Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr (UVA) vom 25.10.2022 zugesagt, hat sich der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Kalkulation für das Jahr 2023 nochmals intensiv angeschaut und neue Erkenntnisse einfließen lassen.
Der Kreispolitik werden nun für die weiteren Beratungen der Abfallgebühren 2023 Möglichkeiten aufgezeigt, an welcher Stelle noch Anpassungen vorgenommen werden können, damit die Gebührensteigerung 2023 so gering wie möglich ausfällt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird hier ein Einsparpotential von bis zu 1,1 Millionen Euro für die weiteren Beratungen vorschlagen.
Angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Verwerfungen, ist aber klar, dass es zu Gebührensteigerungen kommen wird. Allein die hohe Inflation trägt hierzu bei, aber auch höhere Kosten der Vertragspartner des AWB, die diese weiterberechnen können; hier sei nur der extrem gestiegene Dieselpreis genannt.
Hierbei ist zu beachten, dass unter Herausrechnung aller solcher fremdbestimmten Faktoren die Müllgebühren 2023 weitgehend stabil blieben (Anpassung 6 Prozent).
Wenn daher zu Petitionen oder gar Demonstrationen überhaupt gegen eine Erhöhung der Müllgebühren aufgerufen wird, dürfen dabei die Gesamtumstände und die Handlungsmöglichkeiten der Kreispolitik nicht verkannt werden.
Die nunmehrigen Anpassungsvorschläge resultieren zum einen aus neuen Erkenntnissen, die sich zum Teil erst jüngst ergeben haben.
So wurde zum Beispiel durch den Bundesgesetzgeber die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung auf das Jahr 2024 verschoben, was allein eine Einsparung von 666.400 Euro bedeutet.
Weitere Anpassungen ergeben sich aus internen Faktoren wie der möglichen Verschiebung von Projekten, zum Beispiel der Anschaffung eines größeren Teleskopladers für das Wertstoffzentrum Iltishofweg und der Optimierung des Personaleinsatzes. So könnten beispielsweise durch den Verzicht der Neubesetzung vakanter Stellen auf den Grüngutplätzen Kosten gespart werden.
Kritisch überprüft wurde auch nochmals die geplante Neuvergabe der getrennten Bioabfallsammlung ab dem 01.07.2023, die allein ca. 70 Prozent der Kostensteigerung ausmacht.
Bei der öffentlichen Sitzung am 30.11.2022 werden im Ausschuss für Umwelt und Verkehr alle Einsparmöglichkeiten auf den Tisch gelegt und umfassend beraten.
Ein Beschluss der Abfallgebührenkalkulation 2023, sowie der Abfallwirtschaftssatzung soll dann am 13.12.2022 durch den Kreistag erfolgen.
PM Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen