Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 28. April 2020

Maskenpflicht in Zügen und im Flugverkehr
Einsatz für einheitliches Vorgehen: Baden-Württemberg wird sich im Länderkreis dafür einsetzen, eine bundesweit einheitliche Regelung für eine Maskenpflicht im Fernverkehr sowie im Flugverkehr und an Flughäfen – analog zu der zum  27. April eingeführten Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr – einzuführen.

Verlängerung der Möglichkeit zum Homeoffice

Mit gutem Beispiel voran: Die Landesministerien haben sich darauf verständigt, die Möglichkeiten für Beschäftigte innerhalb der Landesverwaltung, im HomeOffice zu arbeiten, bis auf weiteres fortzuführen. Dadurch leisten die Ministerien einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz.

Öffnungen von Werkstätten

für Menschen mit Behinderung Ein Stück Alltag: Werkstätten für behinderte Menschen und angegliederten Förderstätten können ab nächster Woche wieder öffnen. Den betroffenen Menschen soll schrittweise die Rückkehr in ihre gewohnte Tagesstruktur ermöglicht werden. Zunächst soll allerdings nur ein Viertel der vorhandenen Arbeitsplätze genutzt und in Kleingruppen von höchstens sechs Beschäftigten gearbeitet werden. 

Bei der Öffnung gilt es, die besondere Situation der Beschäftigten zu berücksichtigen: Denn die meist kognitiv oder seelisch bzw. mehrfach behinderten Menschen können Abstandsregeln, Hygienevorschriften und geänderte Tagesabläufe zwar erlernen, es bedarf jedoch intensiver Anleitung und Einübung. Für die Beschäftigten gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit, da das Virus bei ihnen und ihren Angehörigen viele Ängste ausgelöst hat, die nur langsam überwunden werden können. 
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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