Fortführung Sozialticket im Landkreis Göppingen

Auch mit Einführung des Deutschlandtickets wird es im Landkreis ein Sozialticket geben, darauf verständigte sich der Umwelt- und Verkehrsauschuss auf seiner Sitzung am 21. März einstimmig.

I. Beschlussantrag
1. Das SozialTicket wird auch mit der Einführung des Deutschland-Tickets, das zum 01.05.2023 eingeführt wird, fortgeführt.
2. Der Verkaufspreis bleibt unverändert bei 35,- €/Monat und orientiert sich künftig  an den Kosten für das Deutschland-Ticket.
3. Der Zuschuss des Landkreises Göppingen sinkt dadurch ab Mai 2023 je Monat  und Ticket auf 14 € und bleibt auch bei einer Anpassung des Verkaufspreises  des Deutschland-Tickets im Rahmen üblicher Indexanpassungen unverändert.

II. Sach- und Rechtslage, Begründung
1. Bisherige Praxis
Auf Grundlage der Beratungsunterlage UVA 2016/126 hat der Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 12.07.2016 zum 01.01.2017 ein Sozialticket im Landkreis Göppingen eingeführt. Am 26.09.2017 wurde ferner beschlossen, das SozialTicket im Jahr 2018 fortzuführen (UVA 2017/142), am 25.09.2018 wurde gleichlautender Beschluss für das Jahr 2019 (UVA 2018/148) sowie am 23.10.2019 (UVA 2019/188) für das Jahr 2020 getroffen.
Auch mit der tariflichen Vollintegration in den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) wurde das SozialTicket im Landkreis Göppingen fortgeführt (Beschluss UVA 2020/147). Die Maßnahme hatte sich vor der Pandemie auf einem guten Niveau überaus erfolgreich etabliert.
Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, die Inanspruchnahme regelmäßig zu evaluieren und das Gremium über die Entwicklung auf dem Laufenden zu halten.
Die Verwaltung verweist im Wesentlichen auf vergangene Vorlagen, auf deren Grundlage bereits eine Evaluation des SozialTickets im Landkreis Göppingen vorgestellt wurde. In der Corona-Zeit erfolgte jedoch eine wesentliche Zäsur.
Wie bei allen Ticketgruppen, sank die Inanspruchnahme auch beim SozialTicket aufgrund der Pandemie markant. Im vergangenen Jahr wurde im Zeitraum Juni bis August 2022 statt des SozialTickets das deutlich günstigere 9 €-Ticket in Anspruch genommen:
Mit den gesunkenen Verkäufen und dem vorübergehenden 9 €-Ticket sank auch der Zuschussbedarf des Landkreises um rd. 100.000 € p.a. Mit den unter Punkt 2. aufgezeigten neuen Konditionen für das SozialTicket ist von einer wieder steigenden Inanspruchnahme auszugehen.

2. Weiteres Vorgehen
Zum 01. Mai 2023 wird bundesweit das neue Deutschland-Ticket eingeführt. Für nur 49 € monatlich kann damit der Nahverkehr in ganz Deutschland ohne weitere Einschränkungen genutzt werden.
In Anbetracht der veränderten Rahmenbedingungen sollen durch die Aufgabenträger bezuschusste
 SozialTickets im VVS künftig verbundweite Gültigkeit erhalten. Dadurch erhalten die Kunden einen deutlichen Mehrwert gegenüber den bisherigen Fahrmöglichkeiten, die sich aktuell noch auf den jeweiligen Landkreis bzw. die Landeshauptstadt beschränken.
 Als Referenztarif wird nicht mehr der Preis des SeniorenTickets (aktuell 51,90 €), sondern der des neuen Deutschland-Tickets (49 €) herangezogen.
 Im Bezug bleiben die Konditionen für die Fahrgäste unverändert.

In Anbetracht des künftig deutlich erweiterten Geltungsbereichs des SozialTickets (VVS-Raum) schlägt die Verwaltung vor, den heutigen Verkaufspreis in Höhe von 35 €/Monat beizubehalten und demzufolge einen zukünftigen Zuschuss in Höhe von 14 €/Ticket und Monat festzulegen. Dieser kann auch dann beibehalten werden, wenn sich der Verkaufspreis des Deutschland-Tickets in Zukunft im Rahmen einer üblichen Indexanpassung verändern wird. Sollte die Evaluation des Deutschland- Tickets zu wesentlich veränderten Bezugskonditionen führen, ist über die Ausgestaltung des SozialTickets im VVS ggf. neu zu beraten.

Änderungen am Verfahren (Ausgabe, Verkauf) sind nicht vorgesehen. Die vorhandenen PolygoCards können weiterverwendet werden. Die Wirkung des erweiterten Geltungsbereichs ab 01.05.2023 (VVS-Raum) kann zu einer verstärkten Nachfrage führen und die Kosten für den Landkreis wieder auf die bisher kalkulierten Werte steigen lassen. Ob bisherige SozialTicket-Kunden zukünftig das Deutschland-Ticket erwerben und damit der Zuschuss des Landkreises in diesem Bereich sogar eher sinken wird, kann derzeit nicht kalkuliert
werden. Der Mehrwert für die Möglichkeit bundesweiter Fahrten mit einem Aufpreis von lediglich 14 €/Monat gestaltet sich durchaus erheblich und stellt damit eine mögliche Alternative für die Nutzergruppe dar.
Ob die Auslastung das Niveau vor Corona wieder erreichen wird, ist abzuwarten. Die Verwaltung erwartet in jedem Fall einen positiven Effekt für das Gesamtsystem des ÖPNV in der Region Stuttgart.

III. Handlungsalternative
Einstellung des Sozialtickets zum 30.04.2023. Ggf. Übernahme der Mehrkosten für die weitere Reduzierung des Verkaufspreises auf werbewirksame Beträge von bspw. 29 oder 33 €. Interessensverbände fordern die Aufgabenträger auf, einen Verkaufspreis unter 30 € festzusetzen.

IV. Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten
Aufgrund der während der Pandemie markant gesunkenen Verkaufszahlen des Sozialtickets betragen die tariflichen Zuschusskosten des Landkreises (PSK 5470010000 4317006) im Jahr derzeit etwa 180.000 €.
Bei einer gewünscht wieder steigenden Nachfrage aufgrund der verbesserten Konditionen, ist davon auszugehen, dass die Kosten für den Landkreis eher wieder die bisher kalkulierten Werte erreichen.
Die Maßnahme stellt eine Freiwilligkeitsleistung des Landkreises dar und ist im Budget des Amts für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur und im Finanzkonzept 2030 seit Jahren abgebildet.

Joachim Abel

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