Ausschluss extremistischer Organisationen von freiwilliger Landesförderung

„Den Zusammenhalt im Land zu fördern, das hat sich die Landesregierung von Beginn an zur Aufgabe gemacht. Wir wollen die Abwehrkräfte unserer Gesellschaft gegen Polarisierung und Spaltung stärken. Das kann nur gelingen, wenn wir Freiheit, Vielfalt und Zusammenhalt miteinander vereinbaren und entschlossen denjenigen entgegentreten, die unsere Gesellschaft und das demokratische System angreifen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (2. März 2021) in Stuttgart. Am Vormittag hatte der Ministerrat auf Grundlage einer Kabinettsvorlage von Innenminister Thomas Strobl beschlossen, die rechtlichen Vorgaben zum Ausschluss extremistischer Organisationen von freiwilligen Förderungen des Landes nachzuschärfen.

Innenminister Thomas Strobl betonte: „Extremismusbekämpfung hat in Baden-Württemberg Priorität. Unsere Sicherheitsbehörden setzen Tag für Tag alles daran, extremistische Bestrebungen frühzeitig zu erkennen und politisch motivierte Straftaten zu verhindern oder sie mit aller Konsequenz zu verfolgen. Es kann und darf nicht sein, dass unsere Sicherheitsbehörden einerseits mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen extremistische Organisationen vorgehen und wir diese auf der anderen Seite mit Steuermitteln begünstigen.“

Die Landesregierung hat die bestehenden Vorgaben für eine freiwillige Landesförderung heute konkretisiert und nochmals klargestellt, dass keine extremistischen Vereinigungen oder Personen von einer freiwilligen Landesförderung profitieren dürfen.

„Mit einem neuen Verfahren stellen wir sicher, dass diese Vorgaben effektiv umgesetzt werden. Die öffentlichen Stellen, die über Förderanträge entscheiden, ermitteln bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen zunächst, ob beim Mittelempfänger bekannte oder offensichtliche Anhaltspunkte für eine extremistische Beeinflussung vorliegen. Anhaltspunkte können sich im Wesentlichen aus den Publikationen des Landesamts für Verfassungsschutz ergeben, vor allem aus dem jährlichen Verfassungsschutzbericht. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, informieren die Bewilligungsstellen unter Einbindung des jeweiligen fachlich zuständigen Ministeriums das Innenministerium. Das Innenministerium veranlasst nach eingehender Prüfung eine Entscheidung des Ministerrats und informiert das Parlamentarische Kontrollgremium“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Der heutige Beschluss ist ein weiterer Bestandteil des Rüstzeugs, das die Landesregierung in den vergangenen Jahren unter Leitung des Innenministeriums zur Bekämpfung des Extremismus aufgebaut hat:

  • Konex, das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg, wurde gestärkt und auf alle Fälle von Extremismus ausgeweitet. Konex bezog im April 2018 neue Räumlichkeiten in der Stuttgarter Innenstadt. Getreu dem Slogan: „Gemeinsam gegen Extremismus“ bietet es, zusammen mit seinen Netzwerkpartnern, Informationen und Beratung gegen religiös und politisch motivierten Extremismus an.
  • Mit dem Sonderprogramm Rechtsextremismus hat die Landesregierung im Dezember 2019 ein klares Signal gegen Rechtsextremismus gesetzt und die Sicherheitsbehörden aktiv gestärkt. Dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wurden dabei im Haushalt 2020 insgesamt 25 Neustellen zugewiesen. Zusätzlich erhält der Verfassungsschutz in den Jahren 2020 und 2021 jeweils drei Neustellen. Die Polizei wurde mit 30 neuen Stellen verstärkt, insbesondere mit Ermittlungsassistenten und Datenanalysten.
  • Das Landesamt für Verfassungsschutz hat nun eine eigenständige Abteilung „Rechtsextremismus und -terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter“ eingerichtet.
  • Nach dem Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 hat die Landesregierung zwischenzeitlich insgesamt drei Millionen Euro zur Finanzierung sicherungstechnischer Maßnahmen an jüdischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Daneben hat die Polizei für die jüdischen Gemeinden vor Ort speziell geschulte Ansprechpartner der Polizei benannt. Diese stehen den Gemeindemitgliedern zu allen Fragen rund um das Thema Sicherheit mit Rat und Tat zur Verfügung. Für die Polizei wurden jüngst – bundesweit einmalig – zwei Polizeirabbiner benannt.

Praktisch seit Beginn der Corona-Versammlungen finden sich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, Verschwörungsideologen, Antisemiten sowie Rechtsextremisten zusammen, um – zumindest vordergründig –  gegen die staatlichen Pandemiemaßnahmen zu demonstrieren. Die Zielrichtung insbesondere der „Querdenken“-Proteste hat sich dabei im Zeitverlauf von einer Kritik an den staatlichen Maßnahmen zu einer Staats- und Demokratiefeindlichkeit entwickelt. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat deshalb Anfang Dezember letzten Jahres die Gruppierung „Querdenken 711“ mit ihren Ablegern im Land zum Beobachtungsobjekt erklärt.

„Gerade erst vorletzte Woche hat sich der perfide Anschlag in Hanau gejährt, bei dem neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet wurden“, erinnerte Kretschmann. „Und das war leider kein Einzelfall: Wir erinnern uns an die Anschläge in Halle, in Wien oder Nizza und natürlich an den Mord an Regierungspräsident Lübke. Diese schrecklichen Taten zeigen: Wir müssen wachsam sein gegenüber jeder Art von Extremismus.“

„Zur Bekämpfung von Extremismus jeglicher Couleur verfolgen wir eine ganzheitliche, vernetzte Bekämpfungsstrategie. Neben einer konsequenten Strafverfolgung spielen die Früherkennung des gewaltbereiten Personenspektrums, die Prävention sowie die Deradikalisierungsmaßnahmen durch das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) eine wichtige Rolle“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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