Auflösung Zweckverband “Gewerbepark Fils“ – Gemeinderat berät über Auflösungsvereinbarung

Vor allem bei der künftigen Erschließung ist aus Sicht der Stadtverwaltung ein Mitspracherecht der Stadt Uhingen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger aus Diegelsberg und dem Nassachtal wichtig. Ohne die Auflösungsvereinbarung besteht für die Stadt Uhingen kein Anspruch inhaltlich auf die Planung einzuwirken.

„Nur mit der Auflösungsvereinbarung werden wir frühzeitig am Verfahren beteiligt und können uns mit aller Kraft für die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einsetzen“, erklärte Bürgermeister Matthias Wittlinger. Die Auflösungsvereinbarung enthält keine Zustimmung der Stadt Uhingen zur beabsichtigten Erschließung der Stadt Ebersbach über die K1412, wie zum Teil wissentlich, falsch behauptet wird.

Nach dem deutlichen Ergebnis des Uhinger Bürgerentscheides im Januar 2020 gegen die weitere Beteiligung der Stadt Uhingen am interkommunalen „Gewerbepark Fils“, war von allen Beteiligten auf Uhinger Seite gewünscht und für die Stadt Uhingen klar, das Votum der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich umzusetzen und auf die Auflösung des Zweckverbandes hinzuwirken. Dass mit der Auflösung des Zweckverbandes die Planungshoheit für ein künftiges Gewerbegebiet im Strut vom Zweckverband auf die Stadt Ebersbach zurückübertragen wird und die Stadt Uhingen damit wichtige Steuerungsmöglichkeiten aufgibt, wurde bereits im Vorfeld des Bürgerentscheids von der Stadtverwaltung Uhingen kommuniziert und war allen Verantwortlichen und allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Weiter war abzusehen, dass die Stadt Ebersbach das Gewerbegebiet auch ohne eine Beteiligung der Stadt Uhingen auf eigener Markung weiterentwickeln wird.

Um über den vorgegebenen, gesetzlichen Rahmen hinaus, eine Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden, wurde nun auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens zur Auflösung des Zweckverbands, eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Entwurf für eine finale Auflösungsvereinbarung zu erarbeiten. Der Arbeitsgruppe war es dabei besonders wichtig, die bisherige Auflösungsvereinbarung so zu ergänzen, dass die beim Uhinger Bürgerentscheid geäußerten Bedenken zum Bau eines Gewerbeparks, auch dann Berücksichtigung finden, wenn sich die Stadt Ebersbach dazu entschließt, das Gewerbegebiet Strut selbstständig zu erweitern. Darüber hinaus stand die Gewährleistung einer vollumfänglichen Transparenz über die weiteren Pläne der beiden Städte bei der Ausarbeitung im Vordergrund.

Vor diesem Hintergrund wurde in der neuen Auflösungsvereinbarung explizit festgehalten, dass sich die Stadt Ebersbach bei einer Weiterentwicklung des Gewerbegebiets eng mit der Stadt Uhingen abstimmen wird – insbesondere, wenn die Erschließung Auswirkungen auf die Ortschaften Diegelsberg und Nassachmühle haben könnte. Die Bürgerinnen und Bürger der beiden Ortschaften sorgen sich vor allem um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und eine unverhältnismäßige Lärmbelästigung durch das Gewerbegebiet. „Die Auflösungsvereinbarung hält aufgrund des gefundenen Kompromisses für Uhingen und seine Stadtteile viele Vorteile bereit. Nur so haben wir weiterhin die Möglichkeit bei der Planung aktiv mitzuwirken.“, so Bürgermeister Matthias Wittlinger über die erarbeitete Vereinbarung.

Sollte der Gemeinderat am kommenden Montag der Auflösungsvereinbarung nicht zustimmen, gilt für eine Auflösung des Zweckverbandes lediglich der gesetzliche Rahmen. Die Stadt Uhingen hat dann bei einer Weiterentwicklung des Gewerbegebiets keine Möglichkeit über den gesetzlichen Rahmen hinaus, im Sinne der zu Uhingen gehörenden Ortschaften Diegelsberg und Nassachmühle, weiterhin mitzugestalten.

Sofern die Stadt Ebersbach eine Anbindung des Gewerbegebiets über die K1412 bei der Auffahrt nach Diegelsberg plant, liegt die Entscheidungshoheit nicht bei der Stadt Uhingen, da es sich um eine klassifizierte Straße handelt. Die Stadt Uhingen wird jedoch mit aller Kraft für die berechtigten Interessen ihrer betroffenen Bürgerinnen und Bürger einstehen.

 

PM Stadt Uhingen

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