CORONA-MASSNAHMEN: Baden-Württemberg behält umsichtigen Kurs bei

Ministerpräsident Kretschmann hat die Ergebnisse der Bund-Länder-Schalte begrüßt. Er kündigte an, dass die Regelungen der Alarmstufe II in Baden-Württemberg zunächst weiter gelten sollen.

Für die Bürger im Südwesten ändert sich nach der Corona-Schalte von Bund und Ländern am Freitag, 7. Januar 2021, nicht ganz so viel. Denn hierzulande besteht etwa in der Gastronomie oder in Fitnessclubs bereits eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene, die noch nicht geboostert sind. Ministerpräsident Winfried Kretschmann lobte die am Freitag beschlossene flächendeckende Einführung der strengeren Testregeln. „Die heutigen Beschlüsse orientieren sich in weiten Teilen an dem, was in Baden-Württemberg bereits gilt – etwa mit Blick auf 2G plus in der Gastronomie oder der FFP2-Maskenregel“, so Kretschmann im Anschluss an die Besprechung von Bund und Ländern. „Es ist gut, dass hier nun bundesweit nachgeschärft wird.“

Kretschmann sagte, man müsse davon ausgehen, dass die Fallzahlen mit der zunehmenden Ausbreitung von Omikron deutlich an Dynamik gewinnen und damit auch die Krankenhauseinweisungen erneut ansteigen würden. „Das Signal von heute ist sehr klar: Wir wollen Risiken und Kontakte minimieren, die Omikron-Welle kontrollieren und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur vor Überlastung schützen.“ Es sei in der aktuellen Lage verantwortbar und richtig, die Isolations- und Quarantänezeiten bundesweit ausgewogen anzupassen. Das Land werde seinen „Kurs der Umsicht“ fortsetzen. Die entsprechenden Regeln würden im Sinne des Beschlusses von Bund und Ländern kommende Woche am Dienstag, 11. Januar 2022, im Kabinett bis auf Weiteres verlängert. Das heißt, dass die Regeln der Alarmstufe II zunächst weiter gelten sollen.

Bundestag soll Impfpflicht zeitnah angehen

„Wichtig war mir, dass wir die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht nochmals bekräftigt haben“, sagte Kretschmann. „Wir haben die klare Erwartung formuliert, dass der Bundestag dazu bald einen Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorlegt.“

Bund und Länder bekräftigten am Freitag die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärften diese aber nicht. So bleibt es etwa dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Corona-Verordnung des Landes

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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