Vergünstigungen für zahlreiche Ausflugsziele in Baden-Württemberg – Landesfamilienpass kann abholt werden

Der Landesfamilienpass 2022 ist ab sofort erhältlich Auch in diesem Jahr erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen mit dem Landesfamilienpass vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Antragsberechtige Familien können den Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten kostenlos beim Referat Bürgerangebote und Soziales, Pfarrstraße 11 oder den Bezirksämtern beantragen.

Auch in diesem Jahr wird der Landesfamilienpass fortgeführt, den bis zu vier weitere Personen mitbenutzen können. Wesentliche Neuerung ab dem Jahr 2022 ist die Gleichsetzung von wohngeldberechtigten Familien mit Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Bereits 2019 wurde der Landesfamilienpass den gewandelten Familienmodellen angepasst, so dass neben einem antragsberechtigten Erwachsenen bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Ziel dieser Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Landesfamilienpasses war es, Kindern die tatsächliche Nutzung der Angebote noch besser zu ermöglichen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer nur zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz-IV-Leistungen/Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Kooperationspartner

Aufgrund der Corona-Situation bestehen bei den Kooperationspartnern wieder unterschiedliche Einschränkungen für einen Besuch. Landesfamilienpassbesitzer sollten sich daher vor einem Besuch auf der Website des Anbieters informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können erst nach vorheriger Online-Buchung oder zu bestimmten Terminen besucht werden. Zu den Kooperationspartnern gehören: Europa-Park in Rust, Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, Ravensburger Spieleland, Schwaben-Park bei Kaisersbach, Blühendes Barock Ludwigsburg, Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck, Panorama-Bad und Freibad Freudenstadt, Dornier-Museum in Friedrichshafen, Museumszügen der GES Stuttgart, Mercedes-Benz-Museum, Porsche-Museum, Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim, Science Center experimenta, Wilhelma Stuttgart, Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/131397/

Schreibe einen Kommentar