Landesverkehrsminister Hermann stellt neues Bahnhofsmodernisierungsprogramm vor

Das Land und die Deutsche Bahn wollen dafür sorgen, dass in Baden-Württemberg zahlreiche Bahnhöfe in den kommenden Jahren modernisiert und barrierefrei umgebaut werden. Die Landesregierung hat entsprechende Eckpunkte für eine Rahmenvereinbarung mit der DB Station & Service zur Modernisierung weiterer Bahnhöfe gebilligt. Mit dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag, 17.12.2019, wurden die letzten Weichen für ein neues Bahnhofsmodernisierungsprogramm für Baden-Württemberg gestellt.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Bahnhöfe und Haltepunkte sind entscheidend für die Nutzung des Nahverkehrs auf der Schiene. Deshalb ist es so wichtig, dass sie attraktiv und barrierefrei sind und zum Einsteigen einladen. Im Sinne einer modernen, nachhaltigen Mobilität geht es darüber hinaus um die Vernetzung der Verkehrsmittel, damit Umsteigen leichter gemacht wird.“ Der Regionalbereichsleiter Südwest der DB Station&Service, Michael Groh, erklärte: „Das neue Bahnhofsmodernisierungsprogramm hilft uns, im Rahmen unseres Programms „Starke Schiene“ den Bahnverkehr durch die Modernisierung zahlreicher Stationen im Land für mehr Menschen attraktiv zu machen.“

Im Koalitionsvertrag hatten Grüne und CDU eine Landesinitiative „Bahnhof der Zukunft“ als Bahnhofsmodernisierungsprogramm II (BMP II) vereinbart. Nach langen Verhandlungen mit der Bahn konnten nun die Eckpunkte dafür dem Landeskabinett zur Entscheidung vorgelegt werden.

Das BMP II folgt dem im Jahr 2018 ausgelaufenen ersten Bahnhofsmodernisierungsprogramm aus dem Jahr 2009. Es erhält jedoch einen wesentlich umfassenderen Ansatz, der nicht nur den barrierefreien Ausbau weiterer Haltestellen des Schienenpersonennahverkehrs vorsieht, sondern darüber hinaus auch den Ausbau des Stationsumfelds zur Mobilitätsdrehscheibe sowie die Verbesserung der Nutzung und Aufenthaltsqualität innerhalb von Bahnhofsgebäuden berücksichtigt.

„Wenn alle diese Verbesserungen zusammenkommen, können wir zurecht von „Bahnhöfen der Zukunft“ sprechen. Sie sind die attraktiven Stadttore der heutigen Zeit, vernetzen alle Formen der Mobilität, bieten ein angenehmes Umfeld und barrierefreien Zugang für jeden Reisenden und erleichtern damit letztlich die Entscheidung jedes Einzelnen, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen“ erläuterte Minister Hermann.

Neues Bahnhofsmodernisierungsprogramm sieht drei Module vor

Das BMP II besteht aus drei Teilprogrammen (Modulen), welche in den Jahren 2020 bis 2029 umgesetzt werden sollen:

Modul I „Barrierefreie Haltestelle“ umfasst dabei den barrierefreien Umbau von Bahnsteigen und deren Zugängen, die Sanierung von Bahnsteiganlagen und die Verbesserung von DB Stationsgebäuden.

Modul II „Stationsumfeld / Mobilitätsknoten“ unterstützt die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen im Umfeld der Station (z. B. Park&Ride, Bike&Ride, Bushaltestellen, Echtzeitinformationsanzeiger, E-Ladestationen etc.).

Mithilfe von Modul III „Kommunale Stationsgebäude“ unterstützt das Land die Sanierung und dauerhafte Bereitstellung von Räumen zur Nutzung im Zusammenhang mit dem SPNV/ÖPNV in Stationsgebäuden, die von der Bahn veräußert wurden oder in den nächsten Jahren noch werden.

Die Teilprogramme können jeweils auch getrennt in Anspruch genommen werden.

Der Bedarf in Baden-Württemberg ist anhaltend hoch. Rund 400 Stationen sind noch teilweise oder vollständig barrierefrei umzubauen. Mithilfe des BMP II können in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich rund 50 Stationen umgebaut werden.

Die dafür erforderlichen Mittel von rund 430 Millionen Euro teilen sich die Bahn (200 Mio. Euro), das Land (150 Mio. Euro) und die Kommunen (80 Mio. Euro).

Sämtliche Stationen wurden in enger Abstimmung zwischen Bahn und Land nach einheitlichen und transparenten Kriterien gereiht und sollen nun entsprechend ihrer Priorität angegangen werden. Als Kriterien wurden die Zahl der Reisenden, eine mögliche Knotenfunktion (Verknüpfung mehrerer Linien), der technische Sanierungsbedarf, die betriebliche Notwendigkeit und die vollständige Umsetzung von noch nicht voll abgeschlossenen barrierefreien Umbaumaßnahmen herangezogen. Die Liste der Stationen wurde nochmals unterteilt in größere (> 1.000 Reisende) und kleinere (< 1.000 Reisende) Bahnhöfe, auch um an kleineren, vor allem im ländlichen Raum liegenden Stationen, Verbesserungen vornehmen zu können.

„So kommen wir am Ende auch zu einer gerechteren Verteilung der eingesetzten Mittel und bevorzugen nicht einseitig ausschließlich Stationen im Verdichtungsraum,“ freute sich Minister Hermann. „Schließlich ist uns jede mobilitätseingeschränkte Person gleich wichtig, egal ob sie auf öffentliche Verkehrsmittel in der Stadt oder auf dem Land angewiesen ist.“

Das Verkehrsministerium wird als Nächstes die abgestimmten Eckpunkte in eine Rahmenvereinbarung mit der Bahn einfließen lassen. Diese soll im Frühjahr 2020 unterzeichnet werden. Anschließend soll unmittelbar in die Planungen für die Umsetzung der Maßnahmen und die Klärung der Investitionsbereitschaft der betroffenen Kommunen eingestiegen werden.

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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