Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2023

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und folgende Personen begrüßen:

  • zu Tagesordnungspunkt (TOP) 02 Herrn Ulrich Stein vom Büro Stein Statistik Stuttgart

  • zu TOP 03 Herrn Roland Bäuerle – Bauhofleiter

  • Verwaltungspraktikantin Marina Schopp

  • sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin.

Die Geislinger Zeitung war nicht vertreten. Zuhörer gab es keine.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.06.2023

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Mietspiegel für die Gemeinde Mühlhausen i.T. – Vorstellung des einfachen Mietspiegels sowie des Online-Rechners – Beratung und Beschlussfassung über die Anerkennung und Anwendung des Mietspiegels

Ende 2022 hat sich die Stadt Geislingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss mit seinen beteiligten Gemeinden entschlossen, einen sogenannten einfachen Mietspiegel zu erstellen. Ziel eines Mietspiegels ist in erster Linie, Transparenz über das örtliche Mietpreisniveau zu schaffen und somit Streitigkeiten über eine angemessene Miethöhe bei Mietanpassungen zu vermeiden oder zu versachlichen.

Der Gutachterausschuss hat ein Interesse an flächendeckend verfügbaren Mietspiegeln in seinem Zuständigkeitsbereich, weil die Kenntnis über die Höhe der erzielbaren Mieten für die Berechnung von Gebäudewerten eine wichtige Grundlage darstellt. Ansonsten werden sind Mietspiegel z.B. auch in Steuer-, Erbschafts-/Schenkungsfragen, bei der Festlegung von Mietobergrenzen im Rahmen von Grundsicherungsleistungen von Relevanz.

Die Mietspiegel werden als „einfache“ Mietspiegel gemäß § 558c BGB umgesetzt. Einfache Mietspiegel basieren nicht auf einer eigens erhobenen Datengrundlage wie qualifizierte Mietspiegel und gelten vor Gericht deshalb zunächst als Indiz für die ortsübliche Vergleichsmiete. Einem einfachen Mietspiegel kommt also nicht die Beweisfunktion wie einem „qualifizierten“ Mietspiegel zu. Es ist deshalb im Falle einfacher Mietspiegel wichtig, ob das Gericht davon ausgehen kann, dass ein einfacher Mietspiegel sachkundig aufgestellt wurde.

Im Rahmen des Projekts diente das Mietniveau im qualifizierten Mietspiegel Göppingen als Ausgangspunkt für die Ableitung einfacher Mietspiegel. Das Mietniveau Göppingens wurde mit Preisabschlägen auf die Umlandgemeinden übertragen. Die prozentualen Preisabschläge wurden auf Basis der Miethöhen in Wohnungsanzeigen der Jahre 2015 bis 2022 ermittelt. Diesen Rechenweg schlagen üblicherweise auch gerichtlich beauftragte Gutachterinnen und Gutachter ein. Für Mühlhausen i. T. ergab sich ein Mietpreisabstand von -6 % zu Göppingen.

Das Stuttgarter Büro Stein Statistik wurde durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss beauftragt, den nun vorliegenden Mietspiegel zu erstellen. Herr Stein war auch in der Sitzung anwesend und gab dazu Erläuterungen.

Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Mietspiegel zur zustimmend Kenntnis.

TOP 03 – Bauangelegenheiten

3.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Interimscontainern während der Umbaumaßnahme des Bestandsgebäudes Warmenweg 2, Flst. 562 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Das Amt für Vermögen und Bau in Schwäbisch Gmünd beantragt gemäß §52LBO die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für o.g. Bauvorhaben.

Auf dem landeseigenen Flurstück 562 der Gemeinde Mühlhausen im Täle ist derzeit das Verkehrskommissariat Mühlhausen etabliert. Ein Anbau an das bestehende Gebäude sowie ein Neubau eines Garagengebäudes und überdachte Stellplätze wurden am 24.06.2021 und die Sanierung des Bestandsgebäudes des Weiteren am 21.10.2022 vom Landratsamt Göppingen genehmigt.

Gegenstand des zu behandelnden Antrags auf Baugenehmigung ist die Errichtung von Interimscontainer während der Umbaumaßnahme des Bestandsgebäudes. Nachdem der Umbau fertiggestellt ist, sollen die Container wieder rückgebaut werden. Das Vorhaben beurteilt sich nach dem Bebauungsplan „Warmen“, rechtskräftig seit dem 11.04.1997 und der Änderung der örtlichen Bauvorschrift aus dem Jahre 2020. Es ist festzustellen, dass Teile des Bauvorhabens außerhalb des Baufensters und des Weiteren innerhalb der 20 m breiten Anbauverbotszone zur L1217 gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 a) des Straßengesetzes Baden –Württemberg liegen. Dies zu prüfen und zu beurteilen obliegt jedoch dem Bauamt.

Die Ratsmitglieder hatten keine Einwendungen zum Bauvorhaben und erteilten das gemeindliche Einvernehmen.

3.2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Büro-, Werkstatt und Entwicklungsgebäudes, Filsaue 2/2, Flst. 1415 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Die antragstellende GbR möchte im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sänder“ auf ihrem Flst. 1415 ein Gebäude mit Büro-, Werkstatt und Entwicklungsräumen errichten.

Die Vorgaben des vorab genannten Planwerkes und die gesetzlichen Vorgaben nach BauGB und LBO sind nach Auffassung der Verwaltung eingehalten.

Abstimmungsbedarf dürfte es bei der gemeinsamen Zufahrt für die Flst. 1415 – Filsaue 2/2 und Flst. 1415/1 – Filsaue 2/1 geben. Aus Sicht der Verwaltung sollte im direkten Grenzbereich beider Grundstücke eine (Abstands-) Baulast einzutragen sein, über welche aber das Bauamt des Landratsamtes Göppingen entscheidet.

Der Gemeinderat hatte keine Einwendungen zum Bauvorhaben und erteilten das gemeindliche Einvernehmen.

3.3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Büro-und Produktionsgebäudes, Filsaue 2/1, Flst. 1415/1 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Auf ihrem Flst. 1415/1 möchte die antragstellende GmbH im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sänder“ ein Gebäude mit Büro- und Produktionsräumen errichten.

Die Vorgaben des vorab genannten Planwerkes und die gesetzlichen Vorgaben nach BauGB und LBO sind nach Auffassung der Verwaltung eingehalten.

Abstimmungsbedarf dürfte es bei der gemeinsamen Zufahrt für die Flst. 1415 – Filsaue 2/2 und Flst. 1415/1 – Filsaue 2/1 geben. Aus Sicht der Verwaltung sollte, wie auch unter 3.2. aufgeführt, im direkten Grenzbereich beider Grundstücke eine (Abstands-) Baulast einzutragen sein, über welche aber das Bauamt des Landratsamtes Göppingen entscheidet.

Der Gemeinderat hatte keine Einwendungen zum Bauvorhaben und erteilten das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 04 – Lückenschluss Albsteige – Kanalanschluss und Wasserleitungsbau

4.1. Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse und Vergabe der Bauleistungen – Los 1: Tief- und Straßenbauarbeiten

Die Gemeinde Mühlhausen im Täle hat in Abstimmung mit dem Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe II (ZV AWV II) auf dem Weg der beschränkten Ausschreibung die gemeinsamen Arbeiten zu o. g. Maßnahme ausgeschrieben. Insgesamt wurden die Verdingungsunterlagen an 6 Firmen versandt. 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Angebotseröffnung fand am 05.07.2023 um 14.30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen im Täle statt. Das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm prüfte und wertet diese.

Die Firma Gansloser aus Deggingen – Reichenbach im Täle lag nach der Angebotsprüfung mit insgesamt 56.717,55 € netto an erster Stelle vor den Firmen G. Moll aus Gruibingen und Heim aus Göppingen.

Für die Erdbau- und Kanalarbeiten stehen im Haushalt 2023 unter dem Produkt Mittel in Höhe von 35.000 € zur Verfügung. Der auf Mühlhausen i. T. anfallende Anteil des Auftrags beträgt nach Aufteilung 27.711,98 netto (somit 32.977,26 € brutto) und liegt damit unterhalb des Planansatzes. Die anderen Kosten trägt der Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe II.

Wie empfohlen, wurde die Auftragserteilung für die Firma Kurt Gansloser für den Teil der Gemeinde Mühlhausen im Täle beschlossen, damit die geforderte Fertigstellung der Baumaßnahme termingerecht realisiert werden kann. Die Zuschlags- und Bindefrist der Angebote endet am 04.08.2023. Die Arbeiten sollen im September/Oktober 2023 ausgeführt werden und mit dem Grundstückseigentümer der Albsteige 1 terminlich abgestimmt.

4.2. Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse und Vergabe der Bauleistungen – Los 2: Wasserleitungsbauarbeiten

Die Gemeinde Mühlhausen im Täle hat in Abstimmung mit dem Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe II (ZV AWV II) auf dem Weg der beschränkten Ausschreibung die gemeinsamen Arbeiten zu o. g. Maßnahme ausgeschrieben. Insgesamt wurden die Verdingungsunterlagen an 5 Firmen versandt. 3 Firmen gaben ein Angebot ab. Die Angebotseröffnung fand am 05.07.2023 um 14.45 Uhr im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen im Täle statt. Auch hier prüfte und wertete das Ingenieurbüro Wassermüller.

Die Firma Dietrich aus Weilheim lag mit 41.752,91 € netto an erster Stelle vor den Firmen Schütz aus Boos und Wild aus Bergheim.

Für die Wasserleitungsbauarbeiten stehen im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Der auf Mühlhausen i. T. anfallende Anteil des Auftrags beträgt nach Aufteilung 12.789,89 € netto (bei der Wasserversorgung kann die Gemeinde Vorsteuer geltend machen) und liegt damit unterhalb des Planansatzes.

Einstimmig wurde der Auftrag für das Los 2 an die Firma Dietrich vergeben.

TOP 05 – Elternbeiträge zur Betreuung im Kindergarten Pusteblume für das Kindergartenjahr 2023/2024 – Erteilung des Einvernehmens

Gemäß Kindergartenvertrag zwischen der Gemeinde Mühlhausen im Täle und der Kath. Kirchengemeinde „St. Margaretha“ sind die Betreuungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots im Kindergarten „Pusteblume“ durch die Katholische Kirchengemeinde im Einvernehmen mit der bürgerlichen Gemeinde festzulegen.

Die Gebühren für das Kindergartenjahr 2023/2024 sind nun neu festzulegen. Als Richtwert gilt dabei stets die gemeinsame Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags sowie der Kirchenverbände. Hierin wurde für das kommende Kindergartenjahr eine Erhöhung von 8,50 % empfohlen. Der Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.07.2023 beschlossen eine Erhöhung von ca. 7 % in Betracht zu ziehen. Mehrheitlich beschloss das Gremium nach ausführlicher Beratung mehrheitlich, einer Erhöhung um nur 5 % zuzustimmen. Dem Gemeinderat war es dabei wichtig, Familien nicht allzu sehr zu belasten und die Kostenspirale etwas einzudämmen. Dem Gemeinderat ist bewusst, dadurch Mindereinnahmen in Kauf zu nehmen. Diese bewegen sich in einem mittleren dreistelligen Bereich. Gemäß Kindergartenvertrag hat die Gemeinde der Katholischen Kirche als Träger der Kindertagesstätte jedoch die Differenz von 2 % am Jahresende mit dem Abmangel zu begleichen. Die Gemeinde Mühlhausen i. T. übernimmt somit „freiwillig“ den Anteil von ca. 2 %, resultieren aus der Differenz zwischen den beschlossen Erhöhung der Beiträge von 5 v.H. und dem Beschluss des KGR mit 7 v.H. Das heißt, statt der empfohlenen 8,5 % steigt der Beitrag insgesamt „nur“ um ca. 5 %. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass mittelfristig das empfohlene Niveau erreicht werden soll.

TOP 06 – Renovierung des Flurs in der Grundschule – weiteres Vorgehen und Auftragserteilung

Es ist beabsichtigt, den Flur der Grundschule Mühlhausen i.T. zu renovieren. Insbesondere Wärmedämmung, Schalldämmung sowie Beleuchtung spielen eine wesentliche Rolle. Der Gemeinderat hatte sich die Gegebenheiten vor Ort bereits in einer vorangegangenen Sitzung angeschaut. Verschiedene Ansätze wurden dabei angedacht, auch das weitere Vorgehen wurde ansatzweise vorbesprochen.

In Anlehnung an die genannte Vorbesprechung hatte der Bauhof verschiedene Möglichkeiten durchgeplant. Anhand der gegebenen Strukturen hat sich gezeigt, dass nicht alle Lösungsansätze wie angedacht umzusetzen sind. Aus diesem Grund wurden zwei Möglichkeiten mit Betrieben vor Ort ausgelotet. Im Ergebnis hieraus lagen dem Gemeinderat nun zwei Angebote von Handwerkern aus der Raumschaft vor.

Während das Angebot von der Firma Benitsch sich in der Ausführung hauptsächlich auf lärmmindernde Lochplatten stützte, bot die Firma Lehner ein anderes System an, welches auf lärmmindernden Materialien der Firma Bosig basiert. Die Ratsmitglieder, die Rektorin der Grundschule sowie Hausmeister Uwe Burghardt und Bauhofleiter Roland Bäuerle haben in der ehemaligen Hauptschule in Deggingen im Ländlichen Bildungszentrum die Wirkungsweise der Schaumstoffelemente der Firma Bosig selbst getestet. Das System mit den Schaumstoffelementen hat dabei auf ganzer Linie überzeugt. Unterschiede in den Räumen mit und andere Räume ohne diese Ausstattungen waren deutlich hörbar. Die Verwaltung, die Grundschule und der Bauhof empfahlen aus diesem Grund die Schaumstoffelemente der Firma Bosig zu verbauen. Der Gemeinderat griff die Empfehlung auf und beschloss nach gründlicher Prüfung der beiden Angebote den Auftrag ab die Firma Lehner mit der Angebotssumme von 32.615,60 € netto zu vergeben.

TOP 07 – Flexible Nachmittagsbetreuung

7.1. Bericht aus dem Schuljahr 2022/2023 und Vorschau auf 2023/2024

Die Gemeinde Mühlhausen im Täle organisiert und finanziert eine sehr flexible und sehr kostengünstige Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Mühlhausen im Täle. Am Sitzungsabend informierte die Leiterin der Nachmittagsbetreuung Frau Evelin Baumann über das vergangene Schuljahr und gewährte einen Ausblick in das kommende Schuljahr gegeben.

Das Mittagsbetreuungsteam besteht im Jahr 2022/2023 aus 5 Ehrenamtlichen Frauen, welche seit Jahren für die Kinder kochen. Hinzu kommen zwei junge Frauen, welchen ihren Dienst im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) leisten und somit tatkräftig das Betreuungsteam unterstützen. Die Freiwilligen erhalten für Ihren Einsatz ein monatliches Taschengeld.

Bereits heute schon kann berichtet werden, dass die sehr flexible Betreuung und die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Mittagsverpflegung nur durch den hohen persönlichen Einsatz weniger ehrenamtlicher Helferinnen zu bewerkstelligen ist. Ohne diesen Fleiß der Ehrenamtlichen wäre solch ein Angebot wie bei uns in Mühlhausen i. T. gar nicht möglich. Hervorzuheben ist allerdings auch, dass der Einsatz der zwei FSJ´lerinnen sehr wertvoll und eigentlich unverzichtbar für uns ist. Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet, zeichnet sich immer deutlicher ab, dass es zeitnah zu strukturellen Änderungen in der Nachmittagsbetreuung kommen muss, um die Betreuung auch weiterhin zu gewährleisten. Hierzu sollen im Schuljahr 2023/2024 Vorschläge mit allen Beteiligten ausgearbeitet werden.

„Im September 2022 sind wir mit 20 Kindern in das Betreuungsjahr gestartet. Aktuell haben wir 18 Kinder die betreut werden“, berichtete Frau Baumann. Des Weiteren wartete sie mit folgenden Beträgen und Informationen auf.

Mit Hilfe einer Präsentation wurden die Aktivitäten und Angebote für die Schülerinnen und Schüle in der Nachmittagsbetreuung sowie der Mittagsverpflegung dargestellt. Hierzu gehört unter anderem eine aufsichtsbegleitende Hausaufgabenbetreuung. Die Theater AG mit Frau Hurth, Flöten mit Frau Beckert, Basteln, Spielplatzbesuche, Lesen, Schulgarten und Spielen waren ebenfalls weitere Angebote in dem zu Ende gehenden Schuljahr. Diese werden 2023/2024 auch auf dem Plan stehen.

7.2. Festlegung der Betreuungsgebühren und des Preises für das Mittagessen ab dem Schuljahr 2023/2024

Die Betreuungsgebühren sowie der Preis für das Mittagessen wurden bei der letzten Beschlussfassung im Gremium in der Sitzung vom 25.07.2022 für das Schuljahr 2022/2023 festgelegt. Mit den Planungen zum neuen Schuljahr 2023/2024 musste auch über die Höhe der Betreuungsgebühren sowie über den Preis der Mittagsverpflegung beraten und beschlossen werden.

Mittagsverpflegung

Die Preissteigerungen wie im ersten Halbjahr 2022 schlagen nun nicht mehr in dem erschreckenden Maße auf die Lebensmittel durch. Dies zwar noch vereinzelt, jedoch konnte man mit dem vorhandenen Budget gut wirtschaften. Aus diesem Grund konnte das Gremium beschließen, den Essenspreis bei 3,50 € zu belassen.

Nachmittagsbetreuung / Hausaufgabenbetreuung

Die größte Herausforderung bei der Betreuung der Kinder im Rahmen der „flexiblen Nachmittagsbetreuung“ ist wie dargestellt, die Sicherstellung der Betreuung durch Mitarbeiter, Personal und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Das kann zwar wohl auch im kommenden Schuljahr mit den bisherigen Ehrenamtlichen und FSJ noch so abgedeckt werden, jedoch ist absehbar, dass zeitnah mind. 3 ehrenamtliche Helferinnen altershalber aufhören werden. Deshalb ist die Ausarbeitung von Vorschläge mit allen Beteiligten unerlässlich, damit die Nachmittagsbetreuung eine Zukunft hat.

Aktuell liegen die Betreuungsgebühren je nach Modul bei:

• Mittagsbetreuung: 15,- €.

• Nachmittagsbetreuung: 22,- € monatlich. In der Zeit zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr findet eine Betreuung mit verschiedenen Angeboten statt.

• Komplettangebot: 29,- € monatlich. Die Betreuung wird Mo.-Do. zwischen 11:00 Uhr und 15:30 Uhr sowie freitags bis 13:00 Uhr angeboten. Das Kind kann (muss aber nicht) an allen Angeboten teilnehmen.

• Einzelmittagsbetreuung: 7 € pro Betreuungstag. Benötigt man an einem einzelnen Tag eine Betreuung und ist grundsätzlich nicht angemeldet, so kann das Kind gerne an Einzeltagen zur Betreuung geschickt werden. Dies gilt auch für Notfälle.

• Frühbetreuung: 5 € monatlich für eine Betreuung vor Schulbeginn ab

07:00 Uhr. Dies bisher allerdings nicht in Kombination mit einem o.g. Betreuungsangebot.

Die Empfehlung, die Betreuungsgebühren für das Schuljahr 2023/2024 so zu belassen, wurde durch die Ratsmitglieder einstimmig angenommen.

TOP 08 – Bekanntgaben

8.1. Ergebnisse der Verkehrsschau vom 06.07.2023

Am 06.07.2023 war die „Verkehrsschau“ vor Ort in Mühlhausen im Täle. An einigen definierten Örtlichkeiten in der Gemeinde wurden straßenverkehrsrechtliche Themen erörtert. In stark verkürzter Form berichtete Bürgermeister Bernd Schaefer:

– Nach Beendigung der Baustelle auf dem Gelände der Polizei und dem Rückbau der Baustelleneinrichtung entlang des Gehweges wird es zukünftig ein dauerhaftes Halteverbot von Beginn ab der Einmündung Landstraße bis an den Kreuzungsbereich Dürrenbergstraße geben.

– Versuchsweise waren die Abbiegespuren auf der L1217 mit Warnbarken getrennt. Dieser Versuch zur Freihaltung der Linksabbiegespur in den Warmen war sehr erfolgreich. Die Gemeinde hat nun angeregt, hierfür eine dauerhafte Lösung zu finden.

– Dem wiederholten Versuch zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L1200 zwischen der Wiesensteiger Straße und Einmündung Schulgasse wird erneut eine Absage erteilt. Aufgrund fehlender Lärmbefindlichkeiten nach vorliegendem Lärmaktionsplan der Gemeinde gibt es aus Sicht des Straßenverkehrsamtes keinen Handlungsspielraum. In der Perspektive könnten durch die anstehende Fortschreibung der Lärmkartierung deutlich differenziertere und detailliertere Lärmwerte vorliegen, die dann Anhaltspunkt für weitere Gespräche sein können.

8.2. Sanierung des Geh- und Radwegs nach Gruibingen entlang der L1217

Bis September soll an sieben Arbeitstagen der Geh- und Radweg zwischen Gruibingen und Mühlhausen auf Gemarkung Gruibingen saniert werden. Dazu wird dieser Geh- und Radweg vollgesperrt und die Fahrbahn mit Ampelregelung halbseitig gesperrt.

8.3. Weitere Sperrung der BAB8 Albabstieg

In den kommenden Wochen stehen weitere Sperrung im Bereich des Albabstiegs an, informierte der Vorsitzende:

  • Freitag, 04.08.2023, 20:00 Uhr bis Montag, 07.08.2023, 6:00 Uhr

Fahrtrichtung Karlsruhe: Sperrung des 2. Fahrstreifens im Bereich der Felssicherung am Albabstieg zwischen der AS Hohenstadt und AS Mühlhausen

  • Freitag, 11.08.2023, 20:00 Uhr bis Montag, 14.08.2023, 6:00 Uhr

(Alternativ bei schlechter Witterung: Freitag, 18.08.2023, 20:00 Uhr bis Montag, 21.08.2023, 6:00 Uhr) Fahrtrichtung Karlsruhe: Sperrung des 2. Fahrstreifens im Bereich der Felssicherung am Albabstieg zwischen der AS Hohenstadt und AS Mühlhausen i. T.

8.4. Bekanntgaben von Terminen

– Verbandsversammlung Zweckverbands für Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) am 27.07.2023

  • Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ am 27.07.2023

  • Einladung zum Sommerfest der Wanderfreunde am 28.07.2023

8.5. Sanierung des Kreuzungsbereichs Eselsteige/Kohlhaustraße – Ausbau und Neuasphaltierung einer Teilfläche

Die bauausführende Firmen unter Regie der ARGE EÜ Filstal erstellen im Kreuzungsbereich Kohlhaustraße/Eselsteige die planfestgestellten Schwenkkurven und Ausweichbuchten. In diesem Zuge werden Teile der Kohlhaustraße ebenfalls in der Oberfläche saniert. Hier kann es im Zeitraum bis zum 11.08.2023 zu Beeinträchtigungen kommen. Zeitweise ist die Kohlhaustraße dann auch nur halbseitig befahrbar.

8.6. Sanierung der Eselsteige – Bekanntgabe über den Beschluss zum weiteren Ausbau mit dem Anteil der Kommune

In der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2023 hatte sich der Gemeinderat darauf verständigt, bei der Sanierung der Eselsteige weitere kommunale Gelder zu verwenden. Es wurde darum gebeten, den geplanten Ausbau mit der bauausführenden Firma nochmals abzustimmen und technische Fragen zu klären. Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt. Bei einem Vororttermin war neben der Verwaltung und Vertreter der Baufirmen auch GR Ulrich Schweizer anwesend. Nach technischer Darstellung und einer kurzen Rücksprache mit dem Gemeinderat wurde nun der Auftrag erteilt, die Sanierung auf eine Gesamtlänge von ca. 100 Metern wie ursprünglich geplant durchzuführen. Eine punktuelle Sanierung in kleinen wenigen Abschnitten macht nach Ansicht aller Beteiligten keinen technischen Sinn und hat zu hohe finanzielle Nachteile.

8.7. Alb Fils Kliniken – Geschäftsbericht 2022

Der Geschäftsbericht der AFK für das Geschäftsjahr 2022 liegt vor. Er kann auf der Homepage der Alb-Fils-Kliniken heruntergeladen werden:

https://www.alb-fils-kliniken.de/fileadmin/default/80_Ueber-uns/GB_2022_WEB.pdf

8.8. Festbroschüre – 175 Jahre Feuerwehr in Mühlhausen i. T.

Die Feuerwehr feiert in diesem Jahr – wie bekannt – ihr 175-jähriges Jubiläum.

Die Kameradinnen und Kameraden der FFW hatten am Wochenende

08.07.-09.07.2023 mit der Organisation und der Durchführung des Kuckuckfestes mit den traditionellen Kuckucksspielen sowie der Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes mit Feuerwehrhock und Fire-Olympics ein gelungenes Festwochenende. Zum Jubiläum wurde eine Broschüre unserer Wehr aufgelegt, welches in gedruckter Form erhältlich ist, aber auch auf der Homepage der Gemeinde zum Download bereitsteht.

8.9. Neues Logistikfahrzeug für die Feuerwehr steht nun im Magazin

Vergangene Woche konnten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr den neuen Gerätewagen-Logistik abholen. Er steht nun vollständig beklebt im Feuerwehrmagazin. Nun heißt es, sich mit dem neuen Gerät vertraut zu machen damit das Fahrzeug zeitnah zum Einsatz bereitsteht. Insbesondere bei Lagen rund um die Brücken und Tunnel wird das Fahrzeug eine wichtige Rolle spielen um Gerätschaften und Material an die Einsatzstelle bringen zu können.

8.10. Anhörung zur 5. Planänderung im Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt

Die Unterlagen für die o.g. 5. Planänderung liegen in der Gemeindeverwaltung aus. Auf die Bekanntmachung – Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt – Anhörung zur 5. Planänderung – wird verwiesen. Die Gemeindeverwaltung wird nun auch im Sinne eigener Belange die Unterlagen sichten und fristgerecht eine Stellungnahme vorbereiten.

8.11. Kommunale Wärmeplanung

Gemeinsam mit der Stadt Wiesensteig und der Gemeinde Drackenstein wurde ein Antrag auf Bezuschussung einer kommunalen Wärmeplanung im Konvoi gestellt. Die Antragsunterlagen liegen noch zur Bearbeitung bei der Bewilligungsstelle. Sollte der Antrag bewilligt werden, könnte die Gemeinde in die Wärmeplanung einsteigen. Nähere Details hierzu folgen dann zu gegebener Zeit.

8.12. Sachstand zur Planung von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden

Das Thema von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden ist weiterhin in Arbeit. Das Steinbeis – KNE (Kompetenzzentrum für Nachhaltige Energie) unter Steuerung von Herrn Heinz Pöhler hat sich in der Zwischenzeit dem Thema angenommen. Herr Pöhler betreut zu diesem Thema insbesondere auch den Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe II. Dort sind in der Zwischenzeit alle Betriebsgebäude mit PV-Anlagen bestückt. Für den finanziellen Aufwand der Planungsleistungen hat die Gemeindeverwaltung einen Zuschussantrag auf Förderung gestellt, welcher bewilligt wurde. Das Thema kann nun vertieft angegangen werden. Mit ersten Ergebnissen wird im Herbst gerechnet.

TOP 09 Bürgerfragen

Es gab keine Zuhörer und somit keine Bürgerfragen.

TOP 10 Sonstiges / Anfrage

10.1. Tankgutscheine von der ARGE EÜ Filstal

Gemeinderat Ulrich Schweizer informierte darüber, dass die ARGE EÜ Filstal, wie versprochen, Tankgutscheine als Ausgleich für die Beeinträchtigungen zur Schließung der Eselsteige den Anwohnern der Eselhöfe zukommen ließ. Durch den Bau der Filstalbrücken für die neue ICE-Strecke Wendlingen – Ulm und die damit verbundene „Vollsperrung“ der Eselsteige mussten die Einwohner der Eselhöfe jahrelang eine kilometerweite Umleitungsstrecke auf sich nehmen, um ins Täle zu kommen. Mit dieser Geste bedankte sich die ARGE EÜ Filstal für die Unannehmlichkeiten und für die aufgebrachte Geduld.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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