Im Landkreis gibt es in Göppingen und Geislingen je ein Sonderschulzentrum mit insgesamt fünf Sonderschulen und Sonderschulkindergärten. Im Rahmen des Freigestellten Schülerverkehrs werden die Schülerinnen und Schüler meistens in Kleinbussen zur Schule befördert. Die Kosten dieser Leistungen, welche bisher an Unternehmen aus dem Landkreis vergeben sind, beliefen sich im Schuljahr 2013/2014 auf ca. 1,5 Millionen Euro. Derzeit läuft ein europaweites Ausschreibungsverfahren auf vier Jahre, mit dem die Verkehre ab dem Schuljahr 2015/16 neu vergeben werden sollen.
Bei der Ausschreibung nutzte der Landkreis die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Gutachter verbindliche Qualitätskriterien für die Schülerbeförderung festzulegen. Diese wurden in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulsekretariaten, Schulleitungen und Elternvertretern erörtert und in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 13.05.2014 beschlossen. “Wir sind froh, den Freigestellten Schülerverkehr im Landkreis mit der zuverlässigen und sehr kompetenten Rechtsanwaltsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Legal AG an unserer Seite auf zukunftssichere Beine zu stellen”, äußerte sich Sebastian Hettwer, Abteilungsleiter im Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, zu dem komplexen Verfahren. Zugleich räumte er ein, dass es im Laufe der Ausschreibung auch zu Nachbesserungen gekommen sei. “Wenn man eine so vielschichtige Dienstleistung zum ersten Mal ausschreibt, ist es nicht ungewöhnlich, dass im Laufe des Verfahrens nachgesteuert werden muss. Letztendlich profitieren alle Interessenten von den erfolgten Klarstellungen”.
Ebenfalls kontovers in der Öffentlichkeit diskutiert wurde zuletzt, ob der Landkreis als Aufgabenträger tatsächlich gezwungen war, die Leistungen am Markt in Form einer Ausschreibung neu zu vergeben. Hierzu hat die Kreisverwaltung in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom Dienstag mit einer klaren Haltung Stellung bezogen. Es wurde ausgeführt, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Vergaberecht Dienstleistungen öffentlicher Auftraggeber ausgeschrieben werden müssen. Und dies europaweit, wenn der Auftragswert den Schwellenwert in Höhe von 207.000 Euro erreicht.
Nach intensiver Abstimmung im Vorfeld der Ausschreibung, u.a. mit anderen Aufgabenträgern (Stadt- und Landkreise) wird die Notwendigkeit zur Ausschreibung der Verkehre dort von keine Seite bezweifelt. Hettwer betonte, dass insbesondere dem Argument, man hätte die Ausschreibung mit Hilfe der Losbildung und folglich kleineren Teilsummen umgehen können, nicht gefolgt werden könne. Nach Vergaberecht dürfe der Wert eines beabsichtigten Auftrags nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, um den Auftrag der Anwendbarkeit der Schwellenwerte zu entziehen („Splittingverbot“). Diese Ansicht, welche ihre Stütze auch in der Rechtsprechung findet, teilen sowohl der Landkreistag Baden-Württemberg als auch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg.
Das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt die Auffassung der Kreisverwaltung ausdrücklich und begrüßt in seiner Stellungnahmedie die rechtskonforme europaweite Ausschreibung.
Wie Hettwer weiter ausführte, habe sich die Verwaltung davon unabhängig für die Aufteilung in 19 Lose entschieden, um den Interessen des örtlich ansässigen Mittelstandes weiterhin gerecht zu werden. Wie er mitteilte, hätten zahlreiche Anbieter aus dem Landkreis und der unmittelbaren Nachbarschaft die Chance genutzt, Angebote abzugeben. Derzeit werden diese auf Herz und Nieren geprüft.
PM