Maskenpflicht im Handel und Nahverkehr in Baden-Württemberg – Gastel MdB: „Alltagsmasken werden uns auf dem Weg zurück in die Normalität begleiten“

Zur heutigen Entscheidung der Landesregierung, in Baden-Württemberg ab dem 27. April eine Maskenpflicht im Handel und Nahverkehr einzuführen, erklärt Matthias Gastel (Grüne), baden-württembergischer Bundestagsabgeordneter im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages:

„Ich begrüße die Kabinettsentscheidung für eine Maskenpflicht, um das gesellschaftliche Leben vorsichtig hochzufahren und zugleich so viel Gesundheitsschutz wie notwendig zu gewährleisten. Denn trotz Hygienestandards haben derzeit viele Menschen Angst vor der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, da diese Infektionen mit dem Corona-Virus befürchten. Damit folgt Baden-Württemberg mit seiner im Bundesvergleich überdurchschnittlichen Zahl an Corona-Infektionen anderen Bundesländern, um die Lockerungen im Wirtschafts- und Gesellschaftsleben mit dem Gesundheitsschutz vereinbaren zu können. Denn die Nutzung von Alltagsmasken, Schals und Tüchern ist neben dem Abstandsgebot und weiteren Maßnahmen eine wichtige Voraussetzung dafür, das dynamische Infektionsgeschehen kontrollierbar zu halten.“

„Mit der Entscheidung der Landesregierung, die Maskenpflicht erst ab nächster Woche einzuführen, haben die Menschen in Baden-Württemberg hinreichend Zeit, sich auf diese neue Regelung vorzubereiten. Noch sind solche Alltagsmasken vergleichsweise selten im Straßenbild anzutreffen. Diese Alltagsmasken werden uns als Gesellschaft auf absehbare Zeit auf dem Weg zurück in die Normalität begleiten.“

 

 

PM Büro Matthias Gastel, MdB

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