Steigende Waldbrandgefahr

Minister Peter Hauk hat vor der zunehmenden Waldbrandgefahr am verlängerten Wochenende gewarnt. Mitgebrachte Grillgeräte sind tabu, es herrscht Rauchverbot im Wald. Zudem appeliert Hauk daran, keine Lebensmittelreste in den Wald werfen.

„Unser Wald mit seinen Tieren und Pflanzen ist ein besonderer Lebensraum, den wir nur gemeinsam erhalten können. Damit das gut gelingt beherzigen Sie beim nächsten Waldbesuch ein paar Verhaltensregeln. Die für die kommenden Tage angekündigten hochsommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land am verlängerten Wochenende wieder deutlich ansteigen. Alle, die den Wald in den nächsten Tagen zum Abkühlen und Entspannen besuchen, sollten nur ausgewiesene Grillstellen benutzen. Offenes Feuer und Rauchen sind im Wald tabu. Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) gilt der dringende Apell, Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft und in den Wald zu werfen. Wir alle tragen eine besondere Verantwortung, um eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden und Waldbrände zu verhindern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 15. Juni 2022.

Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer oder herumliegendes Glas kann verheerende Folgen haben. Ausgetrocknete Bodenvegetation oder Reisig in den Wäldern können schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Deshalb gilt im Wald von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot und das Grillen ist nur an ausgewiesenen Grillstellen erlaubt. Heiße Teile an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor können ebenfalls Brände auslösen, wenn sie im Unterholz oder Gras geparkt werden.

Lebensmittelreste nicht in der Natur entsorgen

Hauk wies insbesondere vor dem Hintergrund der Vorbeugende-Maßnahmen zur Verhinderung der Afrikanischen Schweinepest nochmals mit Nachdruck drauf hin, dass Lebensmittelreste nicht in der Natur entsorgt werden dürfen. „Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden. Insbesondere an den anstehenden Urlaubstagen tragen wir daher alle eine besondere Verantwortung, um eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden“, betonte Minister Hauk.

Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, das anfallender Müll bei Freizeitaktivitäten im Wald fachgerecht entsorgt wird, damit die Waldbewohner oder Waldböden, Pflanzen und Gewässer keinen Schaden nehmen. „Bei mehr als zwei Millionen Waldbesuchern am Tag, sind wir auf das besonne Handeln jedes einzelnen angewiesen, um die wunderbare Lebensgemeinschaft Wald zu erhalten“, sagte Hauk.

Regeln für den Waldbesuch

Minister Peter Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Nicht mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Unterholz oder Gras parken, da sich dieses durch die heißen Teile wie Katalysator oder Auspuff entzünden kann.

 

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Wichtig sei es, so Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen und Haustiere nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Offizielle Rettungspunkte im Wald, die zur Orientierung bei Unfällen oder Waldbränden genutzt werden können, finden Sie zum Beispiel in der kostenfreien mobilen App „Hilfe im Wald“.

Mit Blick auf das Thermometer und die anhaltende Hitze geht die Stadt Stuttgart auf Nummer sicher und sperrt die öffentlichen Grillplätze. „Die Waldbrandgefahr in Stuttgart ist innerhalb kurzer Zeit stark angestiegen“, teilte das Rathaus am Mittwoch mit. In den kommenden Tagen werde die sogenannte Waldbrandstufe 4 erwartet, das bedeutet „hohe Gefahr“. Die Grillstellen würden wieder geöffnet, sobald das Wetter dies zulasse.

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

 

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