Grenzwerte für saubere Luft 2020 fast flächendeckend in ganz Baden-Württemberg eingehalten

Die Luftqualität in Baden-Württemberg hat sich im Jahr 2020 nochmals deutlich verbessert. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Luftqualitätsmessungen der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu den Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) hervor. Der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid wurde im vergangenen Jahr fast flächendeckend im gesamten Land eingehalten und nur noch in Stuttgart und Ludwigsburg auf einzelnen Straßenabschnitten mit zusammen knapp 800 Metern Straßenlänge überschritten.

Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, sagte: „Noch vor wenigen Jahren war Baden-Württemberg Schlusslicht bei der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und NO2. Durch konsequente und situationsangepasste Maßnahmenpakete ist es gelungen, flächendeckend in den Städten des Landes die Grenzwerte einzuhalten. Nur noch an drei Messstellen und 800 Metern Straße werden die NO2-Grenzwerte überschritten. Dies ist der Erfolg einer Luftreinhaltepolitik mit langem Atem. Zusammen mit Kommunen und Regierungspräsidien haben wir in jedem Ort ein angepasstes Bündel von Maßnahmen umgesetzt: Von Tempobeschränkungen bis zur Filtersäule, vom Ausbau des öffentlichen Verkehrs bis zur Fahrzeugflottenmodernisierung. Verkehrsverbote für alte Diesel (Euro 4/IV und 5/V) waren nur in Stuttgart notwendig. Alle Maßnahmen dienen der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“

Die besonders starken Rückgänge der Luftschadstoffe 2020 seien in Teilen auch auf den rückläufigen Verkehr im Zuge der Corona-Pandemie zurückzuführen. „Das zeigt: Weniger Verkehr ist gut für die Luft! Wir zeigen damit auch den Verwaltungsgerichten, dass unsere Planungen und Prognosen belastbar waren. Wir werden unsere Bemühungen in diesem Jahr fortsetzen, um 2021 auch bei den verbliebenen Straßenabschnitten ins Ziel zu kommen“, so Hermann. Die teilweise geforderte Beendigung der Verkehrsverbote in Stuttgart, lehnte der Minister ab: „Das wäre ein rechtswidriger Beitrag, die Grenzwerte wieder zu überschreiten. Um dauerhaft die Grenzwerte einzuhalten, müssen auch die Maßnahmen dauerhaft durchgehalten werden.“

Im Jahr 2017 war dieser Grenzwert noch in 18 Städten in Baden-Württemberg überschritten worden. 2019 waren es nur noch vier Städte. 2020 konnte diese positive Entwicklung fortgesetzt werden.

LUBW-Präsidentin Eva Bell erklärte: „Die Messungen der LUBW zeigen, dass die Grenzwerte für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid nun auch in Heilbronn, Mannheim und Reutlingen eingehalten werden. Konzentrationen über dem zulässigen Jahresmittelwert treten nur noch an vereinzelten Streckenabschnitten an Prag- und Talstraße in Stuttgart und an der Schlossstraße in Ludwigsburg auf.“

Der zulässige Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid liegt für das Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Von 2019 auf 2020 sind an der Weinsberger Straße Ost in Heilbronn die NO2-Konzentrationen um 30 Prozent von 47 auf 32 µg/m³, am Friedrichsring in Mannheim um 19 Prozent von 42 auf 34 µg/m³ und in der Lederstraße Ost in Reutlingen um 24 Prozent von 46 auf 35 µg/m³ gesunken.

In Stuttgart wurde Am Neckartor erstmals der Grenzwert eingehalten, hier gab es gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der NO2-Konzentrationen um 28 Prozent von 53 auf 38 µg/m³. Dazu beigetragen hat hier im Jahr 2020 ein Verkehrsrückgang um 30 Prozent gegenüber 2015 – dem Jahr vor dem gerichtlichen Vergleich mit Anwohnerinnen und Anwohnern, in dem vereinbart wurde, dass Maßnahmen umgesetzt werden, durch welche der Verkehr Am Neckartor um 20 Prozent reduziert werden soll. In der Landeshauptstadt gibt es nur noch vereinzelte Grenzwertüberschreitungen in der Pragstraße und der Talstraße. In Ludwigsburg in der Schlossstraße besteht die einzige weitere Grenzwertüberschreitung an Teilabschnitten mit 47 µg/m3. In der Schlossstraße wurde 2020 erstmals ganzjährig die Luftqualität gemessen. Die Messwerte lagen zum Jahresanfang noch um die 60 µg/m3.

Die vorläufigen Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen 2020 werden in den kommenden Tagen auf der Homepage der LUBW veröffentlicht (Rubrik voraussichtlich „Aktuelle Messzeitraummittelwerte“) veröffentlicht. Stickstoffdioxid-(NO2)-Ergebnisse ausgewählter, kontinuierlich messender Messstationen für 2020 sind bereits jetzt veröffentlicht (Rubrik „gleitende 12-Monats-Mittelwerte“).

Die Ergebnisse unterliegen in den kommenden Wochen ausführlichen Arbeiten zur Qualitätssicherung. Eingeschlossen sind Betrachtungen zur Repräsentativität der verkehrsnahen Messungen für mindestens 100 Meter. Endgültige, qualitätsgesicherte Messwerte sind Anfang Februar 2020 zu erwarten. Sie werden dann auf der Webseite der LUBW veröffentlicht.

Beigefügte Karten zur Luftqualität

Dieser Pressemitteilung beigefügt sind zwei Karten, auf denen dargestellt ist, in welchen baden-württembergischen Städten jeweils in den Jahren 2017 und 2020 die Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten wurden.

Hintergrund

Belastungen mit Luftschadstoffen sind abhängig von vielen Faktoren und können mit verschiedenen Maßnahmen reduziert werden. Zu nennen sind lokal wirksame Maßnahmen (z. B. intelligente Verkehrssteuerung, Geschwindigkeitsreduzierungen, die Stärkung des ÖPNV sowie des Fuß- und Rad-verkehrs, Busspuren, Filtersäulen und in Stuttgart auch Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge) und regional wirkende Maßnahmen (z. B. Software- und Hard-ware-Updates von Fahrzeugen, neue besonders abgasarme Fahrzeuge). Aber auch das Wettergeschehen beeinflusst die Luftschadstoffkonzentrationen. Insbesondere sonnenscheinreiche Sommer mit hohen Ozonwerten und erhöhten Stickstoffdioxid-Konzentrationen können sich in den Messwerten niederschlagen. Gleiches gilt hinsichtlich kalter, niederschlagsarmer Wetterlagen mit eingeschränktem Luftaustauschvermögen der Atmosphäre. 2020 hatten auch die Verkehrsrückgänge im Zuge der Corona-Pandemie Einfluss auf die Luftqualität. Detaillierte Auswertungen sind folglich komplex.

Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der Grenzwert für Feinstaub PM10 im Jahresmittel in Höhe von 40 µg/m³ wird in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2011 eingehalten. Seit dem Jahr 2018 wird auch der Grenzwert für Feinstaub PM10 in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel bei 35 zulässigen Überschreitungen eingehalten. Für Stickstoffdioxid gilt ein Grenzwert von 200 µg/m³ im Stundenmittel bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr. Dieser Wert wird seit dem Jahr 2017 landesweit eingehalten. Im Jahresmittel gilt für Stickstoffdioxid ein Grenzwert von 40 µg/m³, welcher derzeit in Baden-Württemberg nur noch in Stuttgart und Ludwigsburg auf einzelnen Straßenabschnitten mit zusammen knapp 800 Metern Straßenlänge überschritten wird.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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