Angesichts der positiven Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und infolge der am 23.02.2022 in Kraft getretenen Corona-Verordnung, passt das Landratsamt seine Zugangsregelungen wie folgt an.
Die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher entfällt mit sofortiger Wirkung. Diese kurzfristige Lockerung wird insbesondere durch die in der CoronaVO neu definierten Stufen ermöglicht. In der aktuell geltenden Warnstufe sieht die CoronaVO für Besucherinnen und Besucher kommunaler Verwaltungen keine 3G-Regelung mehr vor. Rein vorsorglich wird in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass bei Inkrafttreten der Alarmstufe eine Rückkehr zur 3G-Regelung zu erfolgen hat.
Ab dem 07.03.2022 werden außerdem keine Terminvereinbarungen mehr erforderlich sein. Dennoch wird der Besuch im Landratsamt weiterhin mit Terminvereinbarung empfohlen, um längere Wartezeiten auch zukünftig zu umgehen. Insbesondere in den kommenden Tagen ist von einem erhöhten Besucheraufkommen und damit verbunden längeren Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger ohne Termin auszugehen.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar bleibt von den genannten Öffnungsschritten unberührt. Weiterhin müssen auch die Abstandsregelungen in allen Bereichen eingehalten werden. Bei Krankheitssymptomen bleibt es grundsätzlich untersagt, das Gebäude zu betreten.
Die Rückkehr zum “Normalbetrieb” unter den genannten Voraussetzungen gelten gleichermaßen für die Außenstellen in Göppingen und Geislingen, wie auch für den Abfallwirtschaftsbetrieb.
Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner/innen und Kontaktdaten zu den einzelnen Bereichen finden Sie auf der Homepage www.landkreis-goeppingen.de.
PM Landratsamt Göppingen