Das Kabinett befasste sich in seiner heutigen Sitzung (14. Dezember 2021) mit dem Stand der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Die Ende Oktober dieses Jahres ins Leben gerufene Task Force ist ein wichtiges Instrument zur Realisierung der Klimawende in Baden-Württemberg. „Wir müssen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens doppelt so schnell werden, deshalb beschleunigen wir die Energiewende auch mit disruptiven Maßnahmen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Er äußerte sich zufrieden darüber, dass bereits fünf konkrete Maßnahmen umgesetzt oder umgehend angegangen werden, die für mehr Flächen für Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen sowie für eine zeitliche Straffung der Genehmigungsverfahren sorgen. Sie seien allerdings nur ein erster Schritt.
Insgesamt hat das Lenkungsgremium der Task Force 57 Arbeitsaufträge herauskristallisiert und priorisiert, die mehr Druck und Tempo bewirken sollen, berichtete Umweltministerin Thekla Walker im Ministerrat.
Zur Straffung der Genehmigungsverfahren für Windenenergieanlagen sollen Antragsunterlagen, Gutachten für die Prüfung und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange künftig durchweg digital vorgehalten werden. In einem weiteren Schritt wird anschließend das gesamte Verfahren digitalisiert.
Das Überprüfen der Vollständigkeit von Antragsunterlagen soll künftig binnen eines Monats erfolgen. Den Regierungspräsidien (RPen) soll stärker als bisher eine Steuerungsfunktion im gesamten Genehmigungsprozess zukommen. Ein Monitoring-System wird die Einhaltung der Verfahrensdauern überwachen.
Eine Zeitersparnis werde auch das Abschaffen des Widerspruchsverfahrens bringen, so der Ministerpräsident. „Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren führt zu einer früheren Bestandskraft der Genehmigung.“
Umweltministerin Thekla Walker sagte: „Unser Ziel ist ein klimaneutrales Baden-Württemberg bis 2040; der Energiewende kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Die vier Arbeitsgruppen der Task Force hinterfragen alles, sie stellen alles auf den Kopf. Sie haben geliefert und erste konstruktive Vorschläge vorgelegt, wie Hemmnisse beim Ausbau der regenerativen Energien abgebaut werden können – sowohl beim Bereitstellen von Flächen als auch bei den Genehmigungsverfahren.“ Bei Maßnahmen, die von den Arbeitsgruppen mittels eigener Instrumente als nicht umsetzbar eingestuft werden – sei es aus rechtlichen oder sonstigen Gründen, behält sich der Vorsitzende des Lenkungsgremiums eine Zweitprüfung vor, für die er externen Sachverstand hinzuziehen wird.
In bisher zwölf Sitzungen haben vier Arbeitsgruppen eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet. Folgende fünf Vorschläge werden nun vorrangig bearbeitet:
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
- Durch einen gestrafften Genehmigungsprozess soll eine Zeitersparnis um bis zu 50 Prozent erreicht werden – vom Einreichen der Unterlagen bis zur vollständigen Genehmigung.
Das Überprüfen der Vollständigkeit von Antragsunterlagen soll künftig binnen eines Monats erfolgen. Den Regierungspräsidien (RPen) soll stärker als bisher eine Steuerungsfunktion im gesamten Genehmigungsprozess zukommen. Dafür soll ein transparentes Monitoring-System etabliert werden: Jeder eingehende Antrag soll demnach beim RP erfasst und der Verfahrensfortschritt nachverfolgbar dokumentiert und überwacht werden. Die Ergebnisse des Monitorings sollen mit einem verwaltungsinternen Dashboard visualisiert werden.
Mitarbeitende der Genehmigungsbehörden und Projektierer erarbeiten Vorschläge zur Standardisierung von Antragsunterlagen und Genehmigungen. Eine weitere Unterarbeitsgruppe erarbeitet konkrete Vorschläge zur Digitalisierung insbesondere des Monitorings und der Bereitstellung von Unterlagen.
- Eine Zeitersparnis soll auch das Abschaffen des Widerspruchsverfahrens bringen, das in den weitaus meisten Fällen funktionslos ist. Die damit verbundene zusätzliche Belastung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) soll ausgeglichen werden, etwa durch Schaffen weiterer Stellen oder eines Spruchkörpers, damit es beim VGH zu keiner Verzögerung des gerichtlichen Verfahrens und in der Folge des Gesamtverfahrens kommt.
Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren führt zu einer früheren Bestandskraft der Genehmigung.
Mehr Flächen für Freiflächen-PV und Windkraftanlagen
- Als ein erstes Ergebnis hat ForstBW fünf Flächen identifiziert, auf denen künftig bis zu 90 neue Windräder gebaut werden sollen. Diese Flächen wurden noch im Oktober in einem Angebotsverfahren veröffentlicht. Dabei geht es um Flächen von insgesamt 1.870 Hektar.
- Neben der Vergabeoffensive im Staatswald sollen auch die Landschaftsschutzgebiete für den Bau von Anlagen geöffnet werden. Dafür bedarf es einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – entweder durch Einfügen einer generellen Ausnahme oder einer Länderöffnungsklausel. Noch in dieser Woche wird sich das Umweltministerium dafür bei der neuen Bundesregierung mit konkreten Formulierungsvorschlägen zur Gesetzesänderung einsetzen.
Außerdem arbeitet die Task Force bereits an einem Fachkonzept, um das Instrument der artenschutzrechtlichen Ausnahme zu stärken. Ziel ist, dass künftig auch vermehrt in Bereichen Windkraftanlagen errichtet werden können, in denen sich Konflikte mit dem Artenschutz nicht vermeiden lassen. Entscheidend bleibt, dass die Populationen windenergiesensibler Arten – wie etwa des Rotmilans – als solche nicht gefährdet werden.
- Das im novellierten Klimaschutzgesetz festgehaltene Zwei-Prozent-Flächenziel soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Im Rahmen einer vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingebrachten und gemeinsam mit den Regionalverbänden initiierten regionalen Planungsoffensive werden die Grundvoraussetzungen für eine beschleunigte Planaufstellung identifiziert und zeitnah geschaffen. Ziel sind stabile Rahmenbedingungen für den Planungsprozess durch Abstimmung und Choreographie der begleitenden Maßnahmen. Gemeinsam mit einer akzeptanzstiftenden Bürgerbeteiligung soll die Planungszeit halbiert werden.
Ergänzende Informationen:
Die ressortübergreifende Task Force besteht aus einem Lenkungsgremium
unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei und stellvertretender Leitung des Amtschefs des Umweltministeriums. Weitere Mitglieder sind die Amtschefin und die Amtschefs von Finanz-, Innen-, Justizministerium, Ministerium Ländlicher Raum, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sowie Verkehrsministerium sowie die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft. Als ständige Beraterinnen und Berater sind Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie der Regierungspräsidien hinzugezogen.
Bisher wurden folgende vier Arbeitsgruppen eingerichtet: AG Organisationsstruktur (Federführung Umweltministerium/Innenministerium), AG Natur- und Artenschutz (Federführung Umweltministerium), AG Vergabeoffensive/Staatswald, Federführung Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz), AG Planungsrecht/Landesentwicklung (Federführung Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen).
PM Staatsministerium Baden-Württemberg