Landesregierung beschließt Corona-Impfstrategie / Erste Zentrale Impfzentren stehen fest

Die ersten Zentralen Corona-Impfzentren für Baden-Württemberg stehen fest: Neben den Messen Freiburg, Ulm und Offenburg soll es Zentren an der Karlsruher Messe sowie am Stuttgarter Robert-Bosch-Krankenhaus geben. Weitere Standorte sind noch in Planung. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (24. November 2020) dem Ministerrat mit. Die Zentralen Impfzentren (ZIZ) sind Teil der vom Sozialministerium erarbeiteten Impfkonzeption, die das Kabinett in seiner heutigen Sitzung gebilligt hat.

Ministerpräsident Kretschmann betonte: „Die internationale Entwicklung wirksamer Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 ist bereits weit vorangeschritten. Darüber bin ich sehr froh, denn ein wirksamer Impfstoff ist der Schlüssel für die Rückkehr zum gewohnten Leben.“ Voraussichtlich werden spätestens ab Jahresbeginn 2021 Impfstoffe verfügbar sein, die unterschiedlich hergestellt werden, unterschiedliche Wirkprinzipien haben und verschiedene Anforderungen an die Lagerung und den Transport stellen. „Die Landesregierung bereitet sich mit Hochdruck darauf vor, die Infrastruktur aufzubauen, um unmittelbar nach den ersten Lieferungen mit den Impfungen beginnen zu können. Sobald der Impfstoff verfügbar ist, können wir loslegen“, sagte Kretschmann. „Bei dieser Herkulesaufgabe arbeiten wir eng mit den Kommunen, dem medizinischen und pflegerischen Personal, den Uniklinika, den Hilfsorganisationen und weiteren Partnern im ganzen Land zusammen. Diesen Kraftakt können wir als solidarische Gesellschaft nur gemeinsam stemmen.“

Da eine Impfung über das reguläre System, also die Regelversorgung in den Arztpraxen, zu Beginn der Verfügbarkeit der Impfstoffe noch nicht umsetzbar ist, wird es von 15. Dezember 2020 an in einem ersten Schritt zwei bis drei Zentrale Impfzentren (ZIZ) pro Regierungsbezirk geben, die dann in einem zweiten Schritt bis zum 15. Januar 2021 auf sämtliche Stadt- und Landkreise (Kreisimpfzentren, KIZ) ausgeweitet werden, um eine bestmögliche Impfung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Standorte für die Kreisimpfzentren werden in den nächsten Wochen ausgewählt und bekannt gegeben. Mittelfristig sollen die Impfungen dann in den Regelstrukturen, also in den Arztpraxen, stattfinden.

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Ich danke allen unseren Partnern in Baden-Württemberg ganz herzlich, die dazu beitragen, dass wir in kürzester Zeit eine flächendeckende Impf-Infrastruktur aus dem Boden stampfen können. Da die Impfstoffe nur nach und nach zur Verfügung stehen werden, wird die Durchimpfung aller impfwilligen Bürgerinnen und Bürger mehrere Monate in Anspruch nehmen.“ Flankierend zu den Impfzentren werde es mobile Impfteams geben, beispielsweise für Menschen, die daheim bettlägerig sind oder in Pflegeheimen wohnen. „Vor allem ein Teil der Risikogruppen wird auf aufsuchende Angebote zur Impfung angewiesen sein. Daher stellen die mobilen Impfteams eine wichtige Ergänzung zu den geplanten Zentren dar. Darüber hinaus erarbeiten wir gerade ein Konzept für die Impfung von Personal an den Kliniken aus“, so der Gesundheitsminister.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl eines Standorts als Impfzentrum?

Kriterien für einen Standort sind: gute Erreichbarkeit/Anbindung und Erschließung, vorhandener Parkraum, allgemeine Gebäudeanforderungen, Lagerungsmöglichkeiten und die jeweilige Verfügbarkeit der Liegenschaft bis ins Frühjahr/Sommer 2021 hinein. An die Impfzentren werden je nach Größe aufsuchende mobile Impfteams angedockt, die Impfungen in den (Pflege-)Heimen und der Häuslichkeit vornehmen können.

Wann sollen die ersten Impfungen verabreicht werden?

Das hängt von der Impfstoffverfügbarkeit ab. Ziel ist es, dass die Zentralen Impfzentren Mitte Dezember soweit aufgebaut sind, dass Impfungen stattfinden könnten. Für die Kreisimpfzentren ist eine Betriebsbereitschaft ab dem 15. Januar 2021 geplant.

Wie viele Menschen können pro Impfzentrum geimpft werden in den ersten vier/acht/zwölf Wochen nach Beginn des Impfbetriebs?

Pro ZIZ werden täglich mindestens 1.500 Impfungen veranschlagt. Ausgehend von sieben Tagen pro Woche, könnten so in den ersten vier Wochen circa 42.000 Impfungen pro ZIZ stattfinden. Das heißt 84.000 in acht Wochen und 126.000 in zwölf Wochen pro ZIZ.

Für die Kreisimpfzentren (KIZ) sind täglich circa 750 Impfungen veranschlagt. Ausgehend von sieben Tagen pro Woche, können so in den ersten vier Wochen 21.000 Impfungen pro Impfzentrum vorgenommen werden. Das sind 42.000 in acht Wochen und 63.000 in zwölf Wochen pro KIZ. Hinzu kommen die Impfungen, die über die mobilen Impfteams in den Pflegeeinrichtungen und anderen Heimen sowie der Häuslichkeit von immobilen Impfberechtigten erfolgen sollen.

In welchem zeitlichen Umfang werden die Impfzentren betrieben?

Die Impfzentren sollen täglich von 7 bis 21 Uhr für die Bevölkerung geöffnet sein. Die mobilen Impfteams sollen im Schichtbetrieb von jeweils einer Tagesschicht inklusive einer Stunde Vor- und einer Stunde Nachbereitungszeit arbeiten. Diese Zeiten können regional und abhängig von Personal- und Impfstoffverfügbarkeit abweichen.

Wer wird zuerst geimpft? Priorisierung von Impflingen

Aufgrund des zunächst erwarteten Umfangs an Impfstofflieferungen wird eine Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen in den ersten Wochen notwendig sein. Ständige Impfkommission (STIKO), Ethikrat und Leopoldina haben bereits ein entsprechendes Positionspapier herausgegeben, an das sich Baden-Württemberg halten wird. Leitend hierfür waren unter anderem folgende konkrete Impfziele:

  • Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle,
  • Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation),
  • Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotenzial,
  • Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens.

Zu der vorrangig zu priorisierenden Personengruppe zählen Personen, die aufgrund ihres Alters oder vorbelasteten Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, insbesondere bei erhöhter Kontaktdichte (etwa in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der Langzeitpflege).

Die zweite zu priorisierende Gruppe umfasst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (hierzu gehört auch der Rettungsdienst) und der Altenpflege, die aufgrund berufsspezifischer Kontakte ein signifikant erhöhtes Risiko für eine Infektion und gegebenenfalls zusätzlich für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben oder die als Multiplikatoren das Virus in die Einrichtungen hinein und in andere Bereiche der Gesellschaft hinaustragen können.

Die darüber hinaus zu schützenden Personen sind Personen, die in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter, der Polizei- und Sicherheitsbehörden, der Feuerwehr, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher).

Wie oft wird geimpft?

Derzeit ist von einer Verimpfung auf zwei Dosen im Abstand von 21 bis 28 Tagen auszugehen.

Gibt es eine Impfpflicht?

Nein.

Wie erhalte ich einen Termin?

Die Zentrale Terminvergabe soll über die Telefonnummer 116 117 für das dem Wohnort nächstgelegene Impfzentrum erfolgen.

Logistik

Der Impfstoff wird von einer Spedition, die mit Sicherheitstransporten vertraut ist, ausgeliefert. Die Impfzentren werden vor Ort rund um die Uhr bewacht.

Kühlung und Aufbewahrung

Pro Impfzentrum wird ein Ultra Deep Freezer zur Aufbewahrung des Impfstoffes benötigt, der die Haltbarkeit des Impfstoffes bei extremen Minustemperaturen gewährleistet. Gleichzeitig werden weitere Medizinkühlschränke zum Einsatz kommen.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

 

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