Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Kämmerin Magdalena Dursch (GW „Oberes Filstal“), zu TOP 2 den Forstamtsleiter Martin Geisel und Revierförster Rolf Kanaske, zu TOP 3 und 4 Rüdiger Moll vom Büro m-kommunal sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Die Presse war vertreten durch Herrn Heisele von der Geislinger Zeitung. Die Sitzung verfolgte 1 Zuhörer.
TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. November 2022
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2022 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 02 – Forstbetriebsplan 2023 und Bericht über das laufende F orstwi rtschaftsjahr
Mit konkreten Zahlen zu 2022 konnte der Forst am Sitzungsabend noch nicht aufwarten. Dies lag daran, dass mit der Holzernte erst von 3 Wochen begonnen werden konnte und diese noch voll im Gang ist. Die Ergebnisse werden nachgereicht.
Allgemein führte Förster Kanaske aus, dass 2022 mehr Laubholz geschlagen wurde, um den gestiegenen Bedarf an Brennholz zu decken. Geschlagen werden mussten auch sehr viele Eschen, welche von Triebsterben befallen waren. Und in Bezug auf die Nachhaltigkeit berichtet er kurz vom Projekt mit der Grundschule und dem Forst.
Hier wurden im Frühjahr mit den Schülern Eibenbäumchen gepflanzt und im November mit einem Verbissschutz versehen.
Für 2023 sind der Einschlag von insgesamt 330 Festmeter (FM) auf Buch geplant. Diese setzen sich aus 200 FM Nadelholz, 65 FM für Palettenholz, 45 FM für Industrieholz und 20 FM Derbholz im Reisig, Hackerholz, zusammen. Dem und der dazugehörigen Finanzplanung stimmte das Gremium einstimmig zu.
Wie sich der Klimawandel auf den Wald bundesweit auswirkt bzw. wie er sich bemerkbar macht, darauf ging Herr Geisel ein. Die stetig steigenden Temperaturen und die länger anhaltende Trockenheit setzt die Bäume unter Stress und den Forst unter Zwangsnutzung. Er verwies dabei auf den erst nächste Woche zu erwartenden Waldzustandsbericht und schickte voran, dass der Landkreis Göppingen mit seinem Wald noch glimpflich davongekommen ist. In unserer Region hat es mehr Niederschläge gegeben als z. B. in südlichen Bereichen. Dort fehlten Monatelang der Regen und die Wiesen und Felder glichen Steppen.
Thematisiert wurden des Weiteren der Holzmarkt und seine Preisentwicklung. Die enorm gestiegene Nachfrage für Brenn- und Bauholz ließ die Preise explodieren. Die Holzverkaufsstelle des Landratsamtes Göppingen begegnete der Nachfrage mit einer Mengendeckelung von 15 FM pro Kunde und Händlerneukunden wurden nicht aufgenommen. Die Verkaufsstelle ist ausverkauft, so Herr Geisel.
TOP 03 – Beschluss über die Verbrauchsgebühr für Trinkwasser für die Jahre 2023 und 2024 mit Satzungsänderung
Die Festsetzung der aktuell geltenden Gebühren läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Die Gebühren für die Versorgung mit Trinkwasser müssen für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 neu festgesetzt werden.
Grundlage der Festsetzungen der genannten Verbrauchsgebühren sind detaillierte Kalkulationen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten und entgegenstehenden Einnahmen für dieses haushaltsrechtlich zu bewertende Produkt Wasserversorgung. Einnahmen und Ausgaben sowie Aufwendungen und Erträge die nicht diesem „Produkt“ zuzuordnen sind, sind nicht gebührenrelevant und blieben bei der Kalkulation unberücksichtigt.
Die Firma „m-kommunal“ war über den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ damit beauftragt, die Kalkulationen für die Verbandsgemeinden vorzunehmen.
Kalkulation der Trinkwassergebühr:
Die Verbrauchsgebühr würde sich gemäß vorliegender Kalkulation bei einem Kostendeckungsgrad von 100% von 3,05 €/m3 auf 3, 10 €/m3 erhöhen. Wesentlich kalkulationsrelevante Positionen sind weiterhin die fixen Kosten für die Interne Leistungsverrechnung, Abschreibungen aber auch der variable Bezugspreis von Trinkwasser über den Zweckverband Landeswasserversorgung (ZV LW) sowie energetische Kosten.
Der Bezugspreis beim ZV LW erhöht sich von 0,366 € (2022) auf 0,410 € (2023) je Kubikmeter. Die Abschreibung für die laufende Sanierung des Hochbehälters wird ab dem Jahr 2024 vollumfänglich wirksam, was bei der Position der Abschreibungen allgemein zu höheren Aufwendungen führen wird. Schon alleine die Erhöhung des Bezugspreises beim ZV LW führt dazu, dass die Verbrauchsgebühr in Mühlhausen
im Täle um 5 Cent angehoben werden muss. Unter der Annahme, dass die anderen kalkulationsrelevanten Positionen haltbar sind, wurde die Erhöhung um 5 Cent in der Sitzung vorgeschlagen.
Nach ausführlichen Erläuterungen der Kalkulationsgrundlage und einem intensiven Austausch wurde einstimmig beschlossen, die Verbrauchsgebühr mit Wirkung zum 01.01.2023 auf 3, 10 €/m3 festzusetzen.
TOP 04 – Beschluss über die Verbrauchsgebühr für Abwasser für die Jahre 2023 und 2024 mit Satzungsänderung
Der Grund und die Argumente für die Festsetzung der neuen Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 sind hier identisch wie bei der Kalkulation für die Wasserversorgung. Auch im Bereich des Abwassers hat die Firma ,,m-kommunal“ die Kalkulationen vorgenommen.
Nachkalkulation des Kalkulationszeitraumes für Abwasser 2019/2020:
Im Bereich des Abwassers ist eine Nachkalkulation zwingend notwendig. Da im Bereich der Verbrauchsgebühren mit einem zweijährigen Kalkulationszeitraum gerechnet wird, ist der Abschluss der Jahre 2019 und 2020 maßgeblich für die Vorauskalkulation 2023/2024. Grundlegend ist dabei zwischen den Bereichen Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung und Straßenentwässerungsanteil zu unterscheiden.
Die Nachkalkulation Abwasser schließt mit einem Gesamtergebnis in Höhe von –
49.457,69 € (Unterdeckung) ab. Davon entfallen auf die Schmutzwasserentsorgung– 6.407,19 €,
die Niederschlagswasserentsorgung – 26.655,51 € und den Straßenentwässerungsanteil– 16.394,99 €
Das gebührenrechtliche negative Ergebnis; bestehend aus den Bestandteilen für Schmutzwasser und Niederschlagswasser, beträgt damit – 33.062,70 € (die Unterdeckung des Straßenentwässerungsanteils ist dabei nicht gebührenrelevant).
Ergebnisrelevant waren vor allem die internen Leistungsverrechnungen und Unterhaltungsaufwendungen, welche im Vergleich zum Planansatz höher ausgefallen waren.
Vorauskalkulation für den Zeitraum 2023/2024
Die in der Kalkulation dargestellten Ausgaben und Aufwendungen steigen zumindest für den kommenden Kalkulationszeitraum erheblich. Hintergrund sind dabei wie bereits bei der Nachkalkulation dargestellte Interne Leistungsverrechnungen und Abschreibungen. Hinzu kommen deutlich höhere Umlagen, die an den
Zweckverband „Abwasserverband Oberes Filstal“ für den Betrieb des gemeinschaftlichen Klärwerks zu zahlen sind. Hier stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen an, die in die Umlagen der Mitgliedsgemeinden einfließen. Insgesamt führen sämtliche entscheidungsrelevanten Kalkulationsgrundlagen zum Ergebnis, dass die Abwassergebühr erheblich steigen
muss um die Aufgabenerfüllung in diesem Bereich auch finanziell zu gewährleisten.
Diskutiert wurde jedoch noch, ob eine „Grundgebühr“ zur Deckung der Fixkosten eingeführt werden soll. Dies wurde mehrheitlich vom Gremium abgelehnt. Dies allerdings mit der Folge, dass die Aufwendungen und Kosten alleine durch eine Verbrauchsgebühr abgedeckt sein wird.
Nach langer und ausführlicher Diskussion und einer bis ins Detail hineingehenden Erläuterung der Kalkulationsgrundlage wurde mehrheitlich beschlossen, die Schmutzwassergebühr mit Wirkung zum 01.01.2023 auf 2,81 € /m3 zu erhöhen.
Bei der Niederschlagswassergebühr ist der Verlust aus den Vorjahren auszugleichen gewesen. Die Gebühr für Niederschlagswasser steigt damit um 14 Cent auf 0,57 € je Quadratmeter, so die Beschlusslage im Gremium.
TOP 05 – Informationen zur Gesamtfortschreibung „Nahverkehrsplan für den Landkreis Göppingen“ – Austausch und Stellungnahme
Der Landkreis Göppingen ist zuständiger Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet nach § 12 Abs. 7 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Der NVP ist ein Rahmenplan, das heißt die weitere Ausgestaltung in den einzelnen Fahrplänen ist dann Sache des Landratsamtes und der Busunternehmer. Um die vielfältigen Interessen unterschiedlicher Seiten zu berücksichtigen und die Vorgaben gern. § 12 ÖPNVG zu erfüllen, hat der Kreistag am 14. Oktober 2022 den Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans offiziell zur Anhörung freigegeben. Im Zuge dieser Anhörung nimmt hat auch die Gemeinde Mühlhausen i. T. die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
In der Sitzung wurden alle für Mühlhausen i. T. relevanten Punkte besprochen. Allgemein gibt es zum vorliegenden Entwurf keine erheblichen Anmerkungen. Angesprochen wurde noch, dass auf eine kürzere Vertaktung der Buslinien hingewirkt werden soll. Zudem wären im Bereich der Schülerbeförderung die in der Landkreissatzung festgelegten „zumutbaren Wartezeiten“ von 40 Minuten zu prüfen und herabzusetzen um die Wartezeiten von Schülern deutlich verkürzen können. Hierbei muss allerdings hervorgehoben werden, dass bereits heute bei den allermeisten Busanbindungen deutlich kürzere Wartezeiten eingeplant sind. Auf Basis der Gremiumsdiskussion gibt die Gemeindeverwaltung eine Stellungnahme an den Landkreis Göppingen ab.
TOP 06 – Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung
Das AlbWerk hat den bisher bestehenden Vertrag zur Lieferung von Strom für die örtliche Straßenbeleuchtung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt. In der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2022 wurde bereits darüber informiert.
Nun lagen zwei Angebote vor, um die Stromlieferung ab dem 01.01.2023 zu regeln. Die Verwaltung ließ sich vom AlbWerk Geislingen und einem weiteren regionalen Energieunternehmen ein Angebot unterbreiten. Das günstigere Angebot kam vom AlbWerk Geislingen. Andere, über Online-Portale oder durch Nachfrage ermittelte Angebote, waren weit entfernt von vorliegenden Offerten. Unstrittig ist, dass der bisherige Bezugspreis in der aktuellen Phase nicht mehr haltbar ist. Die Energieunternehmen können den hierfür benötigten Strom selbst nur noch zu deutlich höheren Preisen einkaufen und müssen diesen „wohl oder übel“ an den Kunden weitergeben. Die Vorstellung, die Strombezugskosten auf bisherigem Niveau halten zu können, ist nicht realistisch.
Nach dem vorgelegten Angebot des AlbWerks würde der Bezugspreis auf 0,34 € steigen Hinzu kommt eine Grundgebühr pro Abnahmestelle in Höhe von 126,02 €. Bei 6 Abnahmestellen und einem angenommenen KW-Verbrauch von ca. 52.000 KW/h pro Jahr ergäben sich bei Annahme des Angebots des AlbWerks
Gesamtkosten in Höhe von ca. 18.436, 12 €. Die Kosten für das andere Angebot lagen bei 25.244,54 €. Der Vertrag ist vorerst mit einem Jahr angesetzt, wobei sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, wenn dieser nicht gekündigt wird. Einstimmig wurde das Angebot vom AlbWerk Geislingen angenommen.
TOP 07 – Bekanntgaben
7 .1. Erneute Verlängerung der Optionsfrist zum § 2 b Umsatzsteuergesetz
Mit Beschluss des Bundestages wurde das Jahressteuergesetz 2022 geändert. Für die Gemeinde spielt diese Änderung dahingehend eine Rolle, weil eine Umsetzung der Steuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz nicht wie vorgesehen zum 01.01.2023 greifen würde, sondern sich bis zum Ablauf des 31.12.2024 erstrecken würde. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung jedoch ebenfalls noch zu beschließen.
TOP 08 – Bürgerfragen
„Parkplatz Rathaus/Feuerwehr- Einschränkungen von Parkdauer und Fahrzeugart bitte beachten“
Diese Überschrift gehört zu einem Artikel im Mitteilungsblatt, in welchem auf die bisher schon geltenden Regelungen hingewiesen wurde. Den Artikel nahm der Zuhörer zum Anlass, die Anliegen der Anwohner der Gosbacher Straße vorbringen zu können. Zu diesem Thema möchte sich der Bürgermeister mit den
Gemeinderäten erst abstimmen.
TOP 9 Anfragen/Sonstiges
9.1. geplante Parkplätze in der Kreuzäckerstraße
Ein Gemeinderat trägt ohne Sachzusammenhang seine Blickweise auf die Planungen von Parkplätzen in der Kreuzäckerstraße vor, dies in Verbindung mit der Reduzierung der Fläche für Hühner, die aktuell dort gehalten werden. Dabei hob er seine Sichtweise eines Mehrwerts der Hühnerhaltung hervor. Bürgermeister Bernd Schaefer wies auf die Beschlusslage des Gemeinderats hin.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle