Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. April 2023

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und folgende Personen begrüßen:

  • zu Tagesordnungspunkt 02 Herrn Dangelmayr –Dezernent für Jugend und Soziales im Landratsamt Göppingen und sein Stellvertreter Herr Lehnert

  • zu TOP 03 den Feuerwehrkommandanten Markus Herrlinger

  • sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin.

Die Geislinger Zeitung war nicht vertreten. Die Gemeinderatssitzung verfolgten 86 Zuhörer.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.03.2023

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Flüchtlingssituation im Landkreis Göppingen – Auswirkungen auf die Gemeinde Mühlhausen i. T.

Zu diesem TOP konnte Bürgermeister Bernd Schaefer den Dezernenten für Jugend- und Soziales des Landratsamtes Göppingen (LRA) Herrn Dangelmayr und seinen Stellvertreter Herrn Lehnert begrüßen. Dieser Tagesordnungspunkt war der hautptsächliche Grund der regen Teilnahme der Einwohnerschaft an diesem Sitzungsabend.

Herr Dangelmayr beleuchtete aktuelle Situation in Bezug auf Flüchtlinge und Asylsuchend und erläuterte die Auswirkungen auf den Landkreis Göppingen sowie auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Er untermauerte seine Darstellungen mit entsprechenden Zahlen der unterzubringenden Menschen im Landkreis im Zusammenhang mit einer Prognose der deutlich ansteigenden Fälle. Er hoffte damit auf Verständnis bei der Verwaltung, dem Gemeinderat und den Anwesenden zu stoßen. Dies insbesondere auch, weil in der Zwischenzeit auch in der Bürgerschaft bekannt wurde, dass ein in der Gemeinde größeres Gebäude zur Vermarktung steht und der potenzielle Kaufinteressent dem Landkreis Göppingen angeboten hat, im Falle eines Erwerbs dieses Objekt an den Landkreis vermieten zu wollen. Dies mit dem Zweck, dort eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Flüchtlinge und Asylsuchende einrichten zu können.

Jeder Beteiligte hat diesbezüglich seine Last und seine Verantwortung zu tragen – wobei Fehlentwicklungen auf europäischer Sicht sowie auf Bundesebene politisch zu vertreten sind. Ausbaden müssen es allerdings die „Kleinen“, so der Bürgermeister. Dementsprechend hat auch der Landkreis Göppingen seine Aufgaben zu erfüllen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass sich der Landkreis mit diesem „Angebot“ beschäftigt und prüft, ob es genutzt werden könnte. Fair und anzuerkennen ist, dass der Landkreis die Flüchtlingsthematik mit möglichen Zuweisungen für Mühlhausen i. T. frühzeitig mit der Kommune kommuniziert hatte, bis hin zur Teilnahme von Entscheidungsträgern des LRA an dieser Gemeinderatssitzung. In dem der Bürgermeister dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, kam er seiner Verpflichtung gemäß § 43 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg nach, über „wichtige, die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffende Angelegenheiten“ zu informieren. Dadurch, dass diese „Möglichkeit“, eine größere GU in Mühlhausen i. T. einzurichten besteht, hat die Bürgerschaft das Interesse und das Recht – über diesen Umstand informiert zu werden. Seiner Pflicht, die Bürgerschaft bei diesem Thema „mitzunehmen“ kam Bürgermeister Bernd Schaefer somit gerne nach.

Fakt ist, dass der Landkreis dringend nach länger nutzbaren Unterkünften sucht, und sich deshalb auch mit dem Angebot aus Mühlhausen im Täle auseinandersetzen muss. Offen hingegen ist laut Herrn Dangelmayr, die Entscheidung zu dem betreffenden größeren Objekt im Ort. Die Chancen stehen aktuell zu je 50 %, dass bestehende Angebot zu nutzen oder nicht. Dabei sind viele Faktoren ausschlaggebend und auf- sowie gegeneinander abzuwägen. Dazu gehört auch, wie sich die Gemeinde zu dem Vorhaben stellt. Er hörte sich die Argumente der Verwaltung und der anwesenden Einwohner an, welche gegen die Etablierung einer GU in Mühlhausen i. T. sprechen. Es wurden genannt:

  • die fehlende notwendige Infrastruktur

  • wie fehlende Kindergarten- und Grundschulplätze, die pädagogischen Fachkräfte sind dafür auch nicht ausgebildet genug

  • die Verwaltung verkraftet den Zuwachs der Einwohner von bis zu 25 % nicht

  • prozentual sind es viel zu viele Flüchtlinge auf 1.100 Einwohner
  • keine ärztliche Betreuung vor Ort, Verschärfung durch die Schließung der Helfenstein Klinik

  • die soziale Betreuung der Flüchtlinge im erforderlichen Maß kann nicht abgesichert werden

  • es kann keine Integration stattfinden

  • nur ein Supermarkt im Ort

  • drohender Anstieg der Kriminalität in Mühlhausen i. T. und im Gebäude selbst

  • Lärm- und Müllbelastungen

  • zu hoher Anteil an jungen, alleinstehenden Männern

  • Brandgefahr durch Umgang mit offenem Feuer im Gebäude

Diese Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend und könnte je nach Sichtweise konkretisiert oder gar erweitert werden. Allerdings sind einige Argumente teils subjektiver Art und müssen auch nicht zwangsweise eintreten.

Der Sozialdezernent führte aus, dass der Landkreis das vorliegende Angebot unter Beachtung aller erdenklichen Faktoren auf die notwendige Eignung prüft (z. B. baurechtlich, brandschutztechnisch, Wirtschaftlichkeit, vertragsrechtliche Aspekte usw.). Dabei wird auch die Stellungnahme der Gemeinde Mühlhausen i. T. in den Entscheidungsprozess mit einfließen. Bis dahin, und darüber hinaus, wird der aufgebaute Dialog mit der Gemeinde weiter fortgeführt.

Bürgermeister Bernd Schaefer schloss den Tagesordnungspunkt mit den Worten:

„Die Gemeinde lehnt eine zentrale Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden mitten im Dorf und zudem in dieser Größenordnung ab.“ Er spricht sich dagegen aus, dieses Objekt als zentrale GU zu nutzen. Dies trotz der Kenntnis der Not des Landkreises, dringend Flüchtlinge in großer Anzahl vorübergehend unterbringen zu müssen sowie dem sich hieraus ergebendem Druck durch das Land. „Wir wehren uns mit allen Mitteln dagegen und geben erst dann Ruhe, wenn der Landkreis von diesem Vorhaben Abstand nehmen wird.“, so der Vorsitzende.

TOP 03 – Beschaffung von Einsatzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr

Die Einsatzbekleidung der aktiven Feuerwehrleute (Einsatzabteilung) soll komplett in einem Zug ausgetauscht werden.

Grundsätzlich ist nach Aussage der Feuerwehrführung ein großer Bedarf da, die im Laufe der Jahre verschlissenen Bekleidungsstücke zu ersetzen. Dies wurde im Einzelfall so gehandhabt, Insbesondere wenn Jacken oder Handschuhe im Einsatz kaputt gingen. Nun steht allerdings eine größere Ersatzbeschaffung an. Dies wird unter anderem dadurch notwendig, da die Einsatzbekleidung in hohem Maße in Anspruch genommen wird. Auch Waschvorgänge setzen der Bekleidung zu, da die zum Schutz der Feuerwehrkameradinnen und –kameraden die Impregnierung nicht mehr gegeben ist. Eine nachträgliche Impregnierung ist nicht mehr möglich. Dies trifft auf Jacken wie Hosen in gleichem Maße zu. Auch aufgrund von kleineren entstandenen Defekten muss die Bekleidung ausgetauscht werden.

Sofern es sich um einzelne Bekleidungsstücke handelt, wird dies im Rahmen der laufenden Verwaltung aus dem zur Verfügung gestellten Budget umgesetzt. Ein kompletter Austausch hat diesbezüglich jedoch eine andere Dimension, so dass dies im Rahmen der Beratung im Gemeinderat dargestellt wurde. Feuerwehrkommandant Markus Herrlinger war zur Sitzung anwesend und beleuchtete die Bekleidungssituation mit seinen Worten, nannte wesentliche Vorteile der neuen Kleidung und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Hintergrund eines angedachten vollständigen Austauschs war der Ansatz, dass die in Mühlhausen i. T. im Einsatz befindlichen Jacken in dem verwendeten Ausstattungsmodell nicht mehr angeboten werden. Es muss zwangsweise auf ein anderes Modell ausgewichen werden. Dabei wurde auch vorgeschlagen, im Zuge der Beschaffung die Einsatzabteilung komplett mit dem neuen Modell auszustatten, ggf. gemeinsam mit Wiesensteig und Gruibingen ein gleiches Einsatzmodell zu wählen und die Beschaffung für die Einsatzabteilung mit aktuell 31 aktiven Kameradinnen und Kameraden zu tätigen.

Bei einem Angebotspreis der Firma FireTex von 977,70 € brutto pro Set ergibt dies Gesamtkosten für die Anschaffung in Höhe von 30.308,70 € brutto. Im Haushalt 2023 sind hierfür Finanzmittel in Höhe von 35.000 € vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmte dem vollständigen Austausch der Einsatzkleidung der Aktiven einstimmig zu.

TOP 04 – Antrag auf regelmäßige jährliche Kostenbeteiligung der Gemeinde Mühlhausen i. T. am ,,sozialen Bürgerfahrdienst“ des Vereins Seniorengemeinschaft Oberes Filstal (SEGOFILS) e.V.

Die Seniorengemeinschaft bittet um eine zusätzliche jährliche Zuwendung finanzieller Art, um den angebotenen Fahrdienst für Senioren (sozialer Bürgerfahrdienst) zu unterstützen.

Die Gemeinde Mühlhausen i. T. unterstützt bereits die Seniorengemeinschaft mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 180,00 € jährlich für die allgemeine Vereinstätigkeit zur Unterstützung der Seniorenarbeit. Als Fördermitglied des Vereins zahlt die Gemeinde zudem einen jährlichen Beitrag in Höhe von 50,- €.

Auch aus Mühlhausen i. T. gibt es Senioren, die Mitglieder im Verein sind und die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Für das soziale Gefüge im Oberen Filstal mit Blick auf die angesprochene Generation ist die Vereinsarbeit äußerst wertvoll.

Nähere Informationen zur Vereinsarbeit der Seniorengemeinschaft Oberes Filstal e.V. findet man unter: https://segofils.de/

Beantragt wurde eine zusätzliche Förderung zwischen 150,00 – 250,00 Euro pro Jahr. Der Gemeinderat sagte der SEGOFILS mit seinem einstimmigen Beschluss jährlich 200 Euro zu.

TOP 05 – Bauangelegenheiten

5.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle und einer Schüttguthalle mit Mistlege, Eselhöfe 1, Flst. 872

Der Bauherr möchte auf ihrem Flst. 872 eine neue landwirtschaftlich genutzte Mehrzweckhalle und eine Schüttguthalle mit Mistlege errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Eselhöfe für welchen es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt. Die Eselhöfe sind nach Ansicht der Baurechtsbehörde im „Außenbereich“ im baurechtlichen Sinne.

Der Bauherr ist Haupterwerbslandwirt und damit privilegiert solch ein Vorhaben im Außenbereich durchführen zu können. Zu dem stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist gesichert.

Die Ratsmitglieder stimmten dem Bauvorhaben einstimmig zu.

5.2. Abbruch von 2 Schuppen und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle, Eselhöfe, Flst. 885/3

Auf dem Flst. 885/3 sind 2 Wirtschaftsgebäude existent. Diese sollen abgebrochen und durch eine große landwirtschaftliche Halle ersetzt werden.

Die Halle soll in Holzkonstruktion mit Stahlbetonfundament, Brettschalung und Blechdach entstehen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Eselhöfe für welchen es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt. Die Eselhöfe sind nach Ansicht der Baurechtsbehörde im „Außenbereich“ im baurechtlichen Sinne.

Der Bauherr ist Haupterwerbsforstwirt und damit privilegiert solch ein Vorhaben im Außenbereich durchführen zu können. Zudem stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist gesichert.

5.3. Anbau an bestehende Geräte- und Lagerhalle, Eselhöfe 5/1, Flst. 876/2

Die Bauherrschaft möchte auf dem Flst. 876/2 an die bestehende Geräte- und Lagerhalle noch eine weitere Halle mit größerer Dimensionierung und rundumlaufende Überdachung anbauen. Dies soll in Holzkonstruktion mit Stahlbetonfundamenten, Brettschalung und Blechdach erfolgen.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Eselhöfe für welchen es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt. Die Eselhöfe sind nach Ansicht der Baurechtsbehörde im „Außenbereich“ im baurechtlichen Sinne.

Der Bauherr ist Haupterwerbsforstwirt und damit privilegiert solch ein Vorhaben im Außenbereich durchführen zu können. Zudem stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist gesichert

TOP 06 Bekanntgaben

6.1. Verband Region Schwäbische Alb

Der o. g. Verband lädt zur nächsten Verbandsversammlung am 27.04.2023 um 18.00 Uhr in die Festhalle nach Nellingen ein.

6.2. genehmigte Haushaltssatzung 2023

Das Kommunalamt des Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 04.04.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Mühlhausen i T. für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte bereits im Mitteilungsblatt in der Ausgabe vom 21.04.2023.

6.3. Geländer der Filspromenade

Die Firma Weimper & Baumann wird die nächsten Tage die weiteren Abschnitte des Geländers entlang der Fils im „Rohbau“ installieren.

Im ersten Abschnitt wird der Bereich zwischen Brücke Kirchstraße und historischem Wasserrad montiert. Wenn dann der gesamte Teilabschnitt vormontiert wurde, wird es wieder abgebaut und dann feuerverzinkt. Daraufhin folgt der Abschnitt vom Wasserrad bis zur Brücke Brühlstraße.

TOP 07 Bürgerfragen

7.1. Beschilderung Filspromenade

Ein Zuhörer informiert, dass zum wiederholten Male Baustellenschilder der Filspromenade in die Fils geworfen wurden. Aktuell ist dies der Fall. Dies ist bekannt.

7.2. Parksituation im Warmen

Ein direkt betroffener Anwohner spricht die Verkehrssituation im „Warmen“ an. Der Zuhörer fragte an, ob es nicht möglich ist Parkplätze z. B. auf dem Parkplatz der Firma Huber anzubieten und noch einmal das Gespräch diesbezüglich mit dem Verkehrskommissariat zu suchen?

Der Verwaltung ist diese schwierige Situation längstens bekannt. Sie ist im ständigen Austausch mit der Polizei, dem Verkehrsamt des LRA usw. Sie wird sich ein weiteres Mal für die Deeskalation des Ganzen einsetzen.

7.3. Parksituation Filsaue

Auch die Parksituation in der Filsaue wurde am Sitzungsabend erneut angesprochen. Der wortführende Zuhörer schlug ein Parkverbot in der Filsaue gegenüber der Nettoparkplatzausfahrt vor, beginnend ab dem Mustergarten des Obst- und Gartenbauvereins bis an den Kreisverkehr heran. Die dort geparkten

Lkw´ s und Pkw` s behindern die gefahrenlose Zu- und abfahrt zum Netto-Markt und provozieren gefährliche Situationen, Rangiernotwendigkeiten und Rückstau bis in den Kreisverkehr hinein.

Das alles wird Gegenstand bei der nächsten Verkehrsschau sein, stellte der Bürgermeister in Aussicht.

7.4. gefahrene Geschwindigkeiten in der Wiesensteiger Straße

Ein weiterer Zuhörer berichtet, dass es in der Wiesensteiger Straße häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Dies sei allerdings schon fast eher die Regel als dass man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten würde. Die auf der Straße aufgebrachte Bodenschwelle hat seiner Meinung nach an Wirkung verloren. Er bat um Abhilfe.

TOP 08 Sonstiges / Anfrage

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle

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