Rechtsanspruch auf Betreuung für Schulanfänger im Schuljahr 2026/27

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder, die in die Klassenstufe 1 einer Grundschule, die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder eine Juniorklasse in Geislingen eintreten, einen Rechtsanspruch auf Betreuung.

Dieser Anspruch gilt ab dem ersten Schultag und umfasst acht Zeitstunden pro Tag, von Montag bis Freitag,
ausgenommen Feiertage. Der Betreuungsanspruch erstreckt sich auf alle regulären Schulzeiten und, mit Ausnahme von vier Wochen, auch auf die Schulferien.

Die Erziehungsberechtigten können entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch für ihr Kind wahrnehmen möchten. Neben dem regulären Schulunterricht wird der Betreuungsanspruch auch durch weitere verbindliche schulische Angebote erfüllt.

Sollten Eltern eine Betreuung über die schulischen Pflichtangebote hinaus benötigen – sei es an Schultagen oder in den Ferien – müssen sie bis spätestens 15. März 2026 eine Bedarfsanmeldung bei Ihrer jeweiligen Schule einreichen. Das Formular der Bedarfsanmeldung ist bei der jeweils zuständigen Schule einzureichen. Diese Frist ist wichtig, um sicherzustellen, dass die gewünschte Betreuung rechtzeitig organisiert werden
kann.

Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung sind auf der städtischen Homepage unter folgenden Link abrufbar: www.geislingen.de/de/buerger/bildung/schulen/betreuung-an-den-schulen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung entgeltpflichtig ist. Die Entgeltsätze für die Betreuung sind auf der Website der Stadt Geislingen unter folgendem Link abrufbar:
https://www.geislingen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/PDF-Dateien/Stadtrecht/Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Benutzungsgebuehren_fuer_Betreuungsange.pdf

Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsanmeldung keine automatische Zusage für eine Betreuung am gewünschten Ort oder zu den gewünschten Zeiten bedeutet. Die Stadtverwaltung wird sich rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres mit den Eltern in Verbindung setzen, um die Betreuung entsprechend den Wünschen zu organisieren.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

PM Stadt Geislingen an der Steige

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