Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08. April 2019

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, Herrn Rechtsanwalt Dr. Weiblen, ltlaike Nägele und Eugen Gutbrod vom Gemeindevenrualtungsverband ,,Oberes Filstal“, Johannes Traub (Geislinger Zeitung), Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin und einen Zuhörer. ,l. Bekanntgabe der Niederschrift zu der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Måirz 2019

Der Bürgermeister gab das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 19. März 2019 bekannt. Das Gremium beurkundete dieses.
2. lnformation zum Sachstand bezüglich Entschädigungszahlungen und zur Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG
lm Zuge des Projektes Aus- und Neubaustrecke Stuttgart – Augsburg, Bereich Wendlingen – Ulm, wird der Planfeststellungsabschnitt 2.2 – Albaufstieg – neu gebaut. Hierzu ist u. a. der Erwerb wie auch die vorübergehende und dauerhafte lnanspruchnahme von Flächen in der Gemarkung Mühlhausen im Täle notwendig, führte Bürgermeister Bernd Schaefer in das Thema ein. Seit Jahren fordert die Venryaltung erfolglos die Entschädigungszahlungen von der Deutschen Bahn ein. Um lnformationen zum Sachstand der Verhandlungen zu bekommen war der Rechtsbeistand der Gemeinde an diesem Abend zu gegen.
Rechtsanwalt Dr. Weiblen – Vertreter der Gemeinde gegenüber der Deutschen Bahn -, gab den Anwesenden eine Zusammenfassung über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Bemühungen, eine Klärung der noch offenen Entschäd igu ngsfragen herbeizufü h ren.
Bereits im April 2011 wurde mit der Deutschen Bahn AG eine erste Entschädigungsvereinbarung geschlossen. lm September 2011 erreichte’der erlassene Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn – Bundesamtes rechtlicher Bestand. lm Sommer 2013 wurde durch einen zweiten Bauerlaubnisvertrag generell die Zahlung von einer Entschädigung vertraglich fixiert. Strittig war auch zu diesem Zeitpunkt noch immer der Wert für den Grund und Boden, besonders aber der Wert von Waldauf,ruuchs. Die Bewertung der von der Bahn benötigten Flächen wurden durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Filstal vorgenommen. Dieses Gutachten erkannte die Deutsche Bahn AG zunächst an, in der Zwischenzeit jedoch nicht mehr. allerdings nicht an. lm weiteren Verlauf kamen weiter Grundstücke oder Flächen hinzu, welche die Bahn benötigt, Planfeststellungsänderungen erfordern eine immer wieder erneute Flächenberechnung. Dabei ging der Überblick verloren, so dass RA Dr. Weiblen von der Bahn im Jahre 2015 um Transparenz gebeten hat. Er erhielt daraufhin eine Liste mit Grundstücken, deren Nutzung, Nutzungsdauer usw. und möglichen Entschädigungspreisen. Dem folgte kurz vom Jahres Ende des gleichen Jahres ein sehr konstruktives Gespräch mit der Deutschen Bahn im Rathaus Mühlhausen im Täle. RA Dr. Weiblen hat diese Liste nachgerechnet und kam zu anderen Ergebnissen. 2016 teilte er das der Bahn mit und bat um Bezahlung. Nichts
passierte, auch im gesamten 2017 nicht. 2018 gab es einen großen Personalwechsel bei der Bahn. Drei verantwortliche Damen setzten sich in Kontakt mit unserem Rechtsbeistand. lm Februar 2018 gab es auch ein ausführliches und konstruktives Gespräch zwischen den Beteiligten/Ansprechpartnern. lm Sommer des gleichen Jahres ging bei RA Dr. Weiblen von einer vierten Person ein Schreiben ein, welches alles wieder zum Stillstand brachte. Geblieben sind zur Klärung: – die Grundstücksnutzung > hier kann man sich auf keinen Preis einigen – die Grundstücksuntertunnelung und die dazu notwendige Dienstbarkeiten, einzutragen in den Grundbüchern der Betroffenen > ist machbar – die Entschädigung für die Brücke – Entschädigung in Sachen Naturschutz – Entschädigung für die vorübergehende lnanspruchnahme der Grundstücke > sehr umstritten – die Kreuzungsproblematik > ganz neu > Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die Kreuzungen sind entweder höhengleich (Bahnübergänge) oder nicht höhengleich 1ÜberfUhrungen) > Welche Art der Kreuzung liegt vor? > Keine Pläne werden von der Bahn vorgelegt, aber die Gemeinde soll eine Stellungnahme abgeben, der räumliche Geltungsbereich für die abzuschließende Kreuzungsvereinbarung ist nicht definiert – Einzelthemen bleiben ungeklärt: verschiedenartige Nutzung des gemeindlichen Flst. 669 und die daraus abzuleitende Entschädigung, Eselsteige, Forstzufahrt Portal Buch, Rettungswege usw.
Es gibt nachfolgende Handlungsoptionen L die Verhandlungen weiterführen, unter Nennung eines Ansprechpartners bei der Deutschen Bahn AG, Entschädigungsanspruch innerhalb von 6 Monaten festlegen und im besten Fall bezahlen mit Definierung der Kreuzungsflächen der Wegeanlagen 2. sonst: Entschädigungsfestsetzungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen 3. gerichtlicher Rechtschutz > einklagen
Dieser Vorgehensweise schloss sich das Gremium einstimmig an
3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 – Beschluss
Dem Entwurf des ersten nach der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) aufgestellten Haushaltsplans 2019 mit Haushaltssatzung ging in Vorbereitung auf die Verabschiedung des Planwerkes die Abstimmung der Projektliste voraus. ln dieser wurden die anstehenden Maßnahmen zusammengefasst und die Umsetzung in Jahren terminiert. Seitens des Gemeindeverwaltungsverbandes, besonders zu erwähnen ist hier Frau Nägele, wurde ín großer Mühe und so zu sagen in Erstauflage das Planungswerk für Mühlhausen im Täle erstellt und nach den doppischen Vorgaben strukturiert. Die bisherige Unterteilung in den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist entfallen (Kameralistik). Der Haushaltsplan umfasst nun neu einen sogenannten Ergebnisund Finanzhaushalt. lm Ergebnishaushalt ist die laufende Verwaltung mit
Abschreibung und Verzinsung enthalten. lnvestitionen und damit zusammenhängende Finanzierungsformen einschließlich der Kreditaufnahmen und Tilgung findet man im Finanzhaushalt. Die dritte Komponente des neuen Rechnungswesens bildet die BilanzA/ermögensrechnung. Alle Vermögenswerte (Mittelverwendung) der Gemeinde und ihre Finanzierung (Mittelherkunft) werden dort gegenüber gestellt. Eine Planbilanz wird nicht erstellt, da die Bilanz nur beim Jahresabschluss eine Rolle spielt. Spätestens mit der Aufstellung der ersten doppischen Jahresrechnung für das Jahr 2019 ist die Eröffnungsbilanz vom Gemeinderat zu beschließen, so die Erläuterungen von Frau Nägele zur Einführung des Neuen Haushalt- und Kassenrecht (NHKR). Auf die Vorstellung der einzelnen Produkte verzichtet Frau Nägele, da das Zahlenwerk im Vorfeld mit dem Gemeinderat ausführlich besprochen wurde und die Projektliste 2019 mit eingearbeitet wurde.
Der Gesamtergebnishaushalt 2019 ergibt ordentliche Erträge von 2.782.342 Euro und ordentliche Aufwendungen von 2.729.838 Euro. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt damit + 52.504 Euro. Dies ist ein überaus gutes Ergebnis, mit welchem in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. lm Jahr 2019 sind keine neuen Kredite notwendig. Durch eine sparsame Haushaltsführung und Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet ,,Sänder“ ist es sogar möglich den Restbetrag des Darlehens aus 2004 in Höhe von 150.000 € vor Ablauf der Laufzeit in einem Betrag außerordentlich zu tilgen. Auch der Kredit, welcher 2018 auf ein Jahr aufgenommen wurde, muss nicht in seinem vollen Betrag umgeschuldet werden. Von 390.000 € können 178.000 € getilgt werden und lediglich 212.000 € müssen umgeschuldet und neu aufgenommen werden. Die Summer der Gesamtkredittilgung beläuft sich somit auf beachtliche 328.000 €.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 wurden einstimmig beschlossen. Nach Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht.
4. Baugesuche 4.1 . Anbau einer Garase , Schulsasse I , Flst. 250/1
Der Bauherr möchte an die bestehende Garage, welche mit dem Wohnhaus Schulgasse 9 verbunden ist, eine zweite Garage anbauen.
Für den Planungsbereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, so dass sich das Bauvorhaben nach S 34 BauGB beurteilt. Das Gremium stimmte dem Vorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen.
4.2. Bekanntqabe Bauvorhaben im Kenntnisqabeverfahren Neubau einer Fertiqqaraqe in Grenzbebauunq, Kreuzäckerstr. 2611
Die Bauherrschaft möchte neben ihrer Haushälfte eine Fertiggarage errichten. Das Bauvorhaben wurde nach den Vorschriften des Kenntnisgabeverfahrens beurteilt.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.
õ. Umgestaltung des Friedhofes Beschluss über die Ausführung der geplanten Einfriedung
Für die weitere Umsetzung der Friedhofsgestaltung sind für dieses Jahr weitere Finanzmittel vorgesehen. lm Rahmen einer Begehung des Gemeinderats vor Ort wurden für die Gestaltung und Versetzung der neuen Wand entlang des Parkplatzes sowie zum angrenzenden Wohnhaus Gartenstraße 16 verschiedene Varianten geprüft.
Architekt Josef Blum hatte hierzu Preisanfragen eingeholt. Die Aufstellung lag den Ratsmitgliedern vor und diese beschlossen mehrheitlich, die Wand der Firma Steiner zur Ausführung kommen zu lassen. Angenommen wurde das Alternativangebot für die gesamte Lieferung auf der gesamten Mauerlänge für die Umgestaltung des Friedhofes, in Höhe von brutto ca. 13.600,- Euro incl. 8 % Sonderrabatt von 763,- €. Der Bauhof kann somit das notwendige Material bestellten und die Umsetzung in meh reren Etappen vorbereiten.
6. Bekanntgaben
6. 1 . Gebührenfreie Kitas
,,Gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg – Gute Bildung fängt in der Kita an“, die SPD – der Ortsverein Göppingen – lädt am 10.04.2019 zu einem Fachgespräch nach Göppingen ein. Gemeinderäte, welche lnteresse haben, sind herzlich zum Diskutieren eingeladen
6.2. Hauptversammlung Volksbank Deqginqen
Der Verwaltung ging eine Einladung zur Hauptversammlung der Volksbank Deggingen zu. Diese findet am26.04.2019 statt und außerdem wird die Bank 150 Jahre alt. Da der Vorsitzende diesen Termin nicht wahrnehmen kann, bat er um seine Vertretung durch ein Ratsmitglied.
6.3. Hauptversammlunq des TSV Obere Fils
Der örtliche Sportverein, der TSV Obere Fils, lädt am 26.04.2019 zu seiner diesjährigen Hauptversammlung ein. Der Bürgermeister lässt sich durch seinen 2. Stellvertreter Mike Geist vertreten.
6.4. Beschluss des IKZ
f n der Verbandsversammlung des lnterkommunalen Zweckverband am 27.03.2019 wurde beschlossen ein Mähwerk für den Kubota im Wert von 11.900 € anzuschaffen.
6.5. Lärmschutzwand an der A 8
Der Vorsitzende informierte, dass der Auftrag zut Errichtung der Lärmschutzwand vergeben wurde und am 29.04.2019 mit vorbereitenden Arbeiten für das Vorhaben begonnen wird.
Der Zuhörer hatte keine Fragen an das Gremium
Aus dem Gremium kamen keine Anfragen

 

PM Gemeinde Mühlhausen im Täle

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