Nachdem das Land die Corona-Verordnung jüngst geändert hat und Baden-Württemberg sich nicht mehr in der Alarm-, sondern in der Warnstufe befindet, entfällt für die Besucher*innen der Stadtverwaltung der 3G-Nachweispflicht.
Das Rathaus, das Technische Rathaus, die Bezirksämter und die übrigen Dienststellen können nunmehr wieder ohne Vorlage des Test- oder Genesenenstatus oder eines negativen Testergebnisses betreten werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt aber, weiterhin einen Termin bei der zu besuchenden Dienststelle entweder per Telefon, per E-Mail oder über die jeweilige Internetseite auszumachen. Das vermeidet unnötige Wartezeiten.
PM Stadtverwaltung Göppingen