Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 05. Mai 2020

Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Infektionsrisiko minimieren:  Um einen erneuten Anstieg von Infektionen aufgrund der Lockerungsmaßnahmen zu vermeiden, müssen neben Neuinfizierten auch ihre Kontaktpersonen so schnell wie möglich identifiziert werden. Das gilt vor allem für Personen, die engen Kontakt zu einem Infizierten hatten, die zu einer vulnerablen Gruppe gehören oder im medizinischen Bereich arbeiten.  Dafür werden im Land Kontaktnachverfolgungsteams aufgebaut. Pro 20.000 Einwohner soll ein Team zur Verfügung stehen. Die Koordination erfolgt durch das Landesgesundheitsamt. Dafür wurden die Gesundheitsämter nochmals mit weiterem Personal ausgestattet.  Zur weiteren Unterstützung hat die Lenkungsgruppe ein mobiles digitales System (SORMAS) auf den Weg gebracht. Es setzt an dem Punkt an, ab dem ein Infizierter und seine Kontaktpersonen identifiziert wurden. Den Gesundheitsämtern ist es dann möglich, per App Daten von betroffenen Personen auf freiwilliger Basis automatisiert abzufragen, um so mögliche Infektionsverläufe besser und schneller nachzuvollziehen.

Sport im Freien 

Wieder möglich: Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf soll ab dem 11. Mai wieder möglich sein, vorausgesetzt es besteht ein niedriges Infektionsrisiko, weil kein direkter körperlicher Kontakt erfolgt und die Abstandsvorschriften und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. 
 
Wiederaufnahme des Betriebs an Musikschulen und Jugendkunstschulen
Weitere Lockerung: Musikschulen und Jugendkunstschulen können ab Mittwoch, 6. Mai, wieder eingeschränkt öffnen. In einem ersten Schritt können Musikschulen mit dem Unterricht in Musiktheorie und Komposition zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie mit Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten. Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos ist der Unterricht an Blasinstrumenten oder im Gesang weiterhin ausgeschlossen.  Jugendkunstschulen können ebenso ab morgen zunächst wieder für den Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelunterricht in den Sparten der Bildenden Kunst, der Medienkunst, im Theater, im darstellenden Spiel und im Tanz öffnen.   Voraussetzung für die Öffnung ist jeweils, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie Abstandsgebote gewahrt werden.

Maskenpflicht an Flughäfen

Konsequenter Infektionsschutz: Die Lenkungsgruppe plant für die Flughäfen im Land die Einführung einer Maskenpflicht analog der Regelung im öffentlichen Nahverkehr.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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