Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2024

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und folgende Personen begrüßen:

  • die Kämmerin des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ Frau Magdalena Pehl
  • sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin.

Die Geislinger Zeitung war vertreten durch Herrn Heisele. Es war eine Zuhörerin  anwesend.

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung legte Bürgermeister Bernd Schaefer mit allen Anwesenden eine Schweigeminute für die am 25. Februar 2024 verstorbene Gemeinderätin Evelin Baumann ein. Zu tiefst erschüttert von ihrem plötzlichen Tod fand der Chef der Verwaltung passende Worte des Abschieds im Gedenken an unsere bemerkenswerte Kollegin und Mitstreiterin, einem so wertvollen und herzlichen Menschen.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.12.2023

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Spenden

2.1.     Übergabe und Annahme einer Spende

Aus gegebenen Anlass wurde dieser Tagesordnungspunkt in Abstimmung von Gemeindeverwaltung und Basar-Team abgesagt!

2.2.     Spendenbericht 2023

2023 war ein Jahr nach der Corona-Pandemie. Dies hat sich bei den eingegangenen Spendenanzahlen positiv bemerkbar gemacht. Die im Laufe des Jahres 2023 herangetragenen Spenden sind in den beiliegenden Spendenverzeichnissen aufgelistet. Es wird unterschieden zwischen Spenden unter 100 € und Spenden, die über diesem Schwellenwert liegen.

Die Spenden mit einem Betrag über 100 € wurden durch Einzelbeschluss bereits in anderen Gemeinderatssitzungen angenommen.

Spenden mit einem Betrag unter 100 € sind zu diesem Tagesordnungspunkt durch einen Gemeinderatsbeschluss anzunehmen bzw. abzulehnen. Die eingegangenen Spenden sind zweckgebunden zu verbuchen.

Insgesamt konnte die Gemeinde im Jahr 2023 ein Spendenbetrag in Höhe von insgesamt 4.476 € entgegen nehmen. All den Spendern wird recht herzlich gedankt.

Die Verwaltung bat um die Annahme der Einzelspenden unter 100 € und um die Bestätigung des Spendenberichtes für 2023. Dem konnte das Gremium einstimmig folgen.

TOP 03 – Bestellung einer weiteren Standesbeamtin für Mühlhausen im Täle

Im Verbandsgebiet des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ haben sich die Mitgliedsgemeinden darauf verständigt, die Standesbeamtinnen der jeweils anderen Gemeinde auch in der eigenen Gemeinde zu bestellen. Dies insbesondere mit dem Grund der zu gewährleistenden gegenseitigen Vertretung bei Urlaub, Krankheit und anderen unabsehbaren Fällen.

Als weitere Standesbeamtin im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ hat sich in der Zwischenzeit Frau Ramona Göser, Verwaltungsmitarbeiterin bei der Gemeinde Gruibingen, qualifiziert.

Deshalb wurde vorgeschlagen, auch Frau Ramona Göser zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Mühlhausen im Täle zu bestellen. Dem stimmten die Ratsmitglieder einstimmig zu.

TOP 04 – Zustimmung zur neuen Betreuungsstruktur im Kindergarten „Pusteblume“ ab dem Kindergartenjahr 2024/2025

Die Betreuungsstruktur im Kindergarten „Pusteblume“ soll nach gemeinsamen Austausch zwischen KiGa-Ausschuss und KiGa-Träger, die Kath. Kirchengemeinde St. Margaretha, zum Kindergartenjahr 2024/2025 geändert werden. Die Gemeinderäte erhielten in einem gemeinsamen Austausch mit den Erzieherinnen des Kindergartens und dem Kindergartenträger am 22.01.2024 die Gelegenheit, sich vorab über dieses Thema zu informieren.  Die Kindergartenleiterin, Louisa Vögele, erläuterte dabei die Absicht und die Gründe für eine geplante Änderung der Betreuungszeiten innerhalb der VÖ/GT-Gruppe.

Die Beratung der bürgerlichen Gemeinde zu einem Vorgang im Kindergarten der Kath. Kirche ergibt sich im Zusammenhang gemäß aktuell gültigem Kindergartenvertrag.

Die im KiGa „Pusteblume“ angebotenen Betreuungszeiten – aktuell noch GT30 und GT35 – stellen gemäß geltender Definition förmlich eigentlich keine GT-Betreuung dar. Aufgrund einer Softwareumstellung und dem abgefragten Bedarf wäre es nun Ziel des Kindergartens, für die bestehende VÖ/GT-Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 wahlweise ein echtes VÖ-Betreuungsmodell mit 30 Wochenbetreuungsstunden und ein echtes GT-Angebot mit 42 Betreuungswochenstunden anbieten zu können. Die Eltern könnten sich ihrem Bedarf entsprechend innerhalb dieser Gruppe entscheiden, ob sie ein VÖ-Angebot annehmen, oder die GT-Variante annehmen wollen. Dabei entsteht allerdings keine Pflicht, das Kind unbedingt betreuen lassen zu müssen. Das Kind kann dann auch ganz individuell mal nachmittags zuhause bleiben, im Verein aktiv sein oder auch einfach andere Termine außerhalb wahrnehmen. Innerhalb der Gruppe würden sich die 20 verfügbaren Plätze dem Bedarf nach im Verhältnis aufteilen.

Die Kinder werden auch weiterhin im Rahmen des offenen KiGa-Konzepts betreut. Die Gruppen durchmischen sich im spielenden Alltag. Die Vorschule, in Kooperation mit der Grundschule Mühlhausen, wird dementsprechend so gelegt, dass alle Vorschulkinder teilnehmen können.

Innerhalb der VÖ/GT-Gruppe entsteht durch die Umsetzung dieses Vorschlags deutlich mehr Flexibilität. Neu eingeführt wird allerdings dementsprechend die Betreuungsgebühr für die Inanspruchnahme von 42 Wochenstunden. Dieser Elternbeitrag wird erst bei Vorliegen der gemeinsamen Empfehlungen der Trägerverbände über den Kirchengemeinderat beschlossen. Dem schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.  Zur Information und zur detaillierten Darstellung der neuen Möglichkeiten sowie zur Klärung von Fragen der Eltern wird zeitnah ein Info-Abend durch den Kindergarten „Pusteblume“ organisiert.

TOP 05 – Bildung des Gemeindewahlausschusses sowie Informationen zu den Wahlen am Sonntag, 09. Juni 2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg mit der Europawahl auch die Wahlen zur Regionalversammlung zum Verband Region Stuttgart sowie die Kommunalwahlen zum Kreistag und zum Gemeinderat statt. Für die Kommunalwahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bestellen.

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt gem. § 11 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des vorläufigen Wahlergebnisses.

Der Gemeindewahlausschuss besteht gemäß Kommunalwahlgesetz aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern, sowie deren Stellvertretern.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzes der Bürgermeister (§ 11 Abs. 2 KomWG). Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. Bürgermeister Bernd Schaefer ist selbst Bewerber für den Kreistag über den Wahlvorschlag der „Freien Wähler“. Somit kann er selbst nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein.

Zuständig für die Bildung des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeinderat gemäß § 11 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes. Nach kurzem Austausch wurde der Gemeindewahlausschuss wie folgt besetzt:

  • Vorsitzender: GR Mike Geist (1. Stv. BM)
  • Stellvertretender Vorsitzender : Jakob Scheifl
  • Beisitzerin: Saskia Saare, deren Stellvertreterin Ulrike Königer
  • Beisitzerin: GRin Viktoria Fechter, deren Stellvertreterin Heike Schmid
  • Beisitzer GR Uwe Schmid, deren Stellvertreter Roland Reinhard

 

Im Anschluss an die Besetzung wurden noch einige Fragen und Details zur Wahl besprochen. Die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Mühlhausen i.T. erfolgt an anderer Stelle im Mitteilungsblatt.

TOP 06 – Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses

Aufgrund gegebener personeller Situation, ist es für die Gemeinde Mühlhausen i.T. absehbar nicht gewährleistet, die Betriebsführung der örtlichen Wasserversorgung konform des verbindlichen Wasserrechts, der technischen Normen sowie gegebener arbeitsschutzrechtlicher Bedingungen auszuführen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, die rechtssichere Betriebsführung dauerhaft an die Energieversorgung Filstal (EVF) zu übertragen. Dem Gremium lag hierzu ein Angebot der EVF vor, welches mit einer monatlichen Pauschale in Höhe von 352,03 € brutto angenommen wurde. Die Vereinbarung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern dann nicht fristgerecht gekündigt würde. Der Beschluss erging aufgrund schutzwürdigender persönlichen Informationen und Daten nichtöffentlich und wurde auf diesem Wege öffentlich bekannt gegeben.

TOP 07 – Bekanntgabe einer Baugenehmigung – Stellen einer Stahlbeton-Doppelgarage, Bahnhofstraße 41, Flst. 120/3

Mit Schreiben vom 18.01.2024 erteilte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung für das o. g. Bauvorhaben. Die Ratsmitglieder nahmen davon Kenntnis.

TOP 08 – Verlängerung der Vereinbarung zur Nutzung kommunaler Flächen durch die ARGE EÜ Filstal

Diverse gemeindliche Grundstücke sind privatrechtlich an die ARGE EÜ Filstal verpachtet. Dadurch konnte z.B. Erdmaterial ortsnah gelagert und in diesem Zusammenhang Baustellenverkehr vermieden werden. Die Vereinbarungen wurden bereits einmal befristet verlängert. Mit Ablauf zum 31.12.2023 endeten jedoch alle Vereinbarungen.

Nach der Inbetriebnahme der Bahnstrecke im Dezember 2022 sind insbesondere noch Rückbauarbeiten und Maßnahmen zur Renaturierung der Flächen notwendig.

Die ARGE EÜ Filstal benötigt auch weiterhin diese Flächen. Eine Option zur nochmaligen Verlängerung wurde eingeräumt. Der Gemeinde lag nunmehr der Entwurf für eine Verlängerung der Vereinbarung vor. Dem Grunde nach wird inhaltsgleich die Verlängerung der bisherigen Vereinbarung bis zum Ablauf des 31.12.2024 erklärt. Der Gemeinderat stimmte den Nutzungsverlängerungen einstimmig zu.

TOP 09 – Bekanntgaben

9.1. Feuerwerk 2023/2024 – Höhe der Spendeneinnahmen

Im Spendenbericht für das Jahr 2023 (TOP 2.2) wurde das Thema bereits schon einmal angeschnitten, allerdings nur bis zum 31.12.2023 aufgearbeitet.

Für das Gremium sowie für die Verwaltung ist es aber von Wichtigkeit zu wissen, wie viel insgesamt für das Feuerwerk 2023/2024 gespendet wurde.  Im Ergebnis sind als Einnahmen insgesamt 1.447,50 € zu verbuchen. Die Ausgaben beliefen sich auf 4.500 €. Die Summe sollte als Entscheidungshilfe dienen, ob die Gemeinde auch für den Jahreswechsel 2024/2025 ein gemeindliches Feuerwerk organisieren möchte. Die Ratsmitglieder nahmen Kenntnis von den Spenden sowie Kosten und sprachen sich dafür aus, auch an  Silvester 2024/2025 wieder ein Feuerwerk anbieten zu wollen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dementsprechendes vorzubereiten.

9.2. Verbandsversammlung des Zweckverbands „Region Schwäbische Alb“ (Bahnhof Merklingen) am Mittwoch, 28.02.2024

BM Bernd Schaefer informiert über den Termin der Sitzung vom 28.02.2024, welcher zur Veröffentlichung des Amtsblattes bereits stattfand. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung wird verwiesen.

9.3. Sperrung der Autobahnzufahrt Fahrtrichtung Stuttgart

Die Autobahn GmbH muss zur Ertüchtigung der Brücken A8 unterhalb der Zufahrt in Fahrtrichtung Stuttgart unter anderem auch die Fahrbahn tiefer legen. Aufgrund dieser Arbeiten sowie denen an den Brücken selbst muss die Zufahrt auf die Autobahn in Fahrtrichtung Stuttgart für mehrere Monate gesperrt werden. Ein Umleitungskonzept wurde ausgearbeitet. Eine detaillierte Information folgte am Sitzungsabend.

9.4. Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen im Täle

Zur Hauptversammlung, welche am 08.03.2024 im Bürgersaal Mühlhausen im Täle stattfindet, wurden die Ratsmitglieder durch Bürgermeister Bernd Schaefer eingeladen.

TOP 10 – Bürgerfragen

10.1. Parkverhalten im Warmen

Die Zuhörerin, welche selbst im Wohngebiet Warmen wohnt, machte ein weiteres Mal auf das Parkverhalten im Warmen aufmerksam, welches durch die anhaltende Baumaßnahme im Verkehrskommissariat seine Ursache hat. Lieferanten und Handwerker verschärfen täglich in unterschiedlichster Art und Weise diese Situation. Die Anwohnerin selbst hat sich mit dem Polizeipräsidium Ulm diesbezüglich ins Benehmen gesetzt, aber letztlich keine Lösungsansätze bekommen. Frustriert berichtete sie dies unter anderem am Sitzungsabend und das die Gesamtmaßnahme erst im Jahre 2025 abgeschlossen wird. Eine sehr lange Zeit für die regelmäßig entstehenden Verkehrskonflikte und gefährlichen Situationen im öffentlichen Straßenbereich!

Der Bürgermeister Bernd Schaefer konnte zu mindestens zum Thema Zeitmanagement das geplante beidseitige Parkverbot in Aussicht stellen, welches auf Anordnung aus der letzten Verkehrsschau des Straßenverkehrsamtes des Landratsamtes Göppingen eingerichtet wird, sobald die Fußwege wieder hergerichtet wurden. Dies soll 2024 erfolgen. Zudem wird nach Abschluss der Bauarbeiten für den gesamten Wohnbereich „Warmen“ sowie anderen Stellen im Ort  die Erstellung eines Parkraumkonzepts in Aussicht gestellt.

TOP 11 – Sonstiges / Anfrage

11.1. Zuschuss für Balkonkraftwerke für Vereine mit gemeindlicher Liegenschaft

Die Wanderfreunde e.V. hatten bei der Verwaltung formlos angefragt, ob die Anschaffung und Installation von sogenannten Balkonkraftwerken zur Erzeugung von Strom für die Wurmhütte von der Gemeinde in einem gewissen Rahmen bezuschusst werden könnte. Die Ratsmitglieder stehen dieser Anfrage positiv gegenüber, möchten aber gern nähere Details zur Anschaffung wissen um hierbei die Anschaffungskosten mit den Ersparnissen abwägen zu können. Parallel wird die Verwaltung die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine in Mühlhausen im Täle auf den Prüfstand stellen und aktualisieren.

11.2. Überlegungen zu einem Bebauungsplan „Kohlhau Süd“

Das bestehende Wohngebiet „Kohlhau“ ist nach bauplanerischen Gesichtspunkten dahingehend geprägt, dass es „nur“ Baulinien gibt, welche eine Bebauung entlang dieser Linien möglich macht, aber auch vorschreibt. Eine Bebauung hinter dieser Linie ist nur in seltenen Ausnahmefällten möglich.

Aufgrund einer vorläufigen Bauvoranfrage wurde verwaltungsintern und mit dem Stadtplaner Büro mquadrat, Herrn Mezger, erörtert, welche Möglichkeiten für eine Bebauung gegeben sein könnten.

Zwei Varianten sind denkbar:

  • Der Baulinienplan könnte exakt und ausschließlich für dieses betreffende Grundstück (Flst. 370) geändert werden, dies allerdings auf Kosten des Bauwilligen, oder
  • man erkennt ein allgemeines Interesse an und könnte für einen größeren Teilbereich die Planung dann großflächig angehen.

 

Zu beachten wären aufgrund der Autobahnnähe die Notwendigkeit einer Lärmschutzuntersuchung, die vorgeschriebene Abstandsfläche zur Autobahn (40 Meter) sowie eine Artenschutzrechtliche (Vor-)Untersuchung. In der Sitzung wurde das Vorhaben im Detail sowie mögliche Chancen und Auswirkungen auf diese Seite des Wohngebietes Kohlhau erläutert. Es wurde das Gremium gebeten, die Verwaltung mit einer Vorprüfung zu beauftragen um dahingehend Kosten und Verfahrensschritte abzuschätzen. Dieser Auftrag wurde einstimmig erteilt.

11.3. Beteiligung an der Sanierung der gemeinsamen Mensa der Erich-Kästner-Gesamstschule und des Albert-Schweizer-Gymnasiums in Laichingen

Das Urteil zur Geislinger Daniel-Straub-Realschule (analog zum Michelberggymnasium) hat seine Auswirkungen auf die Schullandschaften im gesamten Raum. Das Thema mit der gymnasialen Schullandschaft in Geislingen ist immer noch offen – und schon gab es hinsichtlich der Sanierung des Hohenstaufengymnasiums in Göppingen bereits Gespräche. Hier bleibt die Gemeinde Mühlhausen i.T. aufgrund einer Bagatellregelung glücklicherweise außen vor. Nun hat auch die Stadt Laichingen vorab angefragt, ob sich die Umlandgemeinden an den Kosten für einen Neubau der Erich-Kästner-Gesamtschule sowie der gemeinsam mit dem Albert-Schweizer-Gymnasium genutzten Mensa beteiligen möchte. Im Betrachtungszeitraum ging eine Schülerin oder ein Schüler ins Albert-Schweizer-Gymnasium, was gemäß einer vorläufigen Berechnung einen Kostenanteil für die Mensa in Höhe von 2.680 € ausmachen würde.

Die Verwaltung schlug vor, eine grundsätzliche Bereitschaft zu signalisieren, aber auch eine Bagatellregelung – wie im Fall der Stadt Göppingen – für Gemeinden, bei denen der Schulbesuch eines Schülers oder einer Schülerin nur ausnahmsweise gegeben ist, anregen.

11.4. Wiederinbetriebnahme der historischen Gaslaterne

Im Zuge der Energieknappheit im Jahr 2022 hat die Gemeinde entschieden, die gasbetriebene Laterne am Rathausvorplatz vorerst nicht weiter zu betreiben. Dies auch, um einen kleinen Beitrag zur Einsparung von Erdgas zu leisten.

Mit Schreiben vom 09.01.2024 wurde durch die EVF angefragt, ob die Laterne wieder in Betrieb genommen werden soll. Der Gasverbrauch wird dann, wie davor auch, von der EVF getragen, die Wartung der Leuchte (ca. 120 € p.a.) wird von der Gemeinde getragen. Die Abstimmung im Gremium hat ergeben, dass die Gaslaterne nicht wieder in Betrieb genommen werden soll. Sie bleibt aus.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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