Corona: Aktuelle Infos aus dem Landkreis

Am Mittwoch (12.01.2022) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 04.01.2022) im Landkreis Göppingen fünf Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Es handelt sich um drei Männer und zwei Frauen. Bei den verstorbenen Männern handelt es sich um zwei über 40-Jährige und einen über 70 Jahre alten Mann. Von den verstorbenen Frauen war eine Frau über 80 und eine über 90 Jahre alt. Einer der Todesfälle stand im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.

Aktuell wurden in drei Pflegeeinrichtungen im Landkreis insgesamt vier Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv getestet. Aufgrund der vergangenen Weihnachtsferien gibt es noch keine Ausbruchsgeschehen mit mehreren positiven Fällen, bei denen ein Zusammenhang zu Schulen oder Kindertageseinrichtungen bestand.

Insgesamt wurde im Landkreis Göppingen seit dem 16.12.2021 in 242 Fällen eine Infektion mit der Omikron-Virusvariante nachgewiesen.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 12.01.2022, im Landkreis Göppingen 290 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 27.299 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Zwischenzeitlich ist auch im Landkreis Göppingen die Omikron-Mutante die am häufigsten nachgewiesene Virusvariante. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 255,8 in ganz Baden-Württemberg bei 357,1. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 2,7 (Stand 11.01.2022, 16 Uhr). Am 12.01.2022 wurden um 12:00 Uhr 386 COVID-Patient*innen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt.

In der vergangenen Woche wurden zusätzlich zu den Impfungen in den Arztpraxen in den Impfstützpunkten im Landkreis Göppingen 5.668 Impfungen durchgeführt. Der ganz überwiegende Teil davon waren Auffrischimpfungen.

Seit dem heutigen Mittwoch, 12.01.2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit gelten die Vorgaben der Alarmstufe II in Baden-Württemberg bis zum 01.02.2022 weiter. Hintergrund ist der landesweit erneute Anstieg der Fallzahlen durch die Omikron-Variante. Generell scheinen die Krankheitsverläufe nach Infektionen mit der Omikron-Virusvariante etwas milder, als bei der bisher vorherrschenden Delta-Virusvariante. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Erkrankung bei einer Infektion von nicht-geimpften Personen jedoch nach wie vor als sehr hoch ein. Aufgrund der höheren Übertragbarkeit von Omikron und den dadurch ansteigenden Fallzahlen ist zu befürchten, dass wieder mehr Menschen eine Krankenhausbehandlung benötigen und gleichzeitig aufgrund häufiger Infektionen Personal in Kliniken ausfällt.

Personen ab 18 Jahren müssen von heute an in Innenräumen eine FFP2-Maske bzw. eine vergleichbare Maske tragen. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung unter Beachtung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie ab sofort nur noch mit einer Schutzmaske des Standards FFP2, KN95 oder vergleichbar gestattet ist (eine medizinische OP-Maske genügt diesen Vorgaben nicht).

Darüber hinaus wurden die Quarantäne-Vorgaben in der Corona-Verordnung Absonderung erneut angepasst. Positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen müssen eine einheitliche Quarantäne von 10 Tagen einhalten. Weitere Details zu den aktuellen landesweiten Anpassungen können auf der Homepage des Landes unter dem Link https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-passt-regelungen-der-corona-verordnung-erneut-an/ eingesehen werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen und Kindern in dieser Altersgruppe, die Kontakt zu Risikogruppen pflegen. Auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die COVID-19-Impfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren auf Wunsch erfolgen und sinnvoll sein. Das Gesundheitsamt weist daher darauf hin, dass das Sozialministerium am Donnerstag, 13.01.2021, zwischen 19 und 20 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur COVID-19-Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren anbietet. Die Veranstaltung mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen soll Eltern bei der komplexen Entscheidungsfindung eine Orientierung bieten. Der Livestream zur Veranstaltung und weitere Informationen zum Inhalt und den Referenten gibt es unter https://www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche.php.

Alle Impfmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene im Landkreis Göppingen wurden auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfung zusammengestellt.

Positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige bzw. enge Kontaktpersonen können sich auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-goeppingen.de/coronapositiv über alle gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben und Verhaltensempfehlung informieren. Außerdem können Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Verordnung in den FAQs des Landes Baden-Württemberg gefunden werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.

 

PM Landratsamt Göppingen

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