Sehr geehrter Herr Landrat Möller,
wir konkretisieren unseren Antrag vom 15. Juli 2026 und beantragen bezüglich dem Kreismedienzentrum, dem MakerSpace Göppingen und dem NwT-Bildungshaus jeweils folgende Informationen schriftlich sowie mündlich in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25. September 2026:
1. Welche Angebote und Leistungen werden von diesen Einrichtungen konkret erbracht und was davon sind gesetzliche Pflichtaufgaben?
2. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer gab es in diesen Einrichtungen in den letzten drei Jahren jährlich sowie bisher im Jahr 2026 getrennt nach Beratungen, Verleih und Workshops/Seminaren sowie sonstigen Angeboten.
3. Wer sind die Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Angebote und Leistungen dieser Einrichtungen, aufgeschlüsselt nach Kindertageseinrichtungen, Kita-Kindern und Erziehenden, Schulen, Schulkindern und Lehrenden sowie Sonstigen?
4. Wie erfolgt die Finanzierung dieser Einrichtungen? Welche Zuschüsse undFörderungen gibt es vom Land, Bund sowie von Dritten? Was bezahlt der Landkreis jährlich für diese Einrichtungen getrennt nach Sach-, Betriebs- und Personalkosten?
5. Inwieweit bestehen bezüglich dieser Einrichtungen Doppelstrukturen zur Volkshochschule und Stadtbibiliothek Göppingen, zu privaten Einrichtungen wie dem HIVE Göppingen und der Schafferei (Offene Werkstatt Göppingen e.V.) und zu sonstigen entsprechenden Einrichtungen im Landkreis Göppingen sowie
insbesondere zu den Zentren für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) und dem übergeordneten Landesmedienzentrum?
Der Kreistag des Hohenlohekreises hat zuletzt die Auflösung seines Kreismedienzentrums beschlossen. Der Beschluss wird aktuell vom zuständigen Regierungspräsidium auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald plant zudem bei seinem gemeinsam mit der Stadt Freiburg betriebenen Kreismedienzentrum Einsparungen im sechstelligen Bereich und eine Überprüfung des Aufgabenbereichs.
Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zum Betrieb von Kreismedienzentren nicht mehr geben darf. Auch der Rechnungshof Baden-Württemberg hat in seinem Jahresbericht 2025 infrage gestellt, ob bzw. inwieweit es vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überhaupt noch kommunale Medienzentren braucht. Er prangert zudem organisatorische Mängel und Doppelstrukturen an.
Der Medienbildung kommt auch aus unserer Sicht ohne Frage eine besondere Bedeutung zu. Sie muss aber wirksam und zielgerichtet durch die richtigen Stellen und ohne teure Doppelstrukutren erfolgen. Das Land Baden-Württemberg steht nach den Skandalen im Landesmedienzetrum in der Verantwortung zur Neustrukturierung der Medienbildung im Land, die die Land- und Stadtkreise finanziell und strukturell nicht mehr belasten darf.
Wir stellen daher folgenden weiteren Antrag, über den in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25. September 2026 entschieden werden soll:
6. Der Landkreis Göppingen fordert das Land Baden-Württemberg schriftlich auf, die nach dem Medienzentrengesetz Baden-Württemberg bestehende Verpflichtung der Land- und Stadtkreise zum Betrieb kommunaler Medienzentren umgehend aufzuheben.
Viele Grüße
Oliver Strommer
FDP-Kreistagsfraktion Göp