Luftreinhaltung erfordert weiter große Anstrengungen: Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte nur mit einem Bündel an Maßnahmen möglich – Verkehrsbeschränkungen derzeit unverzichtbar

Saubere Luft in Stuttgart erfordert nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann weiterhin große Anstrengungen aller Beteiligten. „Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid konnten nur mit einem Bündel an Maßnahmen eingehalten werden,“ sagte der Minister am Freitag in Stuttgart. Er wies zugleich die Kritik von Seiten des Koalitionspartners zurück. Das Land habe die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die bereits seit Jahren geltenden gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das war und ist das gemeinsame Anliegen der Koalition.

Er fügte hinzu: „Die deutliche Reduktion der Stickstoffdioxid-Konzentrationen in Stuttgart ist ein Erfolg, zu dem neben zahlreichen anderen Maßnahmen auch die Verkehrsverbote für Euro 5/V-Dieselfahrzeuge in der kleinen Zone beigetragen haben. So konnte an den hochbelasteten Hotspots Am Neckartor und in der Hohenheimer Straße 2020 erstmals der Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Konzentration im Jahresmittel von 40 µg/m³ eingehalten werden.“

Allerdings wurden 2020 in der Prag- und in der Talstraße noch leichte Grenzwertüberschreitungen gemessen und auch Am Neckartor und in der Hohenheimer Straße liegen die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid nur wenig unter dem Grenzwert. Minister Hermann sagte: „Ohne Verkehrsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge würde der Grenzwert wieder überschritten werden. Eine Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen für Euro 5/V-Diesel würde daher vor Gericht keinen Bestand haben. Darin ist sich die Koalition einig.“

Zum 1. Juli 2020 mussten die zonalen Verkehrsverbote für Euro 5/V-Diesel auf Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart hin umgesetzt werden. Die Richter hatten festgestellt, dass trotz der Vielzahl umgesetzter Maßnahmen eine flächendeckende Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in den Jahren 2020 und 2021 ohne die Verkehrsbeschränkungen nicht in Aussicht steht. Aus den genannten Gründen sieht die Landesregierung derzeit keine fachlichen oder rechtlichen Spielräume, die Verkehrsbeschränkungen für ältere Euro-5/V-Dieselfahrzeuge in Stuttgart aufzuheben.

Zusätzliche Information:

Die fachgutachterlichen Wirkungsuntersuchungen zeigen, dass die Verkehrsbeschränkungen für Euro 5/V-Diesel an der Messstelle Am Neckartor 2020 eine positive Wirkung auf die Stickstoffdioxid-Konzentrationen von 6,5 µg/m³ haben. Am Neckartor wurde 2020 eine Stickstoffdioxid-Konzentration von 38 µg/m³ gemessen, der Grenzwert von 40 µg/m³ wurde also nur knapp eingehalten. Würde man die zonalen Verkehrsbeschränkungen zurücknehmen, würden höchstwahrscheinlich die Stickstoffdioxid-Konzentrationen erneut über den Grenzwert ansteigen. Dazu kommt, dass mit dem Ende des COVID-19-Lockdowns auch die Verkehrszahlen und damit die Stickstoffdioxid-Konzentrationen wieder zunehmen.

Von den aktuell in Stuttgart geltenden Verkehrsbeschränkungen für Diesel Euro 5 und schlechter sind 8 Prozent der in Stuttgart zugelassenen Pkw betroffen. In der Region Stuttgart (inkl. Stadt Stuttgart) sind 13 Prozent der zugelassenen Pkw betroffen.

Die Maßnahmen, die am Neckartor Wirkung zeigen, sind:

  • Tarifreform im VVS-Gebiet von 2019
  • Busspur mit X1-Bus seit Mitte 2019
  • Tempolimit 40 auf allen größeren Verkehrsachsen u.a. im Talkessel Stuttgart
  • Filtersäulen mit Stickoxidfilterung seit 2020
  • Verkehrsverbot für Euro-IV-Diesel Fahrzeuge zonal seit 2019
  • Verkehrsverbot für Euro-V-Dieselfahrzeuge auf einzelnen Strecken seit 2020 und zonal in der kleinen Umweltzone (Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach, Zuffenhausen) seit Mitte 2020
  • Dieses Maßnahmenbündel hat zur beschleunigten Erneuerung des Fahrzeugbestands in Stuttgart beigetragen, wie der Vergleich mit anderen Großstädten zeigt.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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