Aktuelle Regeln für den Zutritt ins Rathaus

Regelungen der letzten Corona-Verordnung gelten auch für das Eislinger Rathaus

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 27.12.2021 sieht strengere Regeln vor, sodass die Zutrittsregeln für das Eislinger Rathaus angepasst wurden.

Generell gilt nun beim Zutritt in das Eislinger Rathaus die FFP2-Maskenpflicht. Eine OP-Maske reicht für Personen ab 18 Jahren nicht mehr aus. Am Eingang muss ein 3G-Nachweis vorgezeigt werden und die Hände desinfiziert werden. Auf Begleitpersonen sollte, wenn möglich, verzichtet werden. Für einen Besuch im Rathaus muss ein Termin telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der jeweiligen Ansprechperson vereinbart werden. Im persönlichen Gespräch wird geklärt, ob für die Erledigung des Anliegens ein persönlicher Termin nötig ist oder ob sich dieses auch telefonisch, digital oder postalisch erledigen lässt. Die Biobeutel und die Gelben Säcke werden ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ausgegeben.

In allen städtischen Einrichtungen, wie etwa das Hallenbad, die Stadtbücherei und Kindergärten gilt die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahre. Eine weitere Beschränkung wie etwa eine 3G, 2G oder 2G-Plus-Regel besteht je nach Einrichtung. Informationen dazu stehen auf der städtischen Website www.eislingen.de.

Aktuelle Informationen rund um Corona unter www.eislingen.de/corona. Weiterhin besteht die Möglichkeit, konkrete Fragen an die Corona-Hotline zu richten (Telefon: 07161 / 804-444)

 

PM Stadtverwaltung Eislingen

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