Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

Beschlussantrag:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 einschließlich der erforderlichen Anlagen gemäß § 1 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) mit einem Hebesatz der Kreisumlage von 32,5 % gemäß Anlage 2, inkl. Änderungsliste 2024, (2. Ergänzung, Stand 08.12.2023 aus Anlage 1).
2. Der Kreistag beschließt die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach § 85 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); vgl. Anlage 6 (Stand: 08.12.2023).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anlagen des Haushaltsplans entsprechend dem Beschluss anzupassen.
4. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung das Finanzkonzept 2030 auf Basis des beschlossenen Haushaltsplans 2024 mit Finanzplanung 2025 – 2027 fortzuschreiben.

Stellungnahme der CDU: CDU 3Lesung Haushalt 2024

Stellungnahme Freie Wähler: Freie Wähler_KT 19.12._Stellungnahme

Stellungnahme SPD: SPD-Kreistag HH 2024 3. Lesung

Stellungnahme B90/Die Grünen: 3. Lesung 24 final. Redevorlage docx

Stellungnahme FDP:

Stellungnahme AfD: Rede im KT GP zur 3

Abstimmung: 57 Ja = Einstimmig

Begründung
Der Haushaltsplanentwurf 2024 wurde am 13.10.2023 in den Kreistag eingebracht (vgl. BU 2023/163).
Die 2. Lesung zum Haushaltsplanentwurf 2024 erfolgte in der Kreistagssitzung am 17.11.2023. Die Beratungen des Entwurfs erfolgten im Sozialausschuss am 05.12.2023, im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 06.12.2023, im Jugendhilfeausschuss am 07.12.2023 sowie im Verwaltungsausschuss am 08.12.2023.
Die Ausschüsse (ohne UVA; der UVA hat keinen abgrenzbaren Zuständigkeitsbereich) haben jeweils in Ihrem Zuständigkeitsbereich dem Kreistag die Annahme der entsprechenden Haushaltsansätze einstimmig
empfohlen.
Übersicht der der Beratungsunterlage beigefügten Anlagen:
Anlage 1 Änderungsliste, 2. Ergänzung, KU 32,5 %-Punkte und Entwicklung des Haushalts 2024 zwischen Einbringung und Verabschiedung (Stand: 08.12.2023)
Anlage 2 Haushaltssatzung 2024 mit allen eingearbeiteten Änderungen aus der Änderungsliste 2. Ergänzung und KU 32,5 %-Punkte (aus Anlage 1)
Anlage 3 Verteilung der Kreisumlage 2024 bei einem Hebesatz von 32,5 %
Anlage 4 Entwicklung der Ergebnisrücklage bis 2030 aus Basis der 2. Ergänzung der Änderungsliste (Stand: 08.12.2023)
Anlage 5 Gesamtliste der Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2024 inkl. Abhandlungsempfehlung (Stand: 11.12.2023)
Anlage 6 Finanzplanung 2025 – 2027 (Stand: 08.12.2023)
Anlage 7 Aktualisierter Stellenplan 2024 (Stand: 06.12.2023)
Anlage 8 Schreiben des GT-Ba-Wü der Bürgermeister vom 30.11.2023

Nachrichtlich der Beratungsunterlage beigefügt: Präsentation Verwaltungsausschuss, 08.12.2023

Seit der Aufstellung und Einbringung des Haushalts 2024 haben sich entsprechende Veränderungen ergeben, die in der beiliegenden Änderungsliste (2. Ergänzung, Stand: 08.12.2023, vgl. Anlage 1), aufgeführt
sind.
Die Veränderungen im Haushaltsplanentwurf (Änderungsliste, 1. Ergänzung, Stand: 24.11.2023) wurden im Verwaltungsausschuss am 08.12.2023 mit den dazugehörigen Haushaltsanträgen eingehend beraten (vgl. BU 2023/164).
Die Beratung zum Stellenplan 2024 ebenfalls im Verwaltungsausschuss am 08.12.2023 ergab keine Veränderungen für die Änderungsliste und wurde an den Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 08.12.2023 dem Verwaltungsvorschlag zum Kreisumlage-Hebesatz mit 32,5 %-Punkten einstimmig zugestimmt und dem Kreistag empfohlen.

Finanzrelevante Veränderungen zwischen VA-Beratung 08.12.2023 und Verabschiedung KT 19.12.2023
Zwischen der Beratung des Verwaltungsausschusses vom 08.12.2023 und Redaktionsschluss dieser Beratungsunterlage (11.12.2023) ergaben sich keine weiteren Änderungen. Dem Verwaltungsausschuss wurde zugesagt, dass weitere, wesentliche Änderungen im Haushaltsverfahren (wie üblich)
umgehend berichtet werden.
Finanzrelevante Veränderungen zwischen Einbringung KT 13.10.2023 und Verabschiedung KT 19.12.2023
Zwischen Einbringung (13.10.2023) und Verabschiedung (19.12.2023) ergaben sich zusammengefasst folgende Änderungen (vgl. 2. Ergänzung der Änderungsliste, Anlage 1):
Ertrag + 0,389 Mio. €
Aufwand – 0,810 Mio. €
Gesamtveränderungen + 1,199 Mio. €
Der Ergebnishaushalt erfährt damit im Rahmen der Beratungen zwischen Einbringung und Verabschiedung eine Veränderung und damit eine Verbesserung von + 1,199 Mio. €. Mit diesen Verbesserungen würde sich
der planerische Fehlbetrag von -29,816 Mio. € (Einbringung am 13.10.2023) auf -28,618 Mio. € (Verabschiedung, ohne Anträge zur Kreisumlage) verringern. Der Ergebnishaushalt ist damit weiterhin deutlich unausgeglichen. Eine entsprechende Ergebnisrücklagenentnahme in identischer Höhe wäre für den gesetzlichen Haushaltsausgleich erforderlich und ist eingeplant.
Bei Herausrechnung des bislang angemeldeten Klinikdefizits der AFK GmbH von -21,7 Mio. € für 2024 ist erkennbar, dass der Kernhaushalt einen Fehlbetrag von ca. 6,9 Mio. € erwirtschaften würde. In den Folgejahren wurden weitere – teilweise hohe Abmangelübernahmen angemeldet und in die Finanzplanung 2025 – 2027 ungekürzt übernommen.
Die Risikolage des Landkreishaushalts hat sich gegenüber der Einbringung ca. auf die Hälfte minimiert. Wir verweisen hier auf die Ausführungen der Verwaltung in der VA-Sitzung vom 08.12.2023 sowie auf die Anlage 1.1 zur Beratungsunterlage 2023/164.

Kreisumlagehebesatz 2024
Die Verwaltung hat nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024 am 13.10.2023 auch nach den aktuellen Änderungslisten nun unverändert einen Kreisumlage-Hebesatz von 32,5 %-Punkte empfohlen; diesen hat der Verwaltungsausschuss am 08.12.2023 einstimmig zur Beschlussfassung dem Kreistag empfohlen.

Zuvor erfolgte mit Finalisierung der Änderungsliste (1. Ergänzung, VA 08.12.2023) durch die Verwaltung eine Neubewertung der Situation sowie der Chancen- und Risikolage für den Landkreishaushalt; vgl. mündliche Ausführungen sowie angefügte nachrichtliche Präsentation aus dem VA 08.12.2023.

Stellungnahme des Kreisverbandes Gemeindetag (GT)
Die Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 erfolgte in der Sitzung des Kreisverbandes Gemeindetag (GT) bzw. Bürgermeisterversammlung am 08.11.2023 durch Herrn Landrat Wolff sowie Herrn Kreiskämmerer Stolz. Mit Schreiben vom 30.11.2023 (eingegangen am 04.12.2023) ging eine Stellungnahme des Kreisverbandes Gemeindetag (GT) bzw. Bürgermeisterversammlung zum Kreishaushalt 2024 ein. Das Schreiben wurde den Mitgliedern des Kreistags umgehend über Mandatos zugeleitet.
In der Verwaltungsausschusssitzung am 08.12.2023 nahm die Verwaltung hierzu sogleich mündlich Stellung. Es wird zudem auf die einschlägigen Folien aus der Präsentation für den VA 08.12.2023 (Foliensatz nachrichtlich dieser Beratungsunterlage beigefügt) verwiesen. Herrn Bürgermeister Stölzle (Vorsitzender) wurde mit Schreiben vom 05.12.2023 der Eingang des Schreibens bestätigt und zugleich zu den Beratungen des Kreishaushalts 2024 in die Sitzungen (VA 08.12.2023 + KT 19.12.2023) eingeladen. Damit wäre ein direkter Austausch/Diskussion möglich. In der VA-Sitzung am 08.12.2023 war Herr BM Stölzle nicht anwesend.
Aus Sicht der Verwaltung enthält das Schreiben keine wesentlichen neuen Sichtweisen bzw. Erkenntnisse mit unmittelbarer Wirkung auf den Haushaltplan 2024. Insbesondere die Kritik an den fehlenden Einsparbemühungen sowie die fachspezifischen Kritikpunkte weist die Verwaltung zurück. Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Kreistag – wie in der Klausur am 15.09.2023 besprochen – einen Vorschlag zur Priorisierung und damit der verbundenen Sicherstellung der tragfähigen Ausrichtung des Schlüsselthemas „Geordnete Kreisfinanzen“ vorlegen. Eine Orientierung am durchschnittlichen Hebesatz der Kreisumlage in Baden-Württemberg von 29,11 % (Wert aus HH 2023!) halten wir – aufgrund der örtlichen individuellen,
spezifischen Gegebenheiten (u.a. strukturelle Schwäche der Steuerkraft) im Landkreis Göppingen – für nicht umsetzbar. Der Wert für das Haushaltsjahr 2024 beträgt 31,22 %.

Bei Betrachtung am Wert „Kreisumlageaufkommen pro Einwohner“ ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 folgendes Bild:
Wert KU pro EW LK GP: 569 €
Wert KU pro EW Ba-Wü: 573 €
Wert KU pro EW Reg.bezirk Stuttgart: 610 €

Allgemeine Ausführungen der Verwaltung zur Gesamtentwicklung, der Gesamtberatung sowie zum vorgeschlagenem Kreisumlagehebesatz der Verwaltung (32,5 %)
Wie aus der Anlage 1 (Änderungsliste, 2. Ergänzung vom 08.12.2023) ersichtlich ist, ergeben sich auf der Ertragsseite
– Verbesserungen in Höhe von +388.983 €;
– demgegenüber stehen Minderaufwendungen von +807.900 €
 Dies bedeutete eine Gesamtverbesserung von +1.198.683 €.
Zum Stand der Einbringung weist der Haushaltsplanentwurf 2024 eine Deckungslücke in Höhe von 29.816.492 € (vgl. u.a. S. 8 im Haushaltsplan 2024) aus.
Als Gesamtergebnis ist der Ergebnishaushalt 2024 unter Annahme der Fortschreibung durch die Änderungsliste (2. Ergänzung, Stand: 08.12.2023) mit einem Betrag in Höhe von -28.617.809 € unausgeglichen. Eine Rücklagenentnahme in derselben Höhe ist für den Haushaltsausgleich
notwendig und eingeplant.
Die geplante Darlehensneuaufnahme für 2024 beträgt 38.277.750 €. Gegenüber dem Entwurf ist dies eine Veränderung von -349.000 € (Einbringung: 38.626.750 €).
Es wird im Übrigen auf die Haushaltssatzung 2023 verwiesen (Anlage 2).

Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2024
Die Gesamtliste der Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2024 inklusive Bearbeitungsvermerke der Kreisverwaltung (Stand: 11.12.2023) ist in der Anlage 5 beigefügt. Im Rahmen der Beratungen (inkl. Kreistag 19.12.2023) hat die aufgerufen, teilweise abgearbeitet oder final abgearbeitet und damit beantwortet; eine vorläufige Erfüllungsquote von ca. 52 %.

Stellenplan 2024
Der Stellenplan 2024 hat aufgrund u.a. der Umsetzung der Besoldungsreform Änderungen erfahren. In der Anlage ist der aktualisierte Stellenplan 2024 beigefügt.

Finanzplanung 2025 – 2027
Die Verwaltung hat die veränderten Werte aus der Änderungsliste mit Wirkung auf die Finanzplanungsjahre 2025 – 2027 bezogen auf die Kreisumlagerelevanz mit Stand 08.12.2023 fortgeschrieben. Diese Anpassung hat keine Folgen auf die bei der Einbringung kommunizierten Kreisumlagehebesätze der Finanzplanungsjahre 2025 – 2027. Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.

Verpflichtungsermächtigungen (VE):
Der Haushaltsplanentwurf 2024 enthält VEs in Höhe von insgesamt 38,914 Mio. €. Davon u.a. für 2025 mit 16,614 Mio. €, für 2026 mit 17,3 Mio. € und für 2027 mit 4,7 Mio. €; vgl. Seite 618. Eine Veränderung im Beratungsverfahren erfolgte nicht.

Nachrichtlich_Praesentation_Haushaltsberatung_VA_08_12_2023 Anlage_8_Schreiben_GT_BM_Ba_Wue_30112023_Kreisumlage_2024 Anlage_7_Stellenplan_2024_NEU Anlage_6_Finanzplanung_2025_2027_08_12_2023_Korrektur Anlage_5_Gesamtliste_Haushaltsantraege_2024_Stand_18_12_2023_NEU_Antrag_43a_ Anlage_5_Gesamtliste_Haushaltsantraege_2024_Stand_11_12_2023 Anlage_4_ErgRL_2013_2030_08_12_2023_Korrektur Anlage_3_Steuerkraftsumme_Kreisumlageverteilung_08_12_2023 Anlage_2_Haushaltssatzung_2024 Anlage_1_Grafik_HH_Entwicklung_Einbringung_Verabschiedung_08_12_2023 Anlage_1_2_Aenderungsliste_2024_2_Ergaenzung_08_12_2023-1

 

Joachim Abel

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/162393/

Schreibe einen Kommentar