Die SPD-Fraktion kann dem Antrag der CDU Fraktion im Verwaltungsausschuss am 20.04.2026 zu den Windkraftanlagen Baiereck nicht zustimmen

Denn das, was von der Stadt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht getan werden kann, ist bereits vollumfänglich erfolgt. Hier die Fakten dazu:

Die Klage der Stadt Uhingen gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Nachbarstadt Ebersbach wurde 2023 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgewiesen, da keine Rechte der Stadt Uhingen verletzt sind, sondern allenfalls die Rechte einzelner Bürger, für die die Stadt Uhingen aber kein Klagerecht ausüben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Stadt
Uhingen keine rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Windkraftanlagen Baiereck hat.

Unterstützung der Baierecker Bürger*innen kam in einem weiteren Schritt vom Gemeinderat der Stadt Uhingen im Januar 2025 mit dem Beschluss, Gelder für Immissionsmessungen, welche über die rechtlich geforderten hinausgehen, zu genehmigen. Der Beschluss wurde im Gemeinderat einstimmig gefasst, mit den Stimmen der SPD-Fraktion.

Die CDU Fraktion legte nun zum Haushalt 2026 folgenden Antrag vor: “Die CDU-Fraktion beantragt eine Rückstellung von 45.000€ für eventuelle weitere Messungen und eine rechtliche Vertretung der Baierecker Bürgerschaft im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen am Standort GP-05 Königseiche.”

Diesem Antrag können wir nicht zustimmen. Zum einen, da bereits Gelder für Immissionsmessungen vom Gemeinderat genehmigt wurden, und zum anderen, da die Stadt Uhingen keine privaten Klagen von Bürgern mit Gelder der Stadt Uhingen bezuschussen kann. Auch im Hinblick auf den angespannten Haushalt der Stadt Uhingen kann dies nicht der Weg für die Stadt Uhingen sein.

PM SPD Fraktion Uhingen

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