Regierungspräsidium genehmigt Landkreishaushalt und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs für das Jahr 2024

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 27. Februar 2024 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft 2024 des Landkreises Göppingen bestätigt. Die notwendigen Kreditaufnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen des Landkreises für das Jahr 2024 wurden vollständig genehmigt.

“Wir freuen uns über diese positive Meldung aus Stuttgart, nehmen die kritischen Töne jedoch sehr ernst. Das Regierungspräsidium Stuttgart bescheinigt uns, eine zu Beginn des Jahres 2024 solide, aber in den kommenden Jahren angespannte Finanzsiution des Landkreises. Die jetzige Bescheinigung der Rechtsaufsicht ist für uns keine Überrasschung, bereits im Beratungsverfahren und zuletzt bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 haben wir die Zeichen der Zeit erkannt. Der Landkreis Göppingen befindet sich seit Herbst 2023 daher in einem nachhaltigen Prozess der Haushaltskonsolidierung. Die Ergebnisrücklage ist nahezu aufgebraucht und die Liquiditätssituation des Landkreises ist enorm angespannt. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Ein Grund sind unausweichlich die enormen Defizitabdeckungen unserer ALB FILS KLINIKEN GmbH – bis ins Jahr 2029 werden uns bis zu 80 Mio. € prognistiziert. Wir müssen zwingend die Tragfähigkeit der finanziellen Ausstattung des Landkreises erhalten, diese ständig neu erarbeiten und die Belastung unserer Kreiskommunen aus der Kreisumlage auf das Notwendigste reduzieren. Klar ist jedoch: Eine Anhebung des Kreisumlageaufkommens zum Haushalt 2025 wird, wie bereits mehrfach angekündigt, nicht zu vermeiden sein”, so Landrat Edgar Wolff.

Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart beinhaltet weitere Anmerkungen zur Finanzlage, namentlich die deutlichen planerischen Fehlbeträge des Landkreishaushalts mit -28,6 Mio. €, die deutlich strazapierte Liquiditätslage und der zwingend erforderliche Schuldenabbau ab 2027. Ein besonderes Augenmerk soll auf der Defizitentwicklung der ALB FILS KLINIKEN GmbH liegen. Das Regierungspräsidium begrüßt die Maßnahmen aus der sog. Potenzialanalyse sowie den weiteren Priorisirungs- und Konsolidierungsmaßnahmen.

Der Verwaltungsausschuss sowie der Kreistag werden sich in ihren Sitzungen am 22.03.2024 sowie am 19.04.2024 mit dem Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart beschäftigen.

PM Landratsamt Göppingen Finanzdezernat, Amt für Finanzen und Beteiligungen

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