Hattenhofen: Bericht aus dem Gemeinderat

Sanierung: Einer Bauvoranfrage zur  Sanierung des Mehrfamilienhauses Zeller Straße 1 (frühere „Bäckerei Müller“) hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen erteilt. Die neuen Eigentümer möchten das Gebäude umbauen und als Wohnhaus nutzen.

Planung: Zur Überplanung des Areals Ledergasse 2 bis 6 hat die Gemeinde fünf Architekturbüros beauftragt: Zwei aus Göppingen, eines aus Ottenbach, eines aus Süßen und eines aus Hattenhofen. Voraussichtlich im November wird ein Preisgericht über die eingereichten Vorschläge urteilen.

Finanzierung: Für die geplante Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts im Wohngebiet „Bruckwiesen“ erhält die Gemeinde vom Bund knapp 42.000 Euro. Dies ist die Maximalförderung und entspricht 65 Prozent der voraussichtlichen Kosten..

Untersuchung: Die Firma Hofele aus Salach hat für knapp 40.000 Euro den Auftrag erhalten, die noch nicht kontrollierten Abwasserkanäle auf Schäden zu untersuchen.

Duldung: Die nachträgliche Baugenehmigung für zwei Anbauten an einem Schuppen im Graubachtal hat das Landratsamt, wie zuvor schon die Gemeinde, mangels landwirtschaftlicher Privilegierung versagt. Der Eigentümer darf aber den östlichen Anbau stehen lassen, wenn er mehrere Auflagen zur Streuobstpflege erfüllt.

Sperrung: Nach derzeitigem Stand soll der geplante Radweg zwischen Schlierbach und Hattenhofen zusammen mit einer kompletten Belagssanierung der Kreisstraße von Ende November bis März gebaut werden. Die Kreisstraße wird voll gesperrt, die Umleitung erfolgt über Albershausen.

 

Sauerbrunnen-Einzugsbereich: Vier Bohrungen festgelegt

Die vier mit dem Landesbergamt vereinbarten Bohrpunkte zur Erkundung des Sauerbrunnen-Einzugsgebiets hat die Verwaltung nun mit ihrem Berater vor Ort detailliert festgelegt. Am Kompostplatz, im Graubachtal, am Feldweg Richtung Pliensbach und in der Nähe des Gewerbegebiets Reustadt, jeweils auf Gemeindegrundstücken, sollen die zwischen 40 und 80 Meter tiefen Bohrungen stattfinden. Den Auftrag dazu hatte die Firma Keller & Hahn, Insingen erhalten. Zu klären ist noch, ob nach Kampfmitteln gesucht werden muss. Die detaillierten Kriegsschilderungen im Hattenhofer Heimatbuch geben hierzu keinen Anlass. Die Bohrungen sollen im Oktober beginnen und definitiv Aufschluss darüber geben, wo das Quellwasser für den Sauerbrunnen fließt und wo nicht.

 

Naturschutz: Keine Feuerwerke auf der Außenmarkung

Im Außenbereich sind aufgrund des Vogelschutzgebiets keine Feuerwerke zulässig, weder private noch gewerbliche. Dies hat die Verwaltung mit der Naturschutzbehörde im LRA Göppingen geklärt. Anlass waren Feuerwerke bei Eventveranstaltungen auf dem Uhlandhof. Dessen Eigentümer begrüßt diese Regelung. Schon in früheren Jahren hatte die Verwaltung Feuerwerke auf anderen Anlagen im Außenbereich, wie beispielsweise auf der Anlage des Biologischen Obstbaus oder am Schützenhaus, untersagt. Betroffen sind von dieser Regelung damit auch die Weiler und sonstigen Aussiedlerhöfe. Ausnahmen sind möglich, falls ein Artenschutzgutachten im Einzelfall die Verträglichkeit belegt. Ein solches Gutachten – aufwändig, langwierig und teuer – für ein Feuerwerk ist aber in der Praxis wohl nicht zu erwarten.

 

Feldwege: Landwirte loben Gemeinde

Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat das Protokoll der diesjährigen Feldwegkommission. Verwaltung, Vertreter des Gemeinderats und örtliche Landwirte sowie Baufachleute  kontrollieren einmal jährlich den Zustand der Feldwege und legen die Unterhaltungsmaßnahmen fest. BM Reutter bedankte sich bei den ehrenamtlichen Teilnehmern der Kommission. An der Begehung hatte Landwirtsobmann Georg Ilg erneut die Gemeinde für diese Praxis gelobt: Hattenhofen habe dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Gemeinden. Als sehr gelungen bezeichnete der Sprecher die aktuelle Sanierung des Feldwegs zum Greinerhof.

 

Neuer Verein betreut Kneippanlage

Seit Mitte September hat Hattenhofen einen eigenen Kneippverein, bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mehreren Gemeinderäten. Dieser Verein ist Rechtsnachfolger eines Kneippvereins in Eislingen, der sich mangels Becken auflöst und sein Vermögen an Hattenhofen übergeben hat. Der Kneippverein wird die Hattenhofer Anlage betreuen. Das Becken selbst befindet sich in der Fertigstellung. Eine Einweihung kann erst im Frühjahr 2016 erfolgen, aber ein Probelauf soll noch dieses Jahr stattfinden.

 

Barrierefreiheit: 40.000 Euro Zuschuss für Umbau von Bushaltestellen

Die Bushaltestellen am Rathaus/Gaststätte „Lamm“ sowie in der unteren Zeller Straße werden in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei hergerichtet. Der Gemeinderat hat den Umbau einstimmig beschlossen. Dafür erhält die Gemeinde 40.000 Euro vom Land. Daneben muss sie eigene Mittel von 26.000 Euro aufbringen. Damit, so BM Jochen Reutter, will die Gemeinde den Busverkehr stärken und für alle Personengruppen zugänglich machen, insbesondere für Familien mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren sowie Gehbehinderte und auch für Fahrgäste mit Einkaufstrolleys. Die beiden Haltestellen am Sauerbrunnen sind bereits barrierefrei ausgebaut. Die Maßnahme ist mit dem örtlichen Busunternehmen abgestimmt. Inwieweit die Haltestellen in den Nachbarorten der Voralb-Buslinien ebenfalls umgebaut werden, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Bürgerumfrage: Verwaltung informiert über Sachstand

Eine Reihe von Anregungen aus der Bürgerumfrage 2010 hat die Gemeinde bereits umgesetzt, andere konnten nicht umgesetzt werden, weitere stehen zur Beratung an. Hauptamtsleiter Norbert Baar gab einen Überblick über den aktuellen Stand. Die Verwaltung wolle die noch offenen Maßnahmen nun der Reihe nach angehen, so BM Jochen Reutter, und dann einen Schlussstrich unter die Umfrage ziehen.

 

Bestattungsgebühren um zwölf Prozent angehoben – Weiterhin günstig im Gemeindevergleich

Gemäß der Vorgabe des früheren Gemeinderats, die Friedhofsgebühren in kürzeren Abständen zu überprüfen und ggf. anzupassen, werden die Bestattungsgebühren ab Januar 2016 erhöht. Dies hat der aktuelle Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Der Kostendeckungsgrad für das Bestattungswesen schwankt in Hattenhofen, da er unter anderem von den jeweiligen Sterbefallzahlen abhängt. Die Gemeinde subventioniert das Bestattungswesen mit durchschnittlich 46.000 Euro im Jahr. Dies ist ein Kostendeckungsgrad von 48,6 Prozent. Nach Auffassung des Landratsamts schöpft die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeit im Bestattungswesen nicht genügend aus. Die Prüfungsbehörden empfehlen einen Kostendeckungsgrad von mindestens 60 Prozent, dieser entspräche dem Landesdurchschnitt.

Auch nach der Gebührenerhöhung um durchschnittlich zwölf Prozent gehört Hattenhofen zu den Gemeinden mit niedrigen Bestattungsgebühren im Verbandsgebiet. Der Kostendeckungsgrad wird etwa 55 Prozent betragen, Finanzsachbearbeiterin Stefanie Mühleisen erwartet jährliche Mehreinnahmen von rund 5.000 Euro. Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass die Liegezeit bei Doppel-Gräbern 30 Jahre beträgt und damit fünf bis zehn Jahre länger als in anderen Kommunen. Damit werde die Gebühr in Relation wieder günstiger.

 

Friedhof: Auch Nutzungsordnung soll aktualisiert werden

In einer der nächsten Sitzungen wird die Verwaltung dem Gemeinderat den Entwurf für eine Änderung der Friedhofsordnung vorlegen. Die aktuelle Friedhofssatzung wurde 2007, zugeschnitten auf Hattenhofer Verhältnisse, beschlossen. Die Satzung davor stammte aus den 1980er Jahren, berichtete Hauptamtsleiter Norbert Baar. Unter anderem wurden Gestaltungsvorschriften gelockert, Sport und Spiel ausdrücklich verboten, das Befahren mit privaten Pkw untersagt und die Tonnage von gewerblichen Fahrzeugen beschränkt. Gleichzeitig wurden kleinen Handkarren für den Transport schwerer Materialien angeschafft und das neue Grabfeld für „Wiesenurnengräber“ angelegt. Nur die Gemeinde entfernt die Grabmale nach Ablauf der Ruhezeit. Die Kosten dafür können die Hinterbliebenen schon bei der Genehmigung des Grabmals im Voraus bezahlen.

Ende 2009 musste die Satzung aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinien in zwei Punkten redaktionell geändert werden. Bereits 2010 gab es eine neue Mustersatzung des Gemeindetags, die 2014 erneut ergänzt wurde. Die meisten dieser Änderungen waren und sind für die Hattenhofer Praxis nicht von Belang, beispielsweise die Zulassung von Friedwäldern. Andere wie der Ausschluss von Grabsteinen ohne Zertifikat, dass keine Kinderarbeit vorliegt, wurden von Gerichten wieder gekippt. Bestattungsformen anderer Religionen (Muslime, Hindus, Juden) spielen in Hattenhofen bislang keine Rolle. Die vom Gemeinderat noch zu beschließende Ergänzung der aktuellen Satzung soll wie die Gebührenerhöhung zum Januar 2016 in Kraft treten.

PM

 

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