Corona: Aktuelle Infos aus dem Landkreis Göppingen

Am Mittwoch (23.02.2022) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 16.02.2022) im Landkreis Göppingen sechs Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Bei den Verstorbenen handelt es sich um drei Frauen und drei Männer. Von den Frauen waren zwei über 90 Jahre alt und eine Frau über 70 Jahre alt. Die drei verstorbenen Männer waren über 80 Jahre alt. Keiner der Todesfälle steht im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.

Aktuell wurden in 19 Pflegeeinrichtungen im Landkreis insgesamt 75 Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv getestet. An den meisten Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es positive Fälle. Die Einrichtungen handeln beim Auftreten von positiven Fällen nach den Vorgaben des Kultus- bzw. Sozialministeriums. Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgt daher nicht mehr in jedem Fall.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 23.02.2022, im Landkreis Göppingen 790 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 49.556 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 1261,7, in ganz Baden-Württemberg bei 1525,6. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 7,8 (Stand 22.02.2022, 16 Uhr). Am 23.02.2022 wurden um 12:00 Uhr 289 COVID-Patient*innen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt.

Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am heutigen Mittwoch, 23.02.2022, erneut geändert wurde. Das bisherige Stufensystem wird weiterhin beibehalten, jedoch wurden die Grenzwerte hinsichtlich der derzeit dominierenden Virusvariante Omikron entsprechend angepasst. Zudem wird die derzeit noch gültige Alarmstufe II aus dem Stufenplan gestrichen. In der nun ab Mittwoch, 23.02.2022, gültigen Warnstufe gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens statt der 2G- die 3G-Regelung, wie zum Beispiel in der Gastronomie, bei Kulturveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen. Weitere Details zur Änderung der Corona-Verordnung können der Pressemitteilung des Sozialministeriums entnommen werden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/corona-verordnung-angepasst-ab-mittwoch-gilt-die-warnstufe/.

Alle aktuellen Informationen rund um das Coronavirus, aktuelle Empfehlungen und rechtliche Vorgaben können auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden: www.landkreis-goeppingen.de/coronavirus. Die Homepage wird täglich aktualisiert, sodass dort viele Fragen beantwortet werden können. Auch positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige bzw. enge Kontaktpersonen können sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronapositiv über alle gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben und Verhaltensempfehlung informieren.

Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/einrichtungsbezogeneimpfpflicht. Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/ werden außerdem detaillierte Fragestellungen zu der ab 15. März 2022 gültigen einrichtungsbezogenen Impfpflicht geklärt.

Alle Impfmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder im Landkreis Göppingen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfung übersichtlich zusammengestellt.

Außerdem können Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Verordnung in den FAQs des Landes Baden-Württemberg gefunden werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.

 

PM Landratsamt Göppingen

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