Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Kindergarten: Neue Spielgeräte

Auf nichtöffentlichen Beschluss des Gemeinderats wird der Kindergarten im Sand-Wasser-Spielbereich für 13.000 Euro neue Spielgeräte erhalten. Dies gab die Verwaltung bekannt.

Gehwegabschnitt wird saniert

Ein weiterer nichtöffentlicher Beschluss des Gremiums: Im Zug der Verlegung des Glasfaserkabels entlang des Lindenhofs wird die Baufirma dort im Frühjahr den Geh- und Radweg erneuern. Die anteiligen Kosten von rund 15.000 Euro übernimmt die Gemeinde.

Carsharing: E-Ladestation und Mietauto

Ab dem 31. Januar können registrierte Bürgerinnen und Bürger in Hattenhofen auf ein E-Mietauto der Firma Deer zugreifen. Darüber informierte BM Jochen Reutter. Die neuen Ladesäulen hat der gemeindliche Bauhof errichtet. Insgesamt gibt es in der Ortsmitte nun vier Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge

Haushaltspläne beschlossen

Nach der ausgiebigen Vorberatung in der Dezember-Sitzung und dem Studium der Pläne über den Jahreswechsel hat der Gemeinderat ohne weitere Diskussion jeweils einstimmig den Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe zum Jahr 2022 beschlossen. Diese werden nach öffentlicher Bekanntmachung als Satzungen in Kraft treten.

Kläranlage: Investitionen in Technik

Den Kurzbericht von Bürgermeister Jochen Reutter über die letzte Sitzung des Kläranlagenausschusses in Uhingen nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Der Zweckverband hat an der gemeinsamen Kläranlage in den letzten beiden Jahren mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Auch für die nächsten Jahre sind Investitionen in neue Technik geplant. Eine Gemeinderätin hat angeregt, die Kläranlage mit dem Gemeinderat zu besichtigen. BM Reutter wird dies in die Wege leiten.

Müll in der Landschaft: Kreisputzete oder Ortsputzete?

Für den 12. März hat der Landkreis eine kreisweite Putzete geplant, nachdem diese letztes Jahr coronabedingt ausfallen musste. Dies bestätigte BM Reutter auf Nachfrage einer Gemeinderätin. Die Sprecherin schlug vor, dass, sofern die Landkreisaktionen erneut ausfallen sollte, die Gemeinde selbst an zwei Wochenenden mit freiwilligen Helferinnen und Helfern in der Flur aufräumt. Die Gemeinde könne Säcke und Handschuhe zur Verfügung stellen und beispielsweise, wie schon in den Vorjahren, den Kindergarten und die Schule mit einbinden. BM Jochen Reutter wird diesen Vorschlag aufgreifen, wartet aber zunächst ab, ob die Kreisaktion stattfindet. Für ihn sei verstörend, so der Schultes, wie Teile der Gesellschaft unter dem Vorwand erhöhter Müllgebühren in den letzten Wochen das Aufkommen an wildem Müll verstärkt hätten.

Das müsse dann der Bauhof wieder aufräumen, entsorgen und das koste Steuergelder. Ein Gemeinderat sprach das Thema „Patenschaften“ an: Vereine oder Familien könnten sich abschnittsweise für die regelmäßige Säuberung bestimmter Abschnitte einsetzen. Andererseits leiste man damit wieder den „Müllschweinen“ Vorschub.

Tierschutz: Hattenhofen erlässt Katzenschutzverordnung

Kommunen sind zuständig

Als vierte Gemeinde im Landkreis wird Hattenhofen eine Katzenschutzverordnung erlassen. Diese soll zum 1. März in Kraft treten. Dies hat der Gemeinderat nach einer ausgiebigen Beratung und Diskussion einstimmig (zwei Gemeinderäte fehlten) beschlossen. Im November hatte sich der Gemeinderat bereits mit dem Thema befasst, siehe Bericht im Mitteilungsblatt vom 2. Dezember 2021.

Die Katzenschutzverordnung soll freilebende Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl auf der Gemeindemarkung zurückzuführen sind, schützen. Dafür sollen möglichst viele freilebende („streunende“) Katzen kastriert, möglichst gechipt und registriert werden. Der Bund hat diese Aufgabe vor fast zehn Jahren auf die Länder übertragen. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung dies nun auf die Kommunen abgewälzt. Deswegen muss in jeder einzelnen Kommune entschieden werden, ob diese Verordnung verabschiedet wird oder nicht.

Katzen ohne Überlebenschance sollen erst gar nicht zur Welt kommen

In der November Sitzung waren viele Fragen, vor allem zur Um- und Durchsetzung dieser Verordnung, offengeblieben. Auf Einladung der Gemeinde informierte daher Carl Friedrich Giese als Obmann der Fundtier-Kooperation im Landkreis zum Thema. Giese ist seit 25 Jahren Vorsitzender des Katzenschutzvereins in Donzdorf, der flächenmäßig das größte Aufnahmeheim in Baden-Württemberg stellt. Er ist außerdem Vorsitzender des Kooperationsbündnisses mit den für Fundtiere zuständigen Gemeinden und ist auf Landesebene aktiv. Faktenkundig und detailliert erläuterte Carl Friedrich Giese die Situation der streunenden Katzen. Es gehe nicht darum, so der Fachmann, Katzen in eine Komfortzone zu hieven und auch nicht um Hausfriedensbruch abzusegnen, sondern darum, unnötiges Tier leid zu verhindern. Man müsse dafür sorgen, dass Katzen, die ohnehin keine reale Lebenschance haben, erst gar nicht geboren werden.

Jährlich werden immer noch 100.000 Katzen im Land getötet

In den letzten drei Jahren hat das Tierheim in Donzdorf einen enormen Zuwachs an abgegebenen Katzen verzeichnet, es wurden über 500 Katzen aufgenommen, von denen aktuell 350 Tiere auf 23 Räume verteilt betreut werden. Derzeit gibt es geschätzt zwei Millionen Straßenkatzen in Deutschland. Schon 1958 hat eine Tierschutzzeitschrift dieses Thema – bei gleicher Anzahl – aufgegriffen und für Kastration geworben. Das Grundproblem sei die Vermehrung, so Giese. Jede Kätzin, die älter als sechs Monate ist, werde bis zum Lebensende jedes Jahr zwei bis dreimal trächtig. Von einem unkastrierten Katzenpaar, dessen Nachwuchs ebenfalls unkastriert bleibe, stammten nach zehn Jahren theoretisch 80 Millionen Katzen, zeigte der Referent anhand eines drastischen Rechenbeispiels auf. Dass man diese utopische Zahl nicht erreiche, liege daran, dass die meisten dieser Tiere entweder elend eingehen oder, wie Jahrzehnte lang vor allem auf dem Land üblich, einfach getötet und entsorgt werden. Allein in Baden-Württemberg werden jedes Jahr immer noch hunderttausend Katzenbabys umgebracht.

Deutliche Reduzierung nach drei bis fünf Jahren

Anhand der Erfahrung in anderen Bundesländern wisse man, dass bei möglichst hoher Zahl kastrierter und registrierter Katzen nach drei bis fünf Jahren ein spürbarer Effekt eintrete. Carl Friedrich Giese appelliert an alle Halter von Katzen, diese auf eigene Rechnung beim Tierarzt kastrieren und registrieren zu lassen. Bei einer gechipten Katze wisse man, dass diese kastriert ist bzw. könne man leicht den Halter ermitteln. Es gehe zunächst um streunende Katzen, so Giese auf Nachfrage aus dem Gremium, nicht darum, gut versorgte Hauskatzen einzufangen und zu kastrieren. Die Tierschützer hätten auch gar nicht die Kapazitäten, einfach rauszugehen und alle Katzen einzusammeln, sondern würden auf Anfrage aktiv. Es werde auch immer zuerst versucht, die Besitzer zu ermitteln. Ohne diese Katzenschutzverordnung gebe es keine Rechtsgrundlage, in diesem Sinn vorzugehen. Für die Kosten der Kastration und Registrierung freilaufender Katzen müsse zunächst die Gemeinde aufkommen. Diese könne sich das Geld vom Besitzer holen, wenn dieser ermittelt wird. Die Katzen werden mit Lebendfallen eingefangen.

Die Kastrationskosten beziffert Carl Friedrich Giese auf 40 Euro für den Kater und 70 Euro für die Kätzin, weitere 10 Euro fallen für Registrierung und Chip an. Dies sei günstiger als die private Abrechnung beim Tierarzt. Man brauche hier einen langen Atem und könne den Bestand der streunenden Katzen auch nicht auf null setzen, könne aber das Problem an der Wurzel anpacken. Auf lange Sicht, so ein Gemeinderat, der der Verordnung zunächst kritisch gegenüberstand, seien die Kastration und Registrierung für die Gemeinde günstiger als die kostenpflichtige Unterbringung von Fundtieren.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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