Ab dem 1. Januar 2023 müssen Caterer, Lieferdienste und Gastronomiebetriebe EU-weit Mehrwegbehälter als Alternative anbieten. Die Stadt Eislingen fördert den Umstieg mit 300 Euro pro Betrieb. Anträge können noch bis zum 31. November 2022 gestellt werden.
Die Verpflichtung, eine Mehrweg-Alternative anzubieten, gilt in der Gastronomie überall dort, wo Einweg-Verpackungen aus Kunststoff eingesetzt werden sowie – unabhängig vom Material – für alle Einweg-Getränkebecher. Ausnahmen sieht das Verpackungsgesetz nur für Kleinbetriebe und Ausnahmefälle vor, wie etwa bei Veranstaltungen. Einige Einwegprodukte, wie zum Beispiel Teller oder Rührstäbchen aus Kunststoff sind bereits seit einiger Zeit vollständig verboten. „Die langfristige Umstellung auf Mehrweglösungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, von dem die Umwelt und die Städte in Zukunft profitieren werden“, erklärt Thea Heinzler vom Stadtmarketing „Um die Eislinger Betreibe bei der Umstellung zu entlasten, bieten wir eine Fördermöglichkeit für den Einstig in ein Mehrwegsystem an und beraten die Betriebe gerne.“ Noch bis zum 31. November 2022 kann eine einmalige Förderung in Höhe von 300 Euro pro Verkaufsstelle beantragt werden. Als Nachweis ist lediglich ein Vertag mit einem Systemanbieter oder die Rechnung vom Kauf eigener Behälter notwendig. Informationen zu den Förderbedingungen erhalten Betriebe unter www.eislingen.de/stadtmarketing oder beim Stadtmarketing (Kontakt: Thea Heinzler, Telefon: 07161 / 804 – 143, E-Mail: t.heinzler@eislingen.de).
PM Stadtverwaltung Eislingen