75 Medizinstudienplätze können pro Jahr in Baden-Württemberg an Studierende, die sich verpflichten, später als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten, vergeben werden. Zuständig für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren im Rahmen der Landarztquote ist das Landesgesundheitsamt (LGA) im Regierungspräsidium Stuttgart.
Am Montag, 7. Juni 2021, ist die zweite und letzte Stufe des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für das Wintersemester 2021/2022 gestartet. Das LGA hat aus den insgesamt rund 450 eingegangenen Bewerbungen mehr als 150 Bewerberinnen und Bewerber zu Auswahlgesprächen eingeladen. Eine mindestens dreiköpfige Kommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Medizinstudium und die sich anschließende hausärztliche Tätigkeit.
Dr. Gottfried Roller, Leiter des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg, ist bei den Gesprächen ebenfalls dabei. Er sagte anlässlich des Starts der letzten Stufe des Auswahlverfahrens: „Rund zwei Drittel der Bewerberinnen und Bewerber brachten sehr gute Referenzen mit und konnten in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens überzeugen. Dies verspricht eine hohe Qualität der finalen Auswahlgespräche und dass wir qualifizierte zukünftige Landärztinnen und Landärzte für Baden-Württemberg gewinnen werden.“
Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Baden-Württemberg. Sie beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz), das der Landtag von Baden-Württemberg am 4. Februar 2021 beschlossen hat. Ziel des Gesetzes ist die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in Baden-Württemberg.
PM Regierungspräsidium Stuttgart