Landrat Wolff widerspricht klar den Forderungen von Oberbürgermeister Till und Kreisrat Gerber nach einem Kurswechsel bei der Kreisumlage

Landrat Edgar Wolff widerspricht klar der von der Stadt Göppingen versandten Pressemitteilung Nr. 321/18 zum Thema “Die Zeit ist reif für eine Senkung der Kreisumlage: Till und Gerber wollen Kurswechsel” und den dort geäußerten Forderungen von Oberbürgermeister und Kreisrat Guido Till und Kreisrat Felix Gerber. Wolff wundert sich vielmehr darüber, dass man doch nicht als Kreisrat große Zukunftsinvestitionen wie den Klinikneubau, den neuen Nahverkehrsplan und die VVS Vollintegration unterstützen und zugleich eine deutliche Senkung der Kreisumlage fordern könne. Im Einzelnen bezieht Wolff wie folgt Stellung zu den Forderungen:

Punkt 1: Es fände kein Interessenausgleich zwischen dem Landkreis und den Sädten und Gemeinden statt. Eine Senkung der Kreisumlage käme den Städten und Gemeinden im Landkreis zu Gute. Diese würden außerdem nicht in die Etatplanungen des Landkreises einbezogen.

Soweit die Verfasser der Pressemitteilung einen Kurswechsel bei der Kreisumlage fordern, ist zu entgegnen, dass die mit der Kreisumlage finanzierten Zukunftsinvestitionen gerade den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden zu Gute kommen.

Soweit die Verfasser bemängeln, dass es keinen Austausch mit den Städten und Gemeinden bzgl. der Etatplanungen gebe, ist zu entgegnen, dass dieser sehr wohl stattfindet: Es ist im Landkreis Göppingen seit Jahren – und so auch in diesem Jahr – üblich, den Haushaltsplanentwurf jeweils mit den Oberbürgermeistern sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu diskutieren und deren Stellungnahmen in das Haushaltsplanverfahren einzubringen.

Punkt 2: Der Kreisumlagehebesatz des Landkreises Göppingen solle auf das durchschnittliche Hebesatzniveau der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart gesenkt werden.

Soweit die Verfasser beantragen, den Kreisumlagehebesatz auf den Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart zu senken, ist zu entgegen, dass nicht der Kreisumlagehebesatz für einen Vergleich relevant ist, sondern das durchschnittliche Kreisumlageaufkommen pro Einwohner im Regierungsbezirk Stuttgart. Hier liegt der Landkreis Göppingen mit 459 Euro pro Einwohner auf ähnlichem Niveau wie die anderen Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart.

Soweit die Verfasser darauf hinweisen, dass andere Landkreise ihren Kreisumlagehebesatz senken würden, ist zu erwidern, dass in diesen keine mit dem Landkreis Göppingen vergleichbaren Zukunftsinvestitionen anstehen.

Punkt 3: In den perspektivischen 38 Prozent Kreisumlagehebesatz, die für 2022 prognostiziert seien, seien weder der Klinikneubau noch der VVS Beitritt berücksichtigt. Letzterer erfordere eine weitere Erhöhung des Hebesatzes.

Soweit die Verfasser der Pressemitteilung anführen, dass in dem für 2022 prognostizierten Kreisumlagehebesatz von 38 Prozent weder der Klinikneubau noch der VVS Beitritt berücksichtigt seien und letzterer zu einer weiteren Erhöhung des Hebesatzes führen würde, ist zu entgegnen, dass dem nicht so ist. Im genannten perspektivischen Hebesatz von bis zu 38 Prozent handelt es sich um eine Entwicklung im Rahmen eines “Normalszenarios” des Finanzkonzepts 2030, in dem der Klinikneubau und die VVS Vollintegration sehr wohl enthalten sind. Von der angesprochenen „Drohgebärde“ kann keine Rede sein.

Punkt 4: Die Rücklage des Landkreises in Höhe von 70 Millionen Euro sei unbegründet angehäuft worden.

Soweit die Verfasser darauf hinweisen, dass die Rücklagen des Landkreises in Höhe von 70 Millionen Euro unbegründet angehäuft worden seien, ist zu entgegnen, dass auch andere Landkreise sowie die Städte und Gemeinden in den letzten Jahren ebenfalls verbreitet Überschüsse erwirtschaftet haben. Im Landkreis Göppingen ist mit Kreistagsbeschluss vom 9. Dezember 2016 allerdings festgelegt worden, dass diese Rücklage ausschließlich zur Finanzierung der Auswirkungen aus dem Klinikneubau verwendet werden darf. Insofern wirkt sich diese Rücklage gezielt mindernd auf den Hebesatz aus.

Punkt 5: Der Erweiterungsbau des Landratsamts Göppingen sei mit ähnlichen Gesamtkosten wie das Städtische Verwaltungszentrum am Bahnhof durchfinanziert, obwohl der Anbau beim Landratsamt nur die Hälfte der Arbeitsplätze aufnehme.

Soweit der Erweiterungsbau des Landratsamts mit dem Städtischen Verwaltungszentrum am Bahnhof von den Verfassern der Pressemitteilung verglichen wird, ist zu entgegnen, dass dieser Vergleich “hinkt” und nicht sachgerecht ist – allein deswegen, weil der Erweiterungsbau des Landratsamts nicht nur über Büros, sondern auch über einen Sitzungstrakt verfügt.

Punkt 6: Die Raumschaften im Landkreis Göppingen würden einen unterschiedlichen Beitrag zur Kreisumlage leisten.

Dem Vorwurf der Verfasser, dass die Raumschaften im Landkreis unterschiedlich hohe Beiträge zur Kreisumlage leisten würden, ist zu entgegnen, dass das Kreisumlageaufkommen des Landkreises nicht einmal ausreicht, um die Netto-Sozialaufwendungen zu decken. Dennoch haben größere Städte, so auch die Stadt Göppingen, sogar einen vergleichsweise höheren Gegenwert, als kleinere Städte und Gemeinden. Sie partizipieren folglich in vergleichsweise höherem Maße von den hinter der Kreisumlage stehenden sozialen und sonstigen Leistungen des Landkreises, als kleinere Kommunen.

Hinweis: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November mehrheitlich dem Kreistag empfohlen, einem Kreisumlagehebesatz von 34,5 Prozent zuzustimmen. Der angekündigte Antrag der beiden Kreisräte Till und Gerber, die Kreisumlage auf 32 Prozentpunkte abzusenken, wird am 7. Dezember in der Kreistagssitzung, ebenso wie andere Anträge zu diesem Thema, im Rahmen des Tagesordnungspunkts 4 “Haushaltssatzung mit Haushaltsplan” aufgerufen und zur Abstimmung gestellt.

 

Landkreis Göppingen

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