgesetz hinaus gegen die zunehmende Vermüllung vorgehen dürfen. Welchen Sinn soll eine Umweltgesetzgebung des Bundes haben, die den Städten untersagt, es besser zu machen? Hier braucht es dringend eine politische und rechtliche Klarstellung, denn die Müllberge verschwinden nicht von allein.“
Gegen die Tübinger Verpackungssteuer hatte die Franchise-Nehmerin eines McDonald’s-Schnellrestaurants in Tübingen geklagt. Der Fast-Food-Gigant will scheinbar nicht auf sein Einweg-Geschäftsmodell verzichten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hatte mit Urteil vom 29. März 2022 auf die Verantwortung der Bundesregierung für die Abfallvermeidung verwiesen und die Verpackungssteuer der Stadt für unwirksam erklärt. Das Urteil des VGH Mannheim ist nicht rechtskräftig, denn die Stadt Tübingen ist in Revision gegangen.
„Die Bundesumweltministerin könnte einen wichtigen Beitrag zum Erfolg unseres Revisionsverfahrens leisten. Sie sollte klarmachen, was Inhalt und Gegenstand der bundesrechtlichen Regelung im Verpackungsgesetz ist und welchen Spielraum die Kommunen im Kampf gegen Einweg-to-go-Verpackungen tatsächlich haben“, sagt Boris Palmer, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen.
Die DUH und Palmer hatten in der Angelegenheit bereits einen Brief an Umweltministerin Lemke geschrieben. In ihrer Antwort hatte die Ministerin sich jedoch nicht zum laufenden Verfahren äußern wollen und auf eine bessere kommunale Müllsammlung und Abfallberatung verwiesen. Aus Sicht der Stadt und des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands ist das jedoch angesichts der sich immer weiter verschärfenden Klima-, Müll- und Ressourcenkrise nicht ausreichend.
Link: Mehr Informationen zur Initiative plastikfreie Städte: https://www.duh.de/plastikfreie-staedte/
PM Deutschen Umwelthilfe e. V.