Die Stadt bezuschusst Maßnahmen, die zu einer deutlichen Verbesserung des Erscheinungsbildes eines Gebäudes führen. Auch Mehraufwendungen aus stadtgestalterischen Gründen können finanziell unterstützt werden. „Mit unserem neuen kommunalen Förderprogramm wollen wir die Attraktivität der historischen Innenstadt nachhaltig steigern“, fasst Stadtplanerin Susanne Mehlis zusammen.
Förderfähig sind bis zum Jahre 1960 (einschließlich) errichtete Gebäude innerhalb der historischen Innenstadt. Antragsberechtigt sind Gebäude- beziehungsweise Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte. Der Zuschussantrag muss vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht im Technischen Rathaus, Nördliche Ringstraße 35, gestellt werden; nach Bewilligung des Zuschusses bleibt ein Jahr Zeit, die vorgesehenen Arbeiten durchzuführen.
Gefördert werden Renovierungen und stadtbildprägende Maßnahmen an Fassaden wie Erneuerungen und Anstriche entsprechend der Gestaltungssatzung, außerdem Gestaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung oder Wiederherstellung der historischen baulichen Substanz. Dazu zählen auch das Entfernen von Bauteilen wie Werbeanlagen, Antennen, Fassadenverkleidungen, Dachaufbauten oder Gebäudeanbauten. Ebenfalls unterstützt wird die Schaffung von Grünflächen wie Dachbegrünung, Fassadenbegrünung oder Hofbegrünung. Und entsprechend der Zielsetzung einer kinderfreundlichen Innenstadt wird auch die Schaffung von Spielmöglichkeiten für Kinder bezuschusst.
„Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten können von der Stadt übernommen werden, allerdings nicht mehr als 8.000 Euro pro Gebäude“ umreißt Mehlis den finanziellen Rahmen des Stadtqualitätsprogramms. Als Freiwilligkeitsleistung erfolgt die Auszahlung nur im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel; entscheidend ist die Reihenfolge des Antragseingangs. „Noch sind genügend Mittel vorhanden“, weiß Günter Helmel, Ansprechpartner für das Stadtqualitätsprogramm beim Fachbereich. „Dennoch sollten Interessenten nicht zu lange zögern, sondern zügig einen Beratungstermin vereinbaren.“ Denn auf die gute Zusammenarbeit inklusive einer ausführlichen Beratung wird besonderes Augenmerk gerichtet. „Wir wollen eine qualitätsvolle Gestaltung der Innenstadt nach den Kriterien der Gestaltungssatzung. Deshalb sind die Maßnahmen mit uns abzusprechen“, erläutert Helmel, der erreichbar ist per E-Mail an ghelmel@goeppingen.de oder per Telefon unter 07161 650-614.
Ein Informationsflyer unter anderem mit dem genauen Geltungsbereich des Stadtqualitätsprogramms liegt im Rathaus aus und ist im Internet abrufbar unter www.goeppingen.de, Menüpunkt „Unsere Stadt – Stadtentwicklung – Sanierung/Förderung – Stadtqualitätsprogramm“.