Seit 1. Januar 2023 müssen viele Betriebe verpflichtend eine Mehrwegalternative für Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Stadt Eislingen bietet eine Förderung bei der Bereitstellung eines Mehrwegsystems an. Der Antrag zur Förderung kann noch bis einschließlich 31. März 2023 eingereicht werden.
Das Ziel der verpflichtenden Mehrwegalternative ist ein Rückgang der Müllmengen im öffentlichen Raum und ein größeres Umweltbewusstsein in der Bevölkerung. Die Verantwortung für diesen wichtigen Umstieg liegt im großen Teil bei den gastronomischen Betrieben selbst. Die Stadtverwaltung Eislingen unterstützt diese mit einer einmaligen Förderung in Höhe von 300,00 Euro. Die Fördermöglichkeit wurde im Sinne der Betriebe zum Einstieg in ein Mehrwegsystem für das erste Quartal in 2023 verlängert.
Alle Informationen zur Antragsstellung und die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind online zu finden unter www.eislingen.de/stadtmarketing. Fragen zum Antrag und allgemeine Fragen zur Verwendung von Mehrwegalternativen können gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden (Kontakt: Thea Heinzler, Stadtmarketing, Telefon: 07161 / 804-143, E-Mail: t.heinzler@eislingen.de).
Foto (Bildquelle: Stadt Eislingen):Ein Schritt in die richtige Richtung: Seit 1. Januar 2023 sind Mehrwegalternativen im To-Go Geschäft Pflicht.
PM Stadtverwaltung Eislingen