Fahrgastbeirat Baden-Württemberg tagte

Mit einer großen Bandbreite von Themen beschäftigte sich der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2020: Entwicklung der neuen Betreiber Abellio und Go-Ahead, streckenbezogene Entschädigungsregelungen für Fahrgäste, Treue-Aktion für Fahrgäste, ÖPNV-Strategie 2030, Streckenreaktivierungen, Gäubahnunterbrechung. Die Themen wurden u.a. von Vertretern des Verkehrsministeriums bzw. der NVBW vorgestellt und im Gremium diskutiert.

Entwicklung bei den neuen Betreibern Abellio und Go-Ahead
Wie in den Sitzungen zuvor stand die Entwicklung bei den beiden neuen SPNV-Betreibern Abellio und Go-Ahead ganz oben auf der Agenda des FGB-BW. Erfreulicherweise sind die Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeits­werte[1] bei beiden Betreibern steigend, liegen aber immer noch unter den vertraglich vereinbarten Zielen. Noch immer leidet Abellio unter Fahrzeugmangel und Softwareproblemen.

Streckenbezogene Entschädigungsregelungen
Die streckenbezogenen Entschädigungsregelungen auf Strecken, die ab Sommer 2019 schlechte Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitswerte (Zugausfälle) aufwiesen, wurden inzwischen ausgezahlt. Der FGB-BW hatte sich schon frühzeitig für die Aufnahme einer generellen Entschädigungsregelung[2] in die Fahrgastrechte ausgesprochen. Der FGB-BW lobte die für die Fahrgäste einfach zu beantragende Entschädigung, die auch rasch ausgezahlt wurde.

Treue-Aktion für Fahrgäste
Mit dem Corona-Lockdown konnten viele Zeitkarteninhaber ihre Fahrkarte nicht mehr ausnutzen – es bestand die Gefahr, dass gerade Stammkunden des ÖVs die Dauerkarte kündigen und die Verkehrsunter-nehmen dann hohe Einnahmeausfälle erleiden könnten. Als eine Maßnahme zur Kundenbindung wurde deshalb im Sommer 2020 die bwAboSommer-Aktion durchgeführt, die allen Abo-Kunden in Baden-Württemberg während der Sommerferien die Nutzung des ÖPNVs im ganzen Land ohne Aufpreis ermöglichte. Diese Aktion kam bei den Fahrgästen sehr gut an. Der FGB-BW wurde über weitere geplante Aktionen zur Kundenbindung informiert, die inzwischen als „bwTreueBonus“[3] veröffentlicht worden sind. Der FGB-BW sieht solche Kundenbindungsaktionen in der derzeitigen Lage als sehr wichtig an und schlägt vor, auch im Sommer 2021 wieder eine Abo-Sommer-Aktion anzubieten.

ÖPNV-Strategie 2030
Im Rahmen einer Zukunftskommission wird derzeit eine ÖPNV-Strategie 2030 für das Land Baden-Württemberg entwickelt. In einem Zwischenbericht wurde der FGB-BW über den bisherigen Stand und das weitere Verfahren informiert. Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen notwendig – doch wie kann dieses Ziel erreicht werden? Die ÖPNV-Strategie 2030 soll die notwendigen Maßnahmen beschreiben. Die erste Stufe ist die Veröffentlichung eines ÖPNV-Berichtes[4], der die aktuelle Lage des ÖPNVs in Baden-Württemberg im Vergleich zu Regionen in Österreich und der Schweiz darstellt. Der FGB-BW begrüßt die Grundzüge der ÖPNV-Strategie 2030[5], der Vorsitzende des FGB-BW arbeitet in der Zukunftskommission mit.

Streckenreaktivierungen
Das Verkehrsministerium informierte über die Potentialanalyse[6] für 42 ehemalige Eisenbahnstrecken. Für über die Hälfte der Strecken zeigt die Potentialuntersuchung ein hohes bis mittleres Fahrgastpotential auf. Der FGB-BW begrüßt die Initiative des Landes. Angesichts der hohen Förderung durch Bund und Land könnten in den nächsten Jahren viele Eisenbahnstrecken – teilweise als Stadtbahn – wieder in Betrieb gehen und damit viele Gemeinden wieder an das Schienennetz angeschlossen werden.

Gäubahn-Unterbrechung
Über die ab Sommer 2025 geplante dauerhafte Unterbrechung der Eisenbahnstrecke Stuttgart – Horb – Rottweil – Singen (Htwl) – Schaffhausen – Zürich (Gäubahn) im Stadtgebiet Stuttgart im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 informierte das Verkehrsministerium. Zur Anbindung der S-Bahn-Gleise von der neuen Station „Mittnachtstraße“ zum Nordbahnhof soll die Gäubahn kurz vor dem Hauptbahnhof unterbrochen werden. Als Alternative sieht die Planung zwei neue Halte der Gäubahnzüge in Stuttgart-Vaihingen[7] und Stuttgart-Nord vor. Nach der ursprünglichen Planung wäre kurze Zeit später die neue Gäubahnanbindung über den Flughafen in Betrieb gegangen, doch derzeit geht man dort von einer mehrjährigen Verzögerung aus.  Das Verkehrsministerium legte dar, wie man sich auf verschieden Ebenen bei der Deutschen Bahn und der Stadt Stuttgart gegen die Unterbrechung eingesetzt habe – leider bisher erfolglos. Der FGB-BW zeigte sich enttäuscht und empört, dass sich das Verkehrsministerium bei der Vermeidung der Unterbrechung nicht durchsetzen konnte, sondern nur eine Minderung der Belastung für die Fahrgäste durch die Unterbrechung erreichte. Der FGB-BW hat sich deshalb an den Ministerpräsidenten und den Verkehrsminister gewandt. Der FGB-BW sieht die Unterbrechung der Gäubahn als gesetzwidrig an, weshalb das Land solange den Betrieb von Zügen von der Gäubahn zum Hauptbahnhof Stuttgart bestellen soll, bis eine alternative Gäubahnanbindung zur Verfügung steht.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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