Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2023

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und folgende Personen begrüßen:

  • zu Tagesordnungspunkt 06 Herrn Manfred Mezger vom Büro mquadrat

  • Herr Ralf Heisele von der Geislinger Zeitung

  • Frau Marina Schopp, Vertiefungspraktikantin

  • sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin.

Die Gemeinderatssitzung verfolgten 2 Zuhörer.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2023

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Anlage des vorgesehenen Parkplatzes Kreuzäckerstraße auf Flurstück 179

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hatte mit Beschluss in öffentlicher Sitzung vom 17.05.2021 den Bebauungsplan „Buchstraße“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wurden demnach im Mitteilungsblatt Oberer – Fils – Bote in der KW 20/2021 öffentlichen bekanntgemacht. Inhaltlich wurde dabei für das gemeindliche Grundstück 179 eine Fläche für öffentliche PKW-Stellplätze vorgesehen. Diese Festsetzungen geben somit den Rahmen für die weitere Entwicklung vor.

In mehreren Sitzungen des Gemeinderats hatte man sich in Zuge des Verfahrens über die tatsächliche Ausgestaltung und Ausführung ausgetauscht. Dabei sind bisher auch Informationen aus der Einwohnerschaft, der Nachbarschaft und von der Pächterin des Flst. 179 eingeflossen. Da für das Flurstück 179 die Anfrage zum Erwerb des Grundstücks durch die aktuelle Pächterin eingegangen ist, musste diese Anfrage im Vorfeld geklärt werden. Aus diesem Grund hatte sich die Verwaltung und der Gemeinderat dazu entschieden, dieses Thema nochmals auf die Tagesordnung zu nehmen.

2.1. Beratung über eine Anfrage zum Erwerb des Flurstücks 179

Im Kaufgesuch der Pächterin wurde kein Kaufpreis genannt. Dementsprechend blieb es der Gemeinde überlassen, einen Preis aufzurufen. Das Grundstück 179 ist in der Anlagenbuchhaltung mit einem Bilanzwert in Höhe von 6.104,00 Euro bei einer Gesamtfläche von 449 m² verbucht.

Die Verwaltung wies auf die Konsequenzen bei einem möglichen Verkauf des Grundstücks hin. Die dann akzeptierte Nutzung mit Hühnerhaltung stünde der bereits planerisch beschlossenen Ortsentwicklung in diesem Bereich und den planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans „Buchstraße“ endgültig entgegen. Auch eine, als Argument gegen die vollständige Ausnutzung des Grundstücks als öffentlicher Parkplatz vorgebrachte, denkbare Zufahrt zum dahinterliegenden Grundstück 178/1 wäre dann nicht mehr möglich.

Deshalb hätte ein möglicher Beschluss für einen Verkauf weitreichende Auswirkungen auf die Planungsziele und die weitere Entwicklung in diesem Bereich.

Am Sitzungsabend wurde unter Ausschluss der beiden befangenen Gemeinderäte nach ausführlicher Abwägung mehrheitlich beschlossen, das Flst. 179 nicht an die Pächterin zu veräußern.

2.2. Beschluss über einen Bauauftrag zur Anlage des geplanten Parkplatzes

Nach dem das Gremium beschlossen hatte, das Flst. 179 nicht an die Pächterin zu verkaufen kam man im Laufe einer längeren Diskussion zu der Entscheidung, den Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2022 nun umzusetzen. Dies bedeutet, dass die 8 Parkplätze auf einer Teilfläche des Flst. 179 angelegt werden. Dabei ist der Zeitpunkt der Anlegung mit dem Bauhof zu klären. Mit der Pächterin ist diese Zeitschiene ebenso noch abzustimmen. Ihr soll genügend Zeit verbleiben ihre Hühnerhaltung auf ca. die Hälfte des Grundstücks zu beschränken und den Pachtvertrag mit der Gemeinde abzuschließen.

In der Diskussion im Rat wurden alle anderen Ortsvorschläge Parkflächen zu schaffen auf den Prüfstand gestellt und für nicht geeignet befunden.

TOP 03 – Erweiterung des Biosphärengebiets „Schwäbische Alb“ – Beratung und Beschlussfassung zum Bewerbungsverfahren – weiteres Vorgehen

Das erste Biosphärengebiet in Baden-Württemberg liegt seit März 2008 auf der Schwäbischen Alb. Das Schutzgebiet erstreckt sich auf 29 Gemeinden und den gemeindefreien ehemaligen Gutsbezirk Münsingen in drei Landkreisen und zwei Regierungsbezirken auf einer Fläche von 85.269 Hektar.

Interessierte Kommunen konnten sich um einen Beitritt zum UNESCO zertifizierten Biosphärengebiet Schwäbische Alb bewerben. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle hat sich mit den Gedanken getragen, dies zu tun. Deshalb wurde dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt, welches sich dann allerdings durch die nachträgliche Meldung, dass genügend Bewerbungen bereits eingegangen sind, erübrigt hatte.

TOP 04 – Bauangelegenheiten

4.1. Carport, Brühlstraße 12, Flst. 265

Die Antragstellerin möchte auf dem Flst. 265, welches bereits mit einem Gebäude –

Büro und Lagerhalle incl. zwei Wohneinheiten und einem freistehenden Schuppen bebaut ist, einen Carport mit den Maßen 12 x 8 m mit Pultdach errichten.

Für den fraglichen Grundstücksbereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Somit richtet sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1BauGB. Das ist alles gegeben. Das Anbauverbot vom 20 m zur L 1200 ist eingehalten und im Lageplan als Hilfslinie eingezeichnet. Das Flst. 265 kann durch Überschwemmungsszenarien betroffen sein. Die ausgewiesene HQ 100 Fläche ist durch das Vorhaben nicht tangiert. Seitens der Verwaltung bestanden keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Die Ratsmitglieder stimmten dem Bauvorhaben einstimmig zu.

TOP 05 Annahme von Spenden

5.1. Annahme einer Spende von den Brühlkuckucks

Die Brühlkuckuck Mühlhausen i. T. spendeten für die Grundschule Mühlhausen i. T. 100 €, ohne einen definierten Zweck. Geldspenden über 100 € sind vom Gemeinderat jeweils im Einzelfall anzunehmen und die dementsprechende Zweckbindung zu bestätigen.

In Abstimmung mit der Schulleitung wurde vorgeschlagen, den Betrag für den Schulgarten zu nutzen. Der Gemeinderat nahm die Spende einstimmig an.

5.2. Annahme einer Spende von einer Privatperson

Ein Herr spendete anlässlich des 90. Geburtstages seiner Lebensgefährtin der Gemeinde 300 €.

Geldspenden über 100 € sind vom Gemeinderat jeweils im Einzelfall anzunehmen und die dementsprechende Zweckbindung zu bestätigen.

Es wurde vorgeschlagen, die Spende anzunehmen und für die Anschaffung von bodenstationären Sonnenschirmen (große rechteckige Sonnenschirme mit Bodenhülsen) für den Rathausvorplatz zu verwenden. Die Spendenannahme und der Verwendungszweck wie vorgeschlagen wurde einstimmig beschlossen.

TOP 06 Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan die öffentliche Auslegung

– Entwurfsbeschluss

– Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25. Oktober 2004 den Beschluss zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II“ gefasst. Diese sollte den Namen „Kreuzäcker II, 3. Änderung und Erweiterung“ tragen. Anschließend wurden verschiedene Gespräche mit den betroffenen Eigentümern im Plangebiet geführt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Aus verschiedenen Gründen wurde das Verfahren zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht fortgeführt. Im Jahr 2018 sollte ein neuer Anlauf gestartet werden, um für das Gebiet verbindliches Planungsrecht zu erhalten. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 wurde aus diesem Grund aufgehoben und ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst.

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wurden in einem weiteren Schritt Teile des Plangebietes in separate Bebauungsplanverfahren überführt („Kreuzäcker II, 4. Änderung“ sowie „Kreuzäcker II – Erweiterung“). Diese Verfahren konnten abgeschlossen werden.

In der Zwischenzeit wurde auch für das verbleibende Gebiet „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Die Festsetzungen, welche sich an der bestehenden Bebauung des Gebietes orientieren, wurde in der Sitzung durch den Planer Manfred Mezger erläutert. In der Diskussion zeichnete es sich ab, dass die vorgeschlagenen Festsetzungen in Teilbereichen nochmals geändert werden sollten. So kam es zu keinem Beschluss. Das Thema wird im Rahmen der bereits geplanten Klausurtagung des Gemeinderates noch einmal aufgearbeitet, um den Gestaltungswillen der Gemeinde zu konkretisieren.

TOP 07 Bekanntgaben

7.1. Sperrung der B466

Die B466 wird von 26.05.2023 ab 20 Uhr bis 27.05.2023 – 6 Uhr wieder voll gesperrt, gab der Bürgermeister bekannt. Grund ist der Rückbau der Behelfsbrücke, nach dem die neu errichtete Brücke der A 8 für den Verkehr wieder freigegeben werden kann.

TOP 08 Bürgerfragen

8.1. Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 3. Änderung“

Eine Zuhörerin hatte zu ihrem Grundstück in der Kreuzäckerstraße auch noch den Wunsch, die Festsetzungen des Bebauungsplans zu optimieren und dies bei der angesetzten Klausurtagung einfließen zu lassen.

Ein Gemeinderat schloss sich diesem Thema an und bat konkret um die Möglichkeit ein Pultdach bauen zu können. Alle anderen gängigen Dachformen sind im Planwerk bereits zugelassen, nur das Pultdach nicht.

Beide Argumente werden Berücksichtigung finden.

TOP 09 Sonstiges / Anfrage

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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