Europaunion: Festakt am 29. Oktober 2016 in Göppingen

Am 21. September 1946 wurde das Hertensteiner Programm auf einer Konferenz ausgearbeitet und verabschiedet. Es ist das Grundsatzdokument aller europäischen Gliederungen und zählt noch heute zu den Grundlagen der Europa-Union Deutschland (Satzung), sowie der Jungen Europäischen Föderalisten. Das Hertensteiner Programm, das in diesem Jahr seinen 70. Geburtstag feiert, ist auch die Grundlage der europapolitischen Arbeit innerhalb des Landkreises und der Stadt Göppingen.

Gemeinsam mit den Bürgern möchte die Europaunion den 70. Geburtstag der europäischen Bewegung und damit auch der Europa-Union feiern. Aus diesem Grund lädt sie, gemeinsam mit der Stadt Göppingen, am Samstag, 29, Oktober 2016 um 10 Uhr zu einem Festakt in das Göppinger Rathaus ein. Die Festrede wird der Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Präsident der Europa-Union Deutschlands e.V., Rainer Wieland MdEP, halten.

Im Anschluss an den Festakt lädt Sie die Stadt Göppingen zu einer Besichtigung des städtischen Museums „Storchen“ ein.

 

Das Hertensteiner Programm

Das Hertensteiner Programm ist das Grundsatzdokument aller europäischen Gliederungen und Verbände. Das am 21. September 1946 verabschiedete Programm besteht aus 12 Thesen, die im schweizerischen Hertenstein auf einer Konferenz der Schweizer Europa-Union von 79 föderalistischen Vertretern aus vierzehn europäischen Ländern und den USA ausgearbeitet wurde. Es zählt noch heute zu den Grundlagen der Europa-Union Deutschland (Satzung), sowie der Jungen Europäischen Föderalisten und beinhaltet folgende Thesen:

 

  1. Eine auf föderativer Grundlage errichtete europäische Gemeinschaft ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil jeder wirklichen Weltunion.

 

  1. Entsprechend den föderalistischen Grundsätzen, die den demokratischen Aufbau von unten nach oben verlange, soll die europäische Völkergemeinschaft die Streitigkeiten, die zwischen ihren Mitgliedern entstehen könnten, selbst schlichten.

 

  1. Die Europäische Union fügt sich in die Organisation der Vereinten Nationen ein und bildet eine regionale Körperschaft im Sinne des Art. 52 der Charta.

 

  1. Die Mitglieder der Europäischen Union übertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militärischen Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete Föderation.

 

  1. Die europäische Union steht allen Völkern europäischer Wesensart, die ihre Grundgesetze anerkennen, zum Beitritt offen.

 

  1. Die europäische Union setzt die Rechte und Pflichten ihrer Bürger in der Erklärung der Europäischen Bürgerrechte fest.

 

  1. Diese Erklärung beruht auf der Achtung vor dem Menschen in seiner Verantwortung gegenüber den verschiedenen Gemeinschaften, denen er angehört.

 

  1. Die europäische Union sorgt für den planmäßigen Wiederaufbau u. für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit sowie dafür, daß der technische Fortschritt nur im Dienste der Menschheit verwendet wird.

 

  1. Die Europäische Union richtet sich gegen niemanden und verzichtet auf jede Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug irgend einer fremden Macht zu sein.

 

  1. m Rahmen der Europäischen Union sind regionale Unterverbände, die auf freier Übereinkunft beruhen, zulässig und sogar wünschenswert.

 

  1. Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenheit aller ihrer Völker, großer wie kleiner, zu sichern.

 

  1. Durch den Beweis, daß es seine Schicksalsfragen im Geiste des Föderalismus selbst lösen kann, soll Europa seinen Beitrag zum Wiederaufbau und zu einem Weltbund der Völker leisten.

PM

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