Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29. April 2024

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats sowie zum Tagesordnungspunkt (TOP) 2 Herrn Architekt Dipl.-Ing. Gerrit Klaus und zu TOP 3 Herr Ulrich Pühler vom Ingenieurbüro Wassermüller begrüßen.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Planungsstand „Neubau Kindergarten“ sowie Einstieg in Architektenleistungen

Ausgangslage:

In der Gemeinde Mühlhausen im Täle wird ein zweigruppiger Kindergarten (KiGa „Pusteblume“) in der Trägerschaft der Katholischen. Kirchengemeinde betrieben. Gemäß Betriebserlaubnis stehen in einer Regelgruppe 25 und in der VÖ- bzw. Ganztagesgruppe 20 Betreuungsplätze zur Verfügung. Insgesamt können also 45 Kinder in Mühlhausen in der Kindertagesstätte „Pusteblume“ betreut werden.

Der tatsächliche Bedarf geht bereits heute schon darüber hinaus. Teilweise müssen Eltern in andere Kindergärten ausweichen.

Der zukünftige Bedarf an Betreuungsplätzen liegt nach der kommunalen Bedarfsberechnung bei mittelfristig 60 – 70 Plätzen, einschließlich einer Betreuung von Kindern unter 2 Jahren.

Ansatz:

In vielen Vorgesprächen hat sich der Gemeinderat bereits dafür ausgesprochen, einen neuen Kindergarten zu bauen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie des Büros Ott aus Laichingen wurden mehrere Standorte untersucht. Der geeignetste Standort ist demnach die Freifläche hinter dem Rathaus, den sogenannten „Krautgärten“.

Ein neuer Kindergarten soll bestenfalls räumlich 4 Betreuungsgruppen umfassen, wobei in den nächsten Jahren nur drei Gruppen tatsächlich aktiv betrieben werden müssten. Allerdings bestünde dann die räumliche Kapazität, um bei Bedarf auf eine 4. Gruppe aufzustocken. Ob die Katholische Kirchengemeinde dann nach Umsetzung der Neubaupläne auch weiterhin als Partner für die Gemeinde oder zumindest teilweise als Träger zur Verfügung steht, ist eine Fragestellung für den weiteren Prozess der Planungen.

Standort:

Als möglicher Standort kommt die Freifläche hinter dem Rathaus, den ehemaligen „Krautgärten“ in Betracht.

Baurechtliche Belange:

Flächennutzungsplan:

Um verlässliches Baurecht zu schaffen, wurde im aktuell laufenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans dieses Areal einbezogen und als „Fläche für Gemeinbedarf (Gmbd)“ definiert. Das wurde mit dem Einleitungsbeschluss der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ in ihrer Sitzung vom 27.07.2023 eingeleitet.

Bebauungsplan „Krautgärten“:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.03.2022 einen Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung gefasst.

Das Gelände ist in der Zwischenzeit vermessen und der Baugrund untersucht. Artenschutzrechtliche Voruntersuchungen wurden durch die Gemeinde bereits in Auftrag gegeben. Das Bauleitverfahren wird weitergeführt. Im Zusammenspiel mit den weiteren Planungen zum Gebäude, geht das Verfahren dann in die nächste Phase und wird dem Gemeinderat vorgestellt.

Eigentum an den Flächen:

Insgesamt sind durch das Planungsgebiet 12 Flurstücke umfasst. Einige Flurstücke davon sind bereits in kommunalem Eigentum. Vorgespräche und Informationen mit den restlichen Eigentümern wurden geführt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gemeinde hier ebenfalls Eigentümerin werden kann. Bei einem geschätzten Kaufpreis von 25 Euro je Quadratmeter ergäbe dies einen Kaufpreis bei dementsprechendem Grunderwerb in Höhe von 45.100 Euro, jedoch noch ohne Nebenkosten wie z. B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer etc.

Architektenplanung:

Um das Gebäude, den Außenbereich und die Funktionsflächen planen zu können, muss die Gemeinde einen Architekten beauftragen. Der Gemeindeverwaltung liegen bereits Interessensbekundungen einzelner Architektenbüros vor. Auch im Sinne des Wettbewerbsrechts muss einem geregelten und rechtskonformen Verfahren die notwendige Rechnung getragen werden.

Beim Bauen und in der räumlichen Entwicklung finden, je nach Projekt, gesetzlich geregelte Planungsverfahren statt. Sobald ein solches Planungsverfahren startet, rufen Behörden oder Auftraggeber im Allgemeinen Wettbewerbe aus. Im Rahmen dieser Wettbewerbe kämpfen mehrere Architekturbüros oder Landschafts- und Raumplaner um die Vergabe.

Nach Rücksprache mit der Architektenkammer, Kammergruppe Göppingen, käme auch mit Blick auf die Vergabeschwellen eine „Mehrfachbeauftragung mit gutachterlicher Stellungnahme als Wettbewerbsverfahren für einen Kindergartenneubau in Mühlhausen i. T.“ in Frage. Dabei können parallele Planungsaufträge mit Vergütung und verbindlicher Zusage des Folgeauftrags oder gegen Honorar nach HOAI vergeben werden. Eine Auswahl von qualifizierten Architektenbüros wäre dann zu treffen.

Um dieses Verfahren ordnungsgemäß vorbereiten, umsetzen und abwickeln zu können, bedarf es einer fachkundigen Begleitung. Es wurde vorgeschlagen, Herrn Architekt Dipl.-Ing Gerrit Klaus mit dieser Begleitung zu beauftragen. Einschließlich seines Honorars ist von Gesamtkosten in Höhe von ca. 25.000 € auszugehen.

Herr Klaus erläuterte in der Sitzung ausführlich das angedachte Vorgehen und beantwortete alle Fragen des Gemeinderates dazu.

Kosten / Finanzierung

Bei einem 4-gruppigen Kindergarten wird aktuell mit einer Nutzfläche von 750-900 Quadratmeter gerechnet (ohne Außenbereich). Die aktuellen Baukosten je m² liegen bei ca. 4.600 €. Die Kosten für einen Neubau eines viergruppigen Kindergarten werden dementsprechend auf ca. 3,8 Mio.-Euro geschätzt. Hinzu kommen Nebenkosten (z. B. Ausstattung) sowie Grunderwerb. Im Detail kann dies nach aktuellem Stand nicht beziffert werden. Hierzu ist eine tiefere Planungsebene erforderlich.

Die Gemeinde wird bei gegebenem Planungsstand einen Antrag auf Bezuschussung des Landes aus Mitteln des Ausgleichsstocks beantragen. Ziel ist es, den Antrag bereits zur vorgegebenen Frist bis spätestens 01. Februar 2025 zu stellen.
Die Gemeinde erhofft Mittel in Höhe von 800.000 – 1.000.000 €. Dieser Betrag kann aber ebenfalls erst in Abhängigkeit mit einer detaillierteren Planung beziffert werden.

Sofern möglich können noch Rücklagen entnommen werden. Zur Finanzierung eines ziemlich sicher anfallenden Restbetrags muss sich die Gemeinde mit einer Kreditaufnahme auseinandersetzen.

Einstimmige Beschlüsse:

  1. Der langfristige Bedarf von 4 Kindergartengruppen wurde anerkannt,

  2. Der Standort „Krautgärten“ wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung bestätigt,

  3. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verfahren für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan aktiv voranzutreiben,

  4. Der Gemeinderat legte sich auf eine Mehrfachbeauftragung mit gutachterlicher Stellungnahme als Wettbewerbsverfahren für einen Kindergartenneubau in Mühlhausen i.T. fest,

  5. Herr Architekt Dipl.-Ing. Gerrit Klaus wurde beauftragt, die o.g. Mehrfachbeauftragung zu begleiten und dementsprechend vorzubereiten, umzusetzen und abzuwickeln,

  6. Der Gemeinderat bildet zeitnah einen Planungskreis/Jury um die räumlichen, funktionellen und technischen Anforderungen an einen neuen Kindergarten zu definieren. Mitglieder sollen dabei Vertreter aus dem Gemeinderat sein, Bürgermeister Bernd Schaefer, Vertreterinnen aus dem Kindergarten „Pusteblume“, bei Bedarf Herr Manfred Mezger vom Büro mquadrat sowie natürlich dann Herr Architekt Gerrit Klaus selbst.

TOP 03 – Kanalsanierung und Straßengestaltung Brühlstraße – Auftragsvergabe für Planungsleistungen – Annahme des Honorarangebots

Der Gemeinderat hat sich in vorausgegangenen Beratungen und zuletzt zur Haushaltsberatung 2024 dafür ausgesprochen, dass der Kanal und der Straßenbereich in der Brühlstraße saniert werden muss.

Vorgesehen ist, dass die Planungsleistungen im Jahr 2024 bis zur Ausschreibung der Arbeiten fertiggestellt werden, und dass die Umsetzung der Sanierung im Jahr 2025 erfolgen kann.

Das vom Ing. Büro Wassermüller aus Ulm vorliegende Honorarangebot nach HOAI ist in zwei Teilbereich getrennt. Zum einen der Bereich der Kanalsanierung mit einem Honorarangebot für die Leistungsphasen 1-7 in Höhe von 10.833,63 Euro, sowie der Bereich der Straßensanierung (einschl. Straßengestaltung) mit den Leistungsphasen 1-7 mit einem Honorarangebot in Höhe von gesamt 28.959,98 Euro. Zusammen ergeben die Aufwendungen für Planungsleistungen einen Betrag in Höhe von 39.793,61 Euro brutto.

Beauftragt werden konnten in einem ersten Schritt „nur“ die Leistungsphasen 1-3, bevor man im Gemeinderat über das weitere Vorgehen beschließt. Insgesamt ergeben sich dann Honorarkosten in Höhe von 6.331.35 € (Straße) und 16.690,31 € (Kanal), also gesamt 23.021.66 € brutto einschließlich Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Für diese Planungsleistungen sind im Haushalt 2025 Finanzmittel in Höhe von 10.000 Euro eingestellt.

Nach ausführlichem Austausch wurde einstimmig beschlossen, das Ing. Büro Wassermüller aus Ulm für die Kanalsanierung der Brühlstraße mit den Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen. In diesem Zuge wird der Kanal noch einmal mit einer Kamera befahren und dadurch der aktuelle Zustand erhoben. Mit den Erkenntnissen aus dieser Befahrung kann dann der tatsächliche Umfang der Maßnahme abgeschätzt und festgelegt werden, z. B. durch Inlinersanierung oder in offener Bauweise. Im Anschluss daran ergibt sich erst das tatsächliche Ausmaß der geplanten Straßensanierung und die damit verbundenen Kosten.

TOP 04 – Austausch von Fenstern und einer Außentür im Rathaus – Auftragsvergabe

Im Rathaus müssen 6 Fenster in den Büroräumen der Gemeindeverwaltung ausgetauscht werden. Die Holzrahmen sind dementsprechend verwittert, die Verglasung nicht optimal wärmedämmend und der Sicherheitsstandard der Verglasung muss im Zuge der Maßnahme ebenfalls erhöht werden.

Zudem ist die Außentüre zum Heizungskeller sowie das Oberlicht ebenfalls zu erneuern.

Für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von insgesamt 18.000 € Euro eingestellt.

Hierzu lag ein Angebot der Schreinerei Oberdorfer aus Göppingen vor.

Das Angebot beläuft sich auf insgesamt 15.954,87 Euro brutto. Das Angebot datiert zwar vom Dezember 2023, nach Rücksprache mit dem Anbieter gelten die Preise aber immer noch.

Mit der Einbeziehung des Wärmeschutzes in diese Maßnahme besteht sogar die Möglichkeit, diesen Austausch der Fenster mit 15 % der förderfähigen Kosten gefördert zu bekommen. Ein dementsprechender Antrag könnte nach Beschlussfassung gestellt werden.

Die Auftragserteilung selbst würde die Gemeindeverwaltung dann erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheids aussprechen. Eine Auftragserteilung vor dem Erhalt eines Förderbescheids wäre nämlich förderschädlich.

Der Beschluss, die Schreinerei Oberdorfer mit dem Fenstertausch zu beauftragen, erging einstimmig.

TOP 5 Optimierung des Fluchtweges in der Grundschule – Ausstiegshilfen an den Fenstern – Auftragsvergabe

Der Gemeinderat hat sich bereits in vorangegangenen Sitzungen sowie bei den Planungen zum Haushalt 2024 auf die Optimierung des Fluchtweges in der Grundschule ausgesprochen.

Der amtlich anerkannte Fluchtweg bedarf von öffentlicher Seite aus zwar aktuell keine Änderungen, jedoch wurde anerkannt, dass der bestehende Fluchtweg über die Fenster auf das Vordach des Foyers aufgrund der Höhe der Fenster und der Absturzgefahr trotzdem optimiert werden könnte.

Die Firma Weimper & Baumann hat hierzu vorgeschlagen, an den Fenstern Ausstiegshilfen in Form von Fluchtleitern unterhalb der Fenster anzubringen. Hierzu lag ein Angebot der Firma Weimper & Baumann vor. Es datiert zwar vom November 2023, gilt nach Rücksprache aber zu dieser Sitzung immer noch.

Die Angebotssumme liegt bei 5.631,08 Euro brutto. Im Haushalt 2024 sind unter der Haushaltsstelle 21100100 Grundschulen – 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen – für diese Maßnahme 6.000 Euro eingeplant.

Die Auftragsvergabe an die Firma Weimper & Baumann erging einstimmig.

TOP 06 – Annahme von Spenden

6.1. Annahme einer Spende von Privatpersonen

Ein Ehepaar aus Mühlhausen i. T. hat der Gemeinde zweckgebunden für die Grundschule eine Spende in Höhe von 200 € zukommen lassen.

Spenden in Höhe von über 100 Euro sind jeweils im Einzelfall vom Gemeinderat anzunehmen. Dies erfolgte am Sitzungsabend einstimmig.

6.2. Annahme einer Spende der Mühlenhexen Mühlhausen e.V.

Die Mühlenhexen Mühlhausen e.V. haben Ende März der Gemeinde zweckgebunden für die Beschaffung einer Beschattung/Sonnenschutz auf dem Vorplatz des Rathauses eine Spende in Höhe von 1.500 € zukommen lassen. Auch diese Spende wurde einstimmig angenommen.

6.3. Annahme einer Spende der Brühl Kuckuck

Die Fasnetgruppe „Brühl Kuckuck“ hat Ende März der Gemeinde zweckgebunden für die Grundschule eine Spende in Höhe von 100 € überreicht.

Die Annahme der Spende erfolgte einstimmig.

6.4. Annahme einer Spende einer Privatperson

Ein Anwohner der Bahnhofstraße hat der Gemeinde zweckgebunden für die Beschaffung einer weiteren Hundetoilette im Bereich der Kreuzäckerstraße/Bahnhofstraße eine Spende in Höhe von 100 € gespendet. Der Gemeinderatsbeschluss zur Annahme erging einstimmig.

6.5. Annahme des Erlöses vom Kuckucksfest 2023

Die Freiwillige Feuerwehr Mühlhausen i. T. hatte in ihrem Jubiläumsjahr zum

175-jährigen Bestehen der Feuerwehr hier im Ort auch das Kuckucksfest 2023 ausgerichtet. Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den ausrichtenden Vereinen und Organisationen kommt ein Teil des Erlöses für Zwecke zugute, welche der Allgemeinheit dienen.

Die Freiwillige Feuerwehr hat nun der Gemeinde den Erlös in Höhe von 600 Euro aus dem Kuckucksfest 2023 übergeben. Dieser Erlös soll ebenfalls dem Sonnenschutz/Beschattung auf dem Vorplatz des Rathauses zugutekommen.

Dies ist keine klassische „Spende“, weil die FFW gem. Feuerwehrgesetz eine Einrichtung der Gemeinde ist – und sich die Gemeinde sich selbst ja nichts „spenden“ kann. Es wird aber in das Spendenverzeichnis der Gemeinde zur Transparenz des Geldflusses eingetragen.

TOP 07 – Beschattung auf dem Vorplatz des Rathauses – Auftragsvergabe

Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem Vorplatz des Rathauses eine Beschattungsmöglichkeit zu installieren. Konkret könnte die Beschattung durch Sonnenschirme erfolgen, die mit einer quadratischen Kantenlänge von 3,5 Metern in doppelter Reihe, also 2 x 4 auf Stoß, installiert sein könnten. Optional könnten die „Kanten“ mit einer Regenrinne verbunden sein, welche an den Stoßkanten allerdings nichts abschließend anliegen und Regenwasser dort durchlaufen kann.

Die Regenrinnen wären dann ggf. mit zu beauftragen.

Zur Finanzierung ist im Haushalt 2024 unter dem Produkt 54.10.0101 ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro eingestellt. Für dieses Projekt wurden Spenden gesammelt. Diese belaufen sich aktuell auf 3.250,00 Euro.

Der Bauhof übernimmt die Arbeiten zur Installation, insbesondere vom Einbau der Bodenhülsen.

Im Gremium wurde die geplante Beschattung sehr begrüßt und Vorschläge für weitere Sonnenschirme unterbreitet. Mit diesen Vorschlägen könnte der gesamte Schulhof „überdacht“ werden. Eine mögliche Umsetzung bedarf aber einer nochmaligen Abklärung des Arbeitsaufwandes und der zusätzlichen Kosten durch die Verwaltung, bevor die konkrete Anzahl der zu beschaffenden Schirme mit Dachrinnen beschlossen werden kann. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeiten für weitere Schirme auszuloten.

TOP 08 – Vorschlag der Gemeinde Mühlhausen i.T. zur Besetzung von ehrenamtlichen Gutachtern im Gemeinsamen Gutachterausschuss ab dem 01.07.2024

Die Aufgaben des Gutachterausschusses gem. §§ 192-197 BauGB wurden durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 01.07.2020 auf den „Gemeinsamen Gutachterausschuss“ in Geislingen übertragen. Insgesamt haben sich in der Zwischenzeit 15 Städte und Gemeinden aus der Raumschaft zur Aufgabenerfüllung zusammengeschlossen.

Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. In § 5 Nr.2 und Nr. 3 dieser Vereinbarung ist geregelt, dass jede Gemeinde mind. 2 Vertreter aus ihrer jeweiligen Kommune zur Bestellung vorschlägt. Aktuell sind Herr GR Martin Heller sowie Herr Josef Blum bestellt.

Die Zeit der Bestellung als Gutachter ist jedoch auf vier Jahre befristet und endet mit Ablauf des 30.06.2024. Deshalb sind für die kommenden 4 Jahre erneut ehrenamtliche Gutachter vorzuschlagen. Die förmliche Bestellung erfolgt dann über einen Beschluss des Stadtrats der Großen Kreisstadt Geislingen an der Steige.

GR Martin Heller hat sich bereiterklärt, auch für die Zeit bis zum 30.06.2028 als ehrenamtlicher Gutachter zur Verfügung zu stehen.

Herr Josef Blum hatte Bürgermeister Bernd Schaefer allerdings darüber informiert, dass er seine Tätigkeit als Gutachter beenden wird. Herr Blum war Jahrzehnte lang Gutachter und größtenteils auch Vorsitzender des Gemeindlichen Gutachterausschusses. Für diese lange Zeit gebührt ihm auch der Dank der Gemeinde. Allerdings ist deshalb eine weitere Person zu benennen. Nach Rücksprache schlägt die Gemeindeverwaltung vor, Frau Iris Moll, Architektin, als ehrenamtliche Gutachterin für die Gemeinde Mühlhausen i.T. bis zum 30.06.2028 zu empfehlen.

Den Vorschlägen wurde vom Gremium entsprochen. Die Verwaltung meldet beide genannten Personen an den Gemeinsamen Gutachterausschuss zur Benennung als ehrenamtliche Gutachter.

TOP 09 – Bekanntgaben

9.1. Haushalt 2024 genehmigt – Bekanntgabe des Haushaltserlasses des Landratsamtes Göppingen

Mit Schreiben vom 16.04.2024 hat das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit des gemeindlichen Haushalts 2024 bestätigt sowie die geplante Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigung genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits vergangene Woche im Mitteilungsblatt „Oberer Fils Bote“.

9.2. Bericht aus der Verbandsversammlung der Albwasserversorgungsgruppe II

Die Verbandsversammlung des ZV Albwasserversorgungsgruppe II hat in ihrer Sitzung vom 16.04.2024 den Jahresabschluss 2020 bestätigt und den Wirtschaftsplan 2024 beschlossen.

9.3. Bericht aus der Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Oberes

Filstal“

Die Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Oberes Filstal“ hat in ihrer Sitzung vom 17.04.2024 den Haushaltsplan 2024 beschlossen, sowie die Sanierung des Verbandssammlers Gosbach – Bad Ditzenbach an die Firma Swietelsky-Faber GmbH aus Ebersbach vergeben.

9.4. Bericht über die Mitgliederversammlung der Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf

Am 18.04.2024 fand die jährliche Mitgliederversammlung der „ESA“ statt. Der Jahresabschluss 2023 wurde bestätigt und der Wirtschaftsplan 2024 beschlossen. Nach regulärem Turnus erfolgten die Wahlen zum Vorstand, der unverändert in seiner Besetzung von dem Mitgliedern der ESA bestätigt wurde. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde auch Holger Bäuerle, Tourismusmanager im Landkreis Göppingen verabschiedet, der im Sommer 2024 die Stelle als neuer Geschäftsführer bei der „Schwäbische Alb Tourismus“ antreten wird.

9.5. Bericht aus der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“

Am 25.04.2024 findet eine Verbandsversammlung des GVV „Oberes Filstal“ statt. Es wurde darüber berichtet.

9.6. Fertigstellung des Kanalanschlusses Wiesensteiger Straße und Albsteige

Der von der Gemeinde bereits 2023 in Auftrag gegebene Kanalanschluss sowie die Sanierung der Trinkwasserleitung zwischen der Wiesensteiger Straße und der Albsteige ist baulich abgeschlossen. Aufgrund der Querung der L1200 gab es während der Bauphase kleine Einschränkungen durch Lichtsignalanlage sowie durch die Sperrung der Wiesensteiger Straße. Die Gemeinde bedankt sich für die Geduld der Verkehrsteilnehmer. Im Zuge der gemeindlichen Maßnahmen wurde auch die Rohwasserleitung der Albwasserversorgungsgruppe II in diesem Bereich erneuert.

9.7. Rückbau Forstweg „Buch“

Im Zuge der Rückbaumaßnahmen der ARGE EÜ Filstal wird nun auch die Baustellenstraße durch den Wald hoch ans Portal „Buch“ zurückgebaut. Damit steht diese Baustellenstraße nicht mehr zur Verfügung. Für kleinere Restarbeiten am Forstweg „Buch“ ist es deshalb erforderlich, dass die Zuwegung hierzu über die Kreuzäckerstraße und den Sterneckbergweg erfolgt.

Die Restarbeiten am Forstweg „Buch“ sollen Mitte bis Ende Mai abgeschlossen sein.

9.8. Geschäftsbericht des Gemeinsamen Gutachterausschusses

Für das Jahr 2023 liegt der Geschäftsbericht des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Infos über die eingegangenen Kauffälle, die erstellten Verkehrswertgutachten sowie vielen anderen wissenswerten Informationen vor. Der Geschäftsbericht kann auf dem Rathaus zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

TOP 10 – Bürgerfragen

Es waren keine Bürger mehr zugegen.

TOP 11 – Sonstiges / Anfragen

11.1. altes Wasserwärterhaus in der Kreuzäckerstraße

Für einen Gemeinderat war es von Interesse zu erfahren, wie die Zukunft des ungenutzten Wasserwärterhauses aussieht. Bürgermeister Bernd Schaefer informierte, dass sich die Mühlenhexen 1998 e. V. für das Objekt als Vereinsheim interessieren. Die Eigentümerin der Immobilie, die Albwasserversorgungsgruppe II aus Laichingen, ist grundsätzlich zum Verkauf bereit. Es müssen jedoch noch einige Gespräche erfolgen, um alle relevanten Eckpunkte für eine zukünftige Nutzung abzuklären.

11.2. Ampelanlage Zufahrt/Abfahrt Autobahn A 8

Am vergangenen Wochenende brachte eine Unfall auf der A8 wieder den innerörtlichen Verkehr in Mühlhausen im Täle und den benachbarten Gemeinden völlig zum Erliegen. Lange Stauzeiten mussten von den Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen werden.

Ein Gemeinderat fragte nach, ob das Verkehrskommissariat Mühlhausen im Täle die Ampelschaltung nicht mehr umstellen kann, um auf das Staugeschehen Einfluss zunehmen? Der Verwaltung ist keine Änderung bekannt, so der Verwaltungschef. Nach wie vor kann die „Polizei“ unter mehreren Programmen manuell wählen.

11.3. Neubau Kreuzäckerstraße 30 – 32

Die Verwaltung wurde durch einen Gemeinderat darauf aufmerksam gemacht, dass bei Niederschlag am Neubau in der Kreuzäckerstraße 30 – 32 unkontrolliert Wasser aus dem Boden tritt und quer über die Kreuzäckerstraße in den nächstmöglichen Straßeneinlauf läuft. Man kann wohl schon von einer „Quelle“ sprechen.

Der Verwaltung wird sich mit dem Bauherren in Verbindung setzen.

11.4. Schlaglöcher Eselsteige

Der Zustand des Bereiches der nicht sanierten Eselsteige wurde am Sitzungsabend ebenfalls thematisiert. Die Schlaglöcher werden immer größer und damit wächst auch die Gefahr besonderes für Fahrradfahrer, so ein Gemeinderat.

Der Verwaltungschef informierte, dass der Bauhof bereits den Auftrag für die Straßenausbesserung erhalten hat.

11.5. L1217 Richtung Gruibingen senkt sich ab

Dieses Thema, dass sich die Straße auf halber Strecke zwischen Mühlhausen im Täle und Gruibingen abgesenkt hat, wurde im Gemeinderat schon einmal angesprochen. Am Sitzungsabend wurde es erneut angesprochen, weil sich zwischenzeitlich die betroffene Fläche weiter verschlechtert. Der zuständige Straßenlastträger wurde durch die Verwaltung informiert, so Bürgermeister Bernd Schaefer. Wann eine Behebung der Schäden erfolgt, ist aktuell nicht bekannt.

11.6. Wasserversorgung der Unteren Sommerbergstraße

Wenn die örtliche Feuerwehr ihre Übungen durchführt kommt es neuerdings dazu, dass die Haushalte der Unteren Sommerbergstraße kein Wasser mehr aus dem Leitungsnetz der Gemeinde entnehmen können. Und sofern das Wasser dann wieder läuft, ist es eine längere Zeit sehr braun gefärbt. Die Verwaltung wird diese Angelegenheit an die EVF übergeben, welche seit 01.03.2024 das Thema Wasserversorgung betreut.

11.7. Breitbandausbau Eselhöfe

Ein Ratsmitglied fragte nach dem Sachstand. Bürgermeister Bernd Schaefer berichtete über den aktuellen Verfahrensstand und ging auf einige Punkte ein. Sofern die notwendigen Vorbereitungen die den Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen unter Mithilfe des ZV Gigabit Region Stuttgart anbetreffen abgeschlossen werden können, steht die Vergabe der Leistungen an. Wann dies erfolgen kann, ist aus personellen Gründen aktuell nicht absehbar.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle

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