Baden-Württemberg treibt den ÖPNV-Ausbau mit Hilfe von GVFG-Mitteln des Bundes voran

Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren besonders viele Bundesmittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) für Nahverkehrsprojekte investiert. Verkehrsminister Winfried Hermann stellte vor kurzem dem Landeskabinett die Bilanz der Jahre 2011 bis 2019 vor. „Die GVFG-Mittel und die Kofinanzierung des Landes ermöglichen den notwendigen Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs. Zusammen mit den Kommunen und der Deutschen Bahn werden verkehrswichtige Projekte umgesetzt. Auch 2019 steht Baden-Württemberg im Ländervergleich sehr gut da“, zeigte sich der Minister erfreut. Nur Hessen hat insgesamt mehr Gelder abgerufen.

Der Zufluss von Bundesfinanzhilfen nach Baden-Württemberg gestaltete sich in den letzten Jahren insgesamt überaus positiv. Im Jahr 2018 wurde sogar ein Höchstwert von ca. 44 Prozent erreicht.

Insgesamt 23 ÖPNV-Vorhaben konnten in den Jahren 2011 bis 2019 in Baden-Württemberg in Betrieb genommen werden, davon 19 kommunale wie der Ausbau der Stadtbahnen in Stuttgart, Freiburg oder Heilbronn und vier Vorhaben der Deutschen Bahn wie die S-Bahn Rhein-Neckar. Für 27 weitere Projekte wurden in den Jahren 2011 bis 2019 Zuwendungen bewilligt oder öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, davon 16 kommunale und 11 DB-Vorhaben. „Wir in Baden-Württemberg arbeiten daran, weitere Förderungen ins Land zu holen und so den Ausbau des Nahverkehrs auch außerhalb der Großstädte voranzutreiben“, unterstrich der Verkehrsminister.

Baden-Württemberg ist mit 35,5 Millionen Euro weiterhin Spitzenreiter im kommunalen Mittelabruf. Der absolute Mittelabruf ist bundesweit im Jahr 2019 allerdings stark gesunken. Einen möglichen Grund für den Rückgang sieht Minister Hermann in der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Novelle des GVFG. „Viele Vorhabenträger haben sowohl im Bereich der kommunalen Projekte wie etwa der Regionalstadtbahn Neckar-Alb als auch im Bereich der DB-Vorhaben wie die Breisgau-S-Bahn gebremst, weil sie sich durch die Novelle höhere Förderungen erhofft haben. Wir sind erleichtert, dass diese Hängepartie nun vorbei ist.“

Außerdem wurden die laufenden Vorhaben im Land bereits sehr weit realisiert und finanziert (z.B. Mobilitätsnetz Heidelberg). Für die noch ausstehenden „Restarbeiten“ sei der Mittelbedarf nicht mehr so hoch wie in der Vergangenheit, erläuterte Minister Hermann.

 

Fortführung des GVFG-Bundesprogramms

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhalten die Länder künftig deutlich verbesserte Möglichkeiten, um insbesondere Vorhaben des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen finanzieren zu können. Minister Hermann erklärte: „Uns freut besonders, dass mit dem Gesetz die Mittel deutlich aufgestockt wurden. Mit diesen Investitionen und der Kofinanzierungsmitteln des Landes in den Schienenverkehr stellen wir Modernisierungsvorhaben sicher und können neue Streckenabschnitte ausbauen. Damit sorgen wir dafür, dass unser Nahverkehr leistungsfähiger und zukunftsfähig wird.“

Bis zum Jahr 2025 werden die Mittel im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen von bislang 333 Mio. Euro auf dann 2 Mrd. Euro pro Jahr insgesamt versechsfacht. Von 2026 an erfolgt dann eine Dynamisierung um 1,8 Prozent jährlich. „Die steigenden Finanzierungssummen des Bundes zeigen die hohe Priorität des Schienenverkehrs. Auf dieser Grundlage können Infrastrukturvorhaben im Schienenverkehr verlässlich geplant und durchgeführt werden“, sagte der Landesverkehrsminister.

Zugleich werden die Fördermöglichkeiten erweitert und die Fördersätze des Bundes angehoben für die Elektrifizierung bestehender oder die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken sogar auf 90 Prozent. Minister Hermann sagte: „Mit dem Wegfall der Förderbeschränkung auf Verdichtungsräume und deren Randgebiete wird das GVFG nunmehr auch für ländliche Regionen geöffnet. Ich begrüße es außerdem sehr, dass der Bund neuerdings die Elektrifizierung und Reaktivierung von Schienenstrecken mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent fördert“.

Der Bund reduziert darüber hinaus die Mindestvorhabengrenze von derzeit 50 Millionen Euro je nach Fördertatbestand auf 30 Millionen Euro bzw. (z.B. bei Reaktivierung und Elektrifizierung) auf 10 Millionen Euro. „So können künftig auch kleinere Vorhaben über das GVFG gefördert werden“, erklärte der Landesverkehrsminister. „Damit die erhöhten Bundesmittel in voller Höhe den Projekten zu Gute kommt und nun auch wirklich mehr angeschoben werden kann, möchte ich als wichtiges Signal die ergänzende Landesförderung durchschnittlich in gleicher Höhe wie bislang weiterführen. Die neue Regelung entlastet die Projektträger weitgehend.“

 

Hintergrund

Für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden hat der Bund den Ländern bis Ende 2019 jährlich Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG in Höhe von rund 333 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aus dem Bundesprogramm konnten ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und deren Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 50 Mio. Euro gefördert werden.

Bei den Förderverfahren muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Vorhaben, die von kommunalen Vorhabenträgern umgesetzt werden („Kommunale Vorhaben“) und Vorhaben der Deutschen Bahn („DB-Vorhaben“). DB-Projekte werden von der Vorhabenträgerin direkt mit dem Bund über das Eisenbahnbundesamt abgewickelt. Das Land steuert hier nur seinen Kofinanzierungsanteil (20 Prozent) bei. Kommunale Vorhabenträger erhalten hingegen Zuwendungsbescheide des Landes. Das Land reicht darüber neben seinem eigenen Förderanteil von 20 Prozent auch den 60-Prozent-Förderanteil des Bundes weiter.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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