Studie über Corona bei Kindern
Bessere Erkenntnisse: Die Lenkungsgruppe hat auf Wunsch und Vorschlag des Ministerpräsidenten die Finanzierung einer Studie auf den Weg gebracht, mit der herausgefunden werden soll, welche Rolle Kinder unter zehn Jahren bei der Verbreitung des Coronavirus spielen. Über die Corona-Infektionsrate bei Kindern ist bislang sehr wenig bekannt, zumal sie selbst im Falle einer Infektion oft keine Symptome haben. Gerade für eine mögliche Wiederöffnung von Kitas und Grundschulen ist es wichtig, mehr über Infektions– und Immunitätsraten bei Kindern und über familiäre Übertragungswege zu wissen. Das soll nun in einer Studie, an der sich vier Universitätskliniken in Baden-Württemberg beteiligen, untersucht werden. Erste Ergebnisse sollen im Mai vorliegen.
Mehr Tests für die Gesamtbevölkerung
Bundesweit einmalig: Das Land wird auf Beschluss der Lenkungsgruppe deutlich mehr Corona-Tests durchführen. Durch die schrittweise Lockerung der Kontaktbeschränkungen könnte es wieder vermehrt zu Corona-Fällen kommen. Um einen erneuten exponentiellen Anstieg der Fallzahlen zu verhindern, müssen Infizierte frühzeitig identifiziert und isoliert sowie Kontaktpersonen ermittelt werden. Neu ist, dass künftig nicht nur Personen mit Corona-Symptomen getestet werden, sondern auch Menschen ohne Symptome, die in engem Kontakt zu Infizierten stehen, die in medizinischen Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten oder bei Erkrankungshäufungen im Umfeld (zum Beispiel in einem Betrieb oder einer Gemeinschaftsunterkunft). Diese erweiterte Teststrategie ist bundesweit einmalig. Zuletzt wurden im Land knapp 80.000 Tests pro Woche durchgeführt, künftig könnten es insgesamt über 160.000 pro Woche sein.
Geänderte Einreise-Quarantänebestimmungen
Lockerungen für Beschäftigte und Saisonarbeiter: Die Quarantänebestimmungen für die Einreise ins Land werden gelockert. Denn die bisherige Fassung führte bei Beschäftigten zu Problemen, die aus beruflichen Gründen das Land verlassen und danach wieder zurückkehren (z.B. Servicetechniker). Sie sollen künftig nicht mehr der häuslichen Quarantäne unterliegen, wenn sie sich bis zu fünf Tagen im Ausland aufgehalten haben. Außerdem wird die gesonderte Regelung für Saisonarbeiter nicht nur auf diese beschränkt, sondern gilt künftig für alle, die für einen mindestens dreiwöchigen Arbeitseinsatz nach Baden-Württemberg einreisen.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg